Die Anforderung von 25–32 Stunden, um sich für BPA zu qualifizieren, gilt nicht in allen Fällen. Wenn die Gemeinde dies für angemessen hält, kann sie sich dafür entscheiden, eine geringere Anzahl an Stunden als BPA bereitzustellen.
Unsere stellvertretende Vorsitzende Karoline ist eine von denen, die für ihre Tochter Ine ein kleineres BPA-Programm haben:
Als wir uns für BPA beworben haben, wurden uns 7 Stunden pro Woche gewährt. Mittlerweile sind es 11, und wir nutzen die Stunden sinnvoll. In unserer Einrichtung sind zwei Hilfskräfte beschäftigt, die beide flexibel sind und sich kurzfristig bewerben können! Unser kleines Programm basiert auf von der Gemeinde festgelegten Entlastungszeiten, da wir BPA anstelle eines traditionelleren kommunalen Entlastungsangebots (Unterkunft, Entlastungsheim usw.) wollten.
Jetzt verwalten wir es selbst, wann wir Linderung wollen und wo sie gegeben werden soll!
Erziehungsberechtigte von Kindern mit einem längerfristigen und erhöhten Hilfebedarf sollten BPA beantragen, auch wenn sie weniger als 25 Stunden Zeit haben, denn:
- BPA schafft mehr Vorhersehbarkeit und Freiheit für die ganze Familie, auch wenn es um weniger Stunden geht.
- Das Kind hat weniger Betreuer, mit denen es sich befassen muss, da es bei den kommunalen Diensten zu häufigeren Personalwechseln kommt.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden selbst, wer eingestellt wird und somit am besten zum Kind passt.
Ein guter Tipp ist, sich direkt an ein BPA-Unternehmen zu wenden, das Ihnen beim Verfassen einer Bewerbung helfen und gute Ratschläge geben kann, worauf Sie Wert legen sollten. Die Gemeinde muss außerdem eine Erhebung über die Anzahl der Hilfs-, Hilfs- und Gesundheitsstunden durchführen, bevor diese Stunden in BPA umgewandelt werden können. Wir plädierten dafür, unsere 7 Stunden Entlastung pro Woche auf BPA umzustellen, weil wir dadurch flexibler sind und die Möglichkeit haben, die Entlastung so zu nutzen, wie wir es selbst wollen und wann wir es wollen.
Wir sind unglaublich glücklich, dass wir BPA für Ine erhalten haben und haben uns nun für weitere Stunden beworben. In der Zwischenzeit werden wir sehen, wie gut das Programm funktioniert, auch wenn wir nur 11 Stunden pro Woche haben! Wir hoffen, dass mehr Kommunen ihre Augen öffnen und BPA als Instrument für Familien mit behinderten/kranken Kindern nutzen, auch wenn die Stundenzahl geringer ist. Unser Appell lautet: Beantragen Sie BPA und beschweren Sie sich beim Staatsverwalter/zivilen Ombudsmann, wenn Sie abgelehnt werden! Gib nicht auf! Nur so können wir gemeinsam das System verändern und ein klares Signal an die Kommunen senden, dass BPA für Kinder unabhängig von der Stundenzahl genauso üblich werden soll wie andere kommunale Dienstleistungen.
- Caroline















