Anhörung im Gemeinde- und Verwaltungsausschuss

Heute nahm die stellvertretende Vorsitzende von Løvemammaene, Elin Gunnarsson, an einer mündlichen Anhörung im Gemeinde- und Verwaltungsausschuss zu diesem Thema teil Staatshaushalt 2025. Elin sprach über die Folgen schlechter kommunaler Finanzen und wie sich diese auf unsere Kinder und Jugendlichen auswirken. Nachfolgend können Sie nachlesen, was in der mündlichen Anhörung gesagt wurde und was als schriftlicher Beitrag eingereicht wurde.

„Zunächst möchte ich etwas zu den Folgen schlechter kommunaler Finanzen und langwieriger Fallbearbeitungen sagen. Viele Kommunen stehen unter einem solchen finanziellen Druck, dass sie Schwierigkeiten haben, notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Dienstleistungen bereitzustellen. Wir wissen: Wenn Kommunen kürzen müssen, sind es auch niedrigschwellige Angebote und nicht-gesetzliche Angebote, die den Vorrang haben. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen, z.B. vermittelte Freizeitangebote, Betreuungsangebote für Angehörige, psychosoziale Maßnahmen und niedrigschwellige psychiatrische Angebote. 

Es ist bekannt, dass eine Gemeinde in diesem Land eingeschritten ist und eine Obergrenze für die Anzahl der BPA-Stunden festgelegt hat, die Sie erhalten können. Wir laufen Gefahr, dass immer mehr Kommunen illegale Entscheidungen treffen, um Geld zu sparen. Davon werden die Stimmlosen betroffen sein – Kinder und Jugendliche mit Krankheiten und/oder Behinderungen. Diese Zielgruppe hat es bereits schwer in Form von zusätzlicher Betreuung, Koordination, Isolation, fehlenden Freizeitmöglichkeiten, einem unvorhersehbaren, von Krankheiten geprägten Alltag und ist guten kommunalen Entscheidungen ausgeliefert. Dieselbe Zielgruppe steht vor langen, endlosen Bewerbungs- und Berufungsprozessen, die tragischerweise mehrere Jahre dauern können. Wenn eine endgültige Entscheidung getroffen wird, kann sich der Hilfebedarf dramatisch verändert haben und im schlimmsten Fall stirbt das Kind in der Berufungsschlange. 

Ein so knapper Staatshaushalt übersteigt die Fähigkeit der Gemeinde, angemessene und solide Dienstleistungen zu erbringen, was unsere Mitglieder besonders hart treffen wird. Den Löwenmüttern liegen die Angebote für unsere Kinder und Jugendlichen sehr am Herzen.“

Schriftlicher Beratungsbeitrag:

Höreingabe für Stütze. 1 S (2024-2025) von Løvemammaene 

Die Löwenmütter entscheiden sich dafür, Beiträge zu den Kapiteln des Gemeinde- und Verwaltungsausschusses im Staatshaushalt zu leisten.

Die Wohnungspolitik und Prioritäten der Regierung

Die Regierung bezieht sich in dem Vorschlag mehrfach auf Meld. St. 13 Wohnungsreport – eine umfassende und aktive Wohnungspolitik, die im Jahr 2024 verabschiedet wurde und deren Schwerpunkt unter anderem darauf liegt, dass mehr Menschen die Möglichkeit haben sollen, ein Eigenheim zu besitzen. Der Wohnraumbericht weist zudem darauf hin, dass Kommunen gute und vielfältige Wohngebiete fördern und eine aktive wohnungspolitische Rolle in der Wohnungspolitik übernehmen müssen.

CRPD, Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 19 begründet das Recht auf:  

  • Wohnen, wo man will  
  • Mit wem auch immer du willst leben  
  • Dass man nicht in einer besonderen Wohnform leben muss  
  • Dass Sie Dienstleistungen dort erhalten sollten, wo Sie leben  

Mehrere Medienberichte dokumentieren kürzlich schwere Verletzungen der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen und verdeutlichen, wie weit die Kommunen gehen müssen. Mehrere Familien und junge Erwachsene sprechen von Zwangsumsiedlungen und unwürdigen Lebensbedingungen.  

Die Regierung weist darauf hin, dass sie daran arbeite, die CRPD in norwegisches Recht zu integrieren, eine Aufgabe, die offenbar nur langsam voranschreitet. Die Tatsache, dass die Regierung im Haushaltsentwurf zur Wohnungsbaupolitik und zur Wohnungsbaubank die CRPD in einer 167-seitigen Präsentation kein einziges Mal erwähnt, zeigt, wie wenig Priorität diese Arbeit im Grunde genommen hat. Løvemammaene glaubt, dass man zumindest erwarten kann, dass die CRPD auch als Grundlage für die Bezugnahme auf die Wohnungsbaubekanntmachung und die Prioritäten der Wohnungsbaubank herangezogen wird.

Begleitendes Zertifikat

Viele Kommunen praktizieren noch immer die selbst festgelegte untere Altersgrenze von 8 Jahren.

Auf Bufdirs Website können wir im Leitfaden lesen:

Begleitzertifikat – Indikative nationale Richtlinien 

5. Altersgrenze  

Es gibt keine Altersober- oder -untergrenze für die Erlangung einer Begleitbescheinigung, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist. Bei unterschulpflichtigen Kindern muss nachgewiesen werden, dass das Kind einen größeren Bedarf an einer Begleitperson hat, als dies der Fall gewesen wäre, wenn das Kind keine Behinderung hätte, und dass daher im Vergleich zu teilnehmenden Gleichaltrigen zusätzliche Kosten anfallen gleiche Art von Aktivitäten. Das bedeutet, dass es Kinder mit besonders hohem Hilfebedarf gibt, denen in der Regel bereits in jungen Jahren eine Begleitbescheinigung ausgestellt werden kann. 

Besonders hervorzuheben ist, dass Bufdir klarstellt, dass es keine niedrigere Altersgrenze für Begleitbescheinigungen gibt, die Kommunen aber weiterhin Absagen mit der Begründung des niedrigen Alters erteilen dürfen. Die Løvemammaen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Begleitbescheinigungen legalisiert werden müssen, um ungünstige Unterschiede in den Gemeinden für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Das Regionalteam von Løvemammaene arbeitet seit langem daran, die Kommunen über den Reiseführer für Bufdir zu informieren und warum es wichtig ist, die Altersgrenze aufzuheben. Viele Kommunen haben die untere Altersgrenze inzwischen aufgehoben, mehrere reagieren nicht auf Anfragen. Wenn dies nicht in den Rechten verankert ist, sind Kinder auf das Wohlwollen der Kommune angewiesen, um gleichberechtigt mit Gleichaltrigen behandelt werden zu können.  

Durch die Aufhebung der Altersgrenze für Begleitbescheinigungen wird auch das Fallmanagement der Kommune erleichtert, da der Fallmanager nur noch den Bedarf beurteilen muss. Eine solche Änderung wird bekanntlich keine finanziellen Auswirkungen für den Staat oder die Kommune haben, aber dafür sorgen, dass Diskriminierung und Segregation verhindert werden. 

Mit freundlichen Grüßen  
Die Löwenmütter 

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