Brief an Bufdir / Bufetat

Den Löwenmüttern wurde ein beunruhigender "Trend" bekannt, bei dem die Jugendämter von Pflegeeltern verlangen, Pflegegeld für die von ihnen betreuten Kinder zu beantragen, wenn die Kinder Diagnosen/Schwierigkeiten haben, die darauf hindeuten, dass sie möglicherweise Anspruch darauf haben.

Infolge der Reform der Kinder- und Jugendhilfe wurden den Kommunen mehr Verantwortung und Kosten für Pflegefamilien und verschiedene Unterbringungsmaßnahmen, die Bufetat (dem Jugendamt) gehören, übertragen. Zuvor übernahm die Kommune lediglich einen Selbstbehalt für gekaufte Pflegeeltern; nun muss sie die gesamten Kosten selbst tragen. Der Staat hat dies durch eine Rahmenvereinbarung geregelt, die jedoch nicht alle Kosten abdeckt. Die „Löwenmütter“ befürchten, dass dies eine Möglichkeit ist, Kosten von den Kommunen auf den Staat zu verlagern, was sich negativ auf die Kinder- und Jugendhilfe auswirkt. Löwen-Pflegeeltern ihre Rechte.

Im Folgenden können Sie den Brief lesen, den die Löwenmütter an Bufdir/Bufetat geschickt haben.

Bezüglich der Praxis des Jugendamtes, Pflegeeltern zur Beantragung von Pflegegeld zu verpflichten

Bufdir / Bufetat,

Die Lion Mothers wurden von mehreren Pflegeeltern kontaktiert, deren Kinder umfangreiche Diagnosen und Bedürfnisse haben. Diese Pflegeeltern berichten, dass sie nun Pflegegeld bei NAV beantragen müssen, anstatt wie früher Pflegegeld oder kostenlose Einkäufe zu erhalten.

Hintergrund sind unter anderem Pflegeeltern, die berichten, dass der Jugendhilfedienst eine allgemeine Praxis eingeführt hat, nach der alle Pflegeeltern von Kindern mit komplexen Diagnosen, die in Pflegefamilien aufgenommen werden, auf Pflegegeld umsteigen müssen. Sie äußern unter anderem Bedenken hinsichtlich des fehlenden Einkommens für Arbeitslosengeld im Falle von Arbeitslosigkeit sowie des Verlusts der Sicherheit bei einem Umzug des Kindes. Diese Bedenken teilen auch die Løvemammaene.

Dies wirft mehrere grundlegende Fragen auf:

Welchen Grund hat die Kinderschutzbehörde, Pflegeeltern zur Beantragung von Pflegegeld zu verpflichten?

  • Die Pflegezulage ist eine Leistung nach Kapitel 9 des Nationalen Versicherungsgesetzes und dient dem Ausgleich von Einkommensverlusten, wenn Eltern aufgrund der Krankheit eines Kindes der Arbeit fernbleiben müssen.
  • Pflegegeld und Abfindung sind hingegen im Kinderschutzgesetz, Abschnitt 9-4 (ehemals Abschnitt 4-23), und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Diese Regelungen sollen den Umfang der Pflegezuweisung abdecken und die finanzielle Sicherheit der Pflegeeltern gewährleisten.
  • Wir können nicht feststellen, dass das Kinderschutzgesetz oder die dazugehörigen Verordnungen die Befugnis bieten, die Pflegegeldzulage als Finanzierungsmodell durch eine Pflegegeldzulage zu ersetzen.

Warum diese neue Vorgehensweise?

  • Wir stellen fest, dass die Motivation primär in finanziellen Einsparungen für den Jugendhilfedienst zu liegen scheint. Die Pflegeeltern übernehmen dieselben anspruchsvollen Aufgaben, verlieren aber die Sicherheit, die mit dem Status einer freigelassenen Person/eines Angestellten verbunden ist, und verlieren Rechte wie Urlaubs-, Renten- und Arbeitslosengeld.
  • Dies führt zu Unsicherheit bei den Pflegeeltern und kann die Gewinnung von Familien für Kinder mit umfangreichen und komplexen Bedürfnissen erschweren.
  • Ein weiterer Faktor ist, dass Pflegegeld oft von anderen Einkünften oder Sozialleistungen abgezogen wird. Pflegeeltern erhalten nach dem Kinderschutzgesetz und den Pflegefamilienrichtlinien eine Grundversorgung und Kostenübernahme. Wenn das Kinderschutzgesetz Pflegeeltern zum Bezug von Pflegegeld verpflichtet, besteht das Risiko, dass NAV die Pflegegeldzahlung zusammen mit der Grundversorgung kürzt. Dies führt zu weiterer finanzieller Unsicherheit bei Pflegeeltern und kann dazu führen, dass Familien, die Kinder mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf aufnehmen, finanzielle Einbußen erleiden.

Als Organisation für Familien mit kranken und behinderten Kindern sind wir zutiefst besorgt über die Folgen dieser Praxis.

Wir bitten daher Bufdir/Bufetat:

  1. Es soll geklärt werden, ob die Jugendhilfebehörden die rechtliche Befugnis haben, Pflegeeltern zur Beantragung von Pflegegeld zu verpflichten.
  2. Prüft, ob diese Praxis mit dem Kinderschutzgesetz und den Pflegefamilienverordnungen vereinbar ist.
  3. Bietet Richtlinien oder eine Erklärung, die eine solide und faire Praxis in diesem Bereich gewährleisten können.

Abschließend möchten wir Sie zu einem Dialog oder Treffen einladen, falls Bufdir/Bufetat dies mit uns weiter erörtern möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Die Löwenmütter

Weiterleitung von Informationen

Nach Eingang weiterer Dokumente und Informationen war es notwendig, diese am 15.10.25 an Bufdir weiterzuleiten.

Antwort von Bufdir

Im Folgenden finden Sie die Antwort von Bufdir. Die Löwinnen reagieren auf Bufdirs «Untersuchung». Diese Pflegeeltern haben keine Zeit, auf eine Untersuchung zu warten. Lesen Sie unsere Antwort. Hier.

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