TT-Karte

tt-kort, transport, taxi

Die TT-Karte (Erleichterter Transport) ist ein Angebot für Menschen mit Krankheit und/oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit die den regulären öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Das bedeutet, dass Sie mit einer TT-Karte alternative Transportmöglichkeiten (Taxi) nutzen können. 

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Einzelnen auf eine TT-Karte.

Ebenso wie für den öffentlichen Personennahverkehr ist die Kreisgemeinde auch für die Vorkehrungen für Personen zuständig, die nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Fahrzeug reisen können.

Da es nicht auf Rechten basiert, funktioniert es zusammen mit anderen auf Rechten basierenden Systemen wie z. B. Patientenreisen für Arztbesuche und Behandlungen.

Die Gemeinde bzw. der Bezirksrat ist für das System verantwortlich und legt die Kriterien dafür fest, wer eine TT-Karte erhalten kann. 

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, wohin Sie einen Antrag auf eine TT-Karte schicken können und ob Sie Informationen und/oder Beratung benötigen.

Wenn der Bezirksrat dem Antrag zugestimmt oder ihn abgelehnt hat, erhalten Sie einen schriftlichen Beschluss (Einzelbescheid). Wenn Sie abgelehnt werden, muss in der Einzelentscheidung ein Grund für die Ablehnung angegeben werden, und es muss auch mitgeteilt werden, wie Berufung eingelegt werden kann und wann die Berufungsfrist abläuft. 

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