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BRIEF AN DIE NORWEGISCHEN BEHÖRDEN

Brief gesendet an: Alle Parteien im Storting, die Gesundheitsdirektion, das Ministerium für Gesundheit und Pflege vs. Gesundheitsminister Bent Høie, das Ministerium für Wissen vs. Bildungsminister Guri Melby, das Ministerium für Arbeit und Soziales vs. Minister für Arbeit und Soziales Torbjørn Røe Isaksen, Minister für Kinder und Familien Kjell Ingolf Ropstad.

AUFZEICHNUNGEN ÜBER DIE AUFHEBUNG BESTIMMTER MASSNAHMEN AB DEM 20. APRIL 2020.

Die Löwenmütter möchten der Regierung und dem Storting für die Maßnahmen danken, die Sie bisher diesbezüglich ergriffen haben die Corona-Krise. Wir vertreten einige der am stärksten gefährdeten Kinder unserer Gesellschaft, Kinder mit schwerer Krankheit oder Behinderung sowie Kinder, die kurz vor dem Tod stehen und daher in der aktuellen Situation besonders gefährdet sind. Obwohl unsere Kinder genau die Kinder sind, von denen wir befürchten, dass sie schwer erkranken oder im schlimmsten Fall einen solchen Virus nicht überleben, verstehen wir die Notwendigkeit einer sorgfältigen Inbetriebnahme von Kindergärten und Schulen. Dies ist besonders wichtig, um eine weitere Gruppe gefährdeter Kinder zu betreuen, die zu Hause mit Drogen, Gewalt und Missbrauch leben. Erfreulicherweise wird im Rahmen der Pressekonferenz am 04.08.2020 bekannt gegeben, dass Kinder in der Risikogruppe, Geschwister von Kindern in der Risikogruppe und Eltern in der Risikogruppe von der Einschulung in den Kindergarten und in die Schule ausgenommen sind und weiterhin zu Hause unterrichtet werden müssen eine Weile nach dem 27. April. Es ist nicht klar, ob dies auch für Eltern gilt, die selbst Gesundheitspersonal sind und eng mit Menschen in Risikogruppen zusammenarbeiten, oder wie lange die norwegischen Gesundheitsbehörden der Meinung sind, dass häuslicher Unterricht für diese Gruppe gelten sollte. Die WHO bittet die Länder jedoch, darauf zu achten, die Beschränkungen nicht zu früh zu lockern, und wir betrachten die Risikogruppen als die letzten Menschen, die einer möglichen Infektion in der Gesellschaft ausgesetzt sind. Wir stehen dieser Ausnahme natürlich positiv gegenüber und sind den Norwegern dankbar Die Gesundheitsbehörden halten es für eine wichtige Maßnahme, um Leben und Gesundheit dieser Gruppe weiter zu sichern. Dennoch sind wir besorgt darüber, wie die betroffenen Familien mit Kindern finanziell, sozial und gesundheitlich versorgt werden.

Daher ist es jetzt sehr wichtig, dass die Regierung den Kommunen, einschließlich Kindergärten, Schulen und Eltern, Klarheit verschafft, wenn es um Kinder in den Risikogruppen geht. Die Löwenmütter wissen aus Erfahrung, dass es mögliche „Fallstricke“ geben kann, die mit diffusen Botschaften und Äußerungen verbunden sind wie zum Beispiel „Freiwilligkeit“ in der Situation, in der sich viele von uns am 20. April befinden:

- Der Schulleiter/die Schulleitung kann trotz Dokumentation durch den Fachgesundheitsdienst eine andere Meinung haben als Eltern von Kindern in der Risikogruppe oder Eltern, die selbst zur Risikogruppe gehören. Wir müssen hier einen sicheren Rahmen haben. Die Tatsache, dass einige Kinder weiterhin zu Hause unterrichtet werden müssen, kann keine Konsequenzen haben, wie z.B. Verstoß gegen die Schulpflicht oder Weiterbildung und Kommunikation.

- Kommunen, die bislang verpflichtet sind, Leistungen für Familien mit Kindern mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf (Risikokinder) wie z.B. Kurzzeitpflege, BPA, andere Formen der häuslichen Hilfe, erhöhte Zahl an Hilfestunden/BPA sowie Kinderbetreuungs-/Schuldienste müssen den betroffenen Familien so lange wie nötig weiterhin angemessene Dienste bieten. Die Kommunen haben nicht die Möglichkeit, die Öffnung von Schulen/Kindergärten als Argument zu nutzen, um diesen Familien die Hilfe zu entziehen/zu verweigern.
- Familien mit Kindern, die zur Risikogruppe gehören, Geschwister von Kindern der Risikogruppe sind, Eltern aus der Risikogruppe haben oder Eltern, die mit Menschen aus der Risikogruppe arbeiten (z. B. als BPA-Assistent für eine gefährdete Person), müssen dies weiterhin tun von der Kindergarten-/SFO-Zahlung befreit sein. Es ist wichtig, dass das Gesundheitspersonal keine unnötigen und potenziell gefährlichen Infektionen bei Personen in der Risikogruppe einleitet.

