Die Löwenmütter haben einen Brief an die norwegische Gesundheitsdirektion (HDIR) geschickt und um eine landesweite Klarstellung der Praxis der Kommunen bezüglich der Aussetzung der Vorsorgevollmacht während eines Krankenhausaufenthalts gebeten. Im Laufe der Jahre haben die Löwenmütter festgestellt, dass mehrere Kommunen die Vorsorgevollmacht aussetzen, wenn Kinder im Krankenhaus sind. Die Kommunen argumentieren, dass die Krankenhäuser entweder die Kosten für die Anwesenheit der Vorsorgevollmacht während des Krankenhausaufenthalts in Rechnung gestellt bekommen oder die Patienten selbst betreuen sollten. Nur wenige Krankenhausabteilungen sind in der Lage, Patienten mit hohem Pflegebedarf rund um die Uhr zu versorgen, insbesondere angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage. Dies bedeutet, dass die Betroffenen die Folgen tragen müssen.
Die Löwenmütter sind der Ansicht, dass Kindern und Jugendlichen mit BPA-Entscheidungen ermöglicht werden muss, ihre sicheren BPA-Regelungen auch während eines Krankenhausaufenthalts beizubehalten. Dies bietet Vorhersehbarkeit, Sicherheit und Stabilität.
Nachfolgend können Sie den gesamten Brief an die Gesundheitsdirektion lesen, mit KS in Kopie.

Anfrage nach nationaler Klarstellung der Vorgehensweise der Kommunen hinsichtlich der Unterbrechung der Pneumothorax-Therapie während eines Krankenhausaufenthalts
Die Löwenmütter beobachten mit großer Sorge, wie immer mehr Kommunen routinemäßig Entscheidungen der BPA (British Public Accountability) blockieren, wenn schwer kranke Kinder und Jugendliche mit hohem Hilfebedarf ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kommunen argumentieren oft, das Krankenhaus solle das Personal selbst stellen oder die Kosten erstatten. Dies geschieht, obwohl bekannt ist, dass die Krankenhäuser weder die Kapazitäten noch die finanziellen Mittel haben, um Kinder mit hohem und kontinuierlichem Hilfebedarf zu versorgen. Die Folge ist, dass Kinder und Jugendliche in einer ohnehin schon prekären und kritischen Lage ohne die absolut notwendige Gesundheitsversorgung und Pflege auskommen müssen.
Die Kooperationsabkommen funktionieren in der Praxis nicht.
Obwohl aus § 6-1 des Gesundheits- und Pflegedienstleistungsgesetzes bereits hervorgeht, dass Kommunen und Gesundheitseinrichtungen Kooperationsvereinbarungen abschließen müssen, die ein umfassendes Leistungsangebot gewährleisten, zeigt die Praxis, dass dies in kritischen Situationen nicht funktioniert. Bei der Aufnahme eines Kindes kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Zuständigkeiten, Finanzierung und Personal. Für Familien, die sich inmitten einer akuten Erkrankung befinden, ist der Inhalt einer Vereinbarung irrelevant, wenn Kommune und Krankenhaus wochen- oder monatelang um eine Einigung ringen. Die Kinder brauchen ihre Nachtwächter, ihre BPA-Assistenten und die Kontinuität ihrer Betreuung sofort – nicht erst lange danach, wenn die Verhandlungen endlich abgeschlossen sind. Diese Lücken in der aktuellen Praxis machen eine klare, bundesweite Regelung notwendig, die der Realität gerecht wird.
Folgen für den Patienten
Für Kinder und Jugendliche mit einem hohen Betreuungs- und Aufsichtsbedarf, bei denen eine Entscheidung über eine außergerichtliche Einweisung für einen Großteil oder den ganzen Tag getroffen wurde, bedeutet die aktuelle Praxis, dass sie bei der Aufnahme:
- verliert Kontinuität und Sicherheit
- bleiben ohne Versicherungsschutz für grundlegende Bedürfnisse zurück
- haben ein erhöhtes Risiko, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert
- Mangelnde Kommunikationsmöglichkeiten, fehlende stabile medizinische Versorgung, unzureichende Ernährung, falsche Positionierung und mangelnde Hygiene
Diese Leistungen werden gerade deshalb gewährt, weil die Betroffenen kontinuierliche, sichere und angemessene Unterstützung benötigen, um gleichberechtigt zu sein, im Alltag zurechtzukommen – und in manchen Fällen sogar zu überleben. Es erscheint unvereinbar mit der Patientensicherheit, den Grundsätzen der Gleichbehandlung und dem Ziel des BPA-Programms, die Unterstützung genau dann einzustellen, wenn die Betroffenen am verletzlichsten sind.
Nicht tragbare Folgen für Lieferanten und Assistenten
Diese Praxis verursacht auch erhebliche Probleme für BPA-Lieferanten und deren Mitarbeiter:
- Lieferanten werden einem finanziellen Risiko ausgesetzt
- Mitarbeiter verlieren Schichten, Einkommen und Planbarkeit
- Die Stabilität der Assistenzgruppe ist geschwächt.
Wir erhalten Rückmeldungen von Anbietern, die bemängeln, dass diese Praxis ihre Fähigkeit gefährdet, Entscheidungsträgern stabile und sichere Dienstleistungen anzubieten. Insbesondere ein BPA-System für Kinder und Jugendliche ist vollständig auf die Stabilität der Assistenzgruppe angewiesen. Die Praxis der Kommunen untergräbt diese Struktur.
Die Entscheidung der BPA gilt unabhängig davon, wo sich die Person aufhält.
Eine Entscheidung der BPA (Behörde für öffentliche Sicherheit) beispielsweise zur 24-Stunden-Betreuung ist an die Person gebunden, die die Betreuung übernimmt – nicht an den Wohnort. Der Bedarf ändert sich nicht, nur weil sich das Kind oder der Jugendliche im Krankenhaus statt zu Hause befindet. Es ist daher schwer nachvollziehbar, wie Kommunen argumentieren können, die Betreuung werde eingestellt, wenn die Person, die die Betreuung übernimmt, im Krankenhaus ist, insbesondere wenn die Folge ist, dass notwendige Leistungen nicht erbracht und von einer anderen Person übernommen werden. Die Kosten für die Kommune bleiben im Endeffekt gleich. Die Entscheidung zu stoppen ist daher sowohl unlogisch als auch unverantwortlich.
Notwendigkeit einer nationalen Klarstellung
Die Löwinnen fordern eine klare, verbindliche und nationale Klarstellung, die Folgendes gewährleistet:
- dass BPA-Entscheidungen während eines Krankenhausaufenthalts nicht ausgesetzt werden
- dass klarere und verbindlichere Abläufe für die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Krankenhaus etabliert werden.
- dass Patientensicherheit, Gleichheit und Vorhersagbarkeit als Grundlage genommen werden
- dass Kommunen das finanzielle Risiko nicht auf Lieferanten oder Assistenten abwälzen können.
Dieses Problem betrifft viele Familien, die sich oft in ohnehin schon schwierigen Lebenssituationen befinden. Eine bundesweite Klarstellung ist unerlässlich, um Kontinuität, Sicherheit und ein wirklich gleichberechtigtes Leistungsangebot sowie nicht zuletzt ein nachhaltigeres BPA-System zu gewährleisten.
Wir bitten um eine umgehende Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Die Löwenmütter