Support-Kontakt

Wenn Ihr Kind jemanden braucht, der ihm/ihr hilft oder mitmacht, um eine aktive und sinnvolle Freizeit zu gestalten, kann ein Förderkontakt eine gute Hilfe sein. 

Der Unterstützungskontakt kann beispielsweise ein Hausbesuch, der Besuch eines Cafés, eines Kinos, von Sportveranstaltungen oder anderen sozialen Aktivitäten sein.

Wer kann den Support-Kontakt erhalten?

Kinder (und Erwachsene), die Hilfe benötigen, zum Beispiel wegen 

  • somatische (körperliche) oder psychische Erkrankung
  • Verletzung oder Leiden
  • soziale Probleme, bzw 
  • funktionale Variation

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Support-Kontakt. Alle Kommunen sind verpflichtet, eine Betreuungskontaktvereinbarung zu treffen. 

Es ist kostenlos, einen Betreuungskontakt zu erhalten, Sie müssen jedoch damit rechnen, die Ausgaben des Kindes zu decken, während es bei dem Betreuungskontakt ist, wie z. B. Eintrittsgelder ins Schwimmbad, Kinokarten, Essen usw.

Wer ist der Support-Ansprechpartner?

Wer als Support-Ansprechpartner Einsätze übernimmt, ist oft recht jung. Es gibt keine Anforderungen an Ausbildung oder Erfahrung. Die Löwenmütter werden den Kontakt zur Unterstützung als eine gute Lösung empfehlen, wenn das Kind keine größeren Bedürfnisse hat, keine medizinischen oder regulatorischen Bedürfnisse, die eine lange Einarbeitung und große Verantwortung und Nachsorge erfordern. 

Der Support-Kontakt ist einer der Dienste, die Sie im Rahmen des BPA-Programms organisieren lassen können, wenn der Bedarf zusammen mit anderen Diensten die Anzahl der Stunden übersteigt, die das Inkrafttreten des Anspruchs bewirken. 

So beantragen Sie einen Support-Kontakt:

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind Unterstützungskontakt benötigt, können Sie diese Leistung bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, ist die Gemeinde verpflichtet, Ihnen eine schriftliche Entscheidung (Einzelentscheidung) zu erteilen, ob Ihnen ein Unterstützungskontakt gewährt wird oder nicht. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, muss dies ebenfalls im Bescheid begründet werden. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zur Beschwerdemöglichkeit sowie zur Beschwerdefrist.

Siehe auch gegen Entscheidungen Berufung einlegen.

Inhaltsverzeichnis

de_DEDeutsch
Suchen