- Nach wie vor gilt, dass Eltern mit geistig behinderten Kindern über 18 Jahren in der Risikogruppe (Personen, die geistig wie Kinder unter 18 Jahren sind) keinen Einkommensschutz haben, wenn sie sich selbst um die Kinder kümmern müssen. Die Løvemammaene glauben, wie wir zuvor auch an das Ministerium für Gesundheit und Soziales geschrieben haben, dass für diese Eltern die Anforderung besteht sehr schwere Erkrankung/lebensbedrohliche Erkrankung um während der Corona-Krise Pflegegeld zu erhalten.

- Es ist auch unklar, wie das Einkommen für Eltern gesichert werden kann, die Kinder in der Risikogruppe haben und nach den neuen Öffnungsmaßnahmen z. Kindergarten und Schule. Diese Eltern können nicht am Arbeitsplatz sein, auch wenn die Kinder z. B. zu Hause eine Tagesbetreuung erhalten. BPA oder anderes. Sie können nicht einem Beruf mit hohem Infektionsrisiko nachgehen und dann das Risiko eingehen, ihr gefährdetes Kind zu Hause anzustecken. Welche finanzielle Vereinbarung deckt diese Eltern ab?

- Das FHI wird Standards entwickeln, die als Grundlage für die Infektionskontrolle in Kindergärten und Schulen dienen. Eltern von Kindern/Geschwistern von Kindern der Risikogruppe, Eltern, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit Kindern der Risikogruppe arbeiten, dürfen nicht gezwungen werden, ihre Kinder wegen der Umsetzung solcher Infektionsschutzmaßnahmen in den Kindergarten und in die Schule zu bringen. Egal wie viele Maßnahmen ergriffen werden: Im Kindergarten und in der Schule ist die Gefahr immer noch größer als zu Hause. Wenn Eltern ihre Kinder aus Infektionsgründen zu Hause lassen müssen, sollten weder die Gemeinde noch die NAV in der Lage sein, die Leistungen/Leistungen einzustellen.

- Es sollte auch über die Möglichkeit nachgedacht werden, die Zahl der Betreuungstage für Eltern von Kindern, die zur Risikogruppe gehören und ab dem 20./27. nicht in den Kindergarten/die Schule gehen können, weiter auszubauen. April. Viele Eltern haben überhaupt keine Entscheidung über verlängerte Betreuungstage (unter anderem aufgrund veralteter und starrer Diagnoseanforderungen, aber das ist eine andere Diskussion), und müssen in der Lage sein, während der Zeit, in der sie den häuslichen Unterricht fortsetzen müssen, ein Einkommen zu sichern. Gegebenenfalls müssen auch diese Eltern für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf Pflegegeld haben. Derzeit gibt es große Unterschiede zwischen den Krankenhausärzten, die die Anträge stellen, und der NAV, die die Anträge bearbeitet, ob Eltern kranker, behinderter Kinder überhaupt Pflegegeld beantragen oder erhalten können. Dies ist auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Interpretationen darüber zurückzuführen, wie sie sich in diesem Zeitraum auf die Pflegegeldgesetzgebung beziehen sollten. Hier sind klarere Leitlinien und Lösungen erforderlich.

- Die NAV und der Fachgesundheitsdienst müssen darüber informiert werden, dass Leistungen wie zusätzliche Pflegetage und Pflegegeld für diese Familien fortgeführt werden sollen. Die Finanzen dürfen nicht zu einer zusätzlichen Belastung werden. Dabei handelt es sich um Familien, die sich bereits in einer sehr anspruchsvollen Pflege- und Betreuungssituation befinden und oft feststellen, dass ein noch größerer Teil der Pflegeaufgaben als sonst auf ihren Schultern lastet. Das Letzte, was sie brauchen, sind darüber hinaus finanzielle Sorgen.
Die Löwenmütter beziehen sich auf zuvor eingereichte Briefe und bitten dringend darum, dass unsere Beiträge bei allen künftigen Bewertungen dieser gefährdeten Gruppe berücksichtigt werden. Von genau dieser Gruppe von Eltern und Kindern erhalten wir täglich Feedback.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Lindgren und Elin Gunnarsson
im Namen der Löwenmütter

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