Das Begleitzertifikat ist eine Karte, die Menschen mit Erkrankungen und/oder Funktionseinschränkungen ausgehändigt werden kann, die für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Begleitperson benötigen, und fungiert in vielerlei Hinsicht als Aktivierungs- und Inklusionsinstrument.
Mit einer Begleitbescheinigung kann die Person bei vielen verschiedenen Angeboten und Aktivitäten die nötigen Hilfskräfte (z.B. Eltern, BPA-Betreuer, Betreuungskontakt, Großeltern, Personal aus der Wohnungseinrichtung etc.) völlig kostenlos oder vergünstigt mitnehmen .
Begleitende Zertifikate geben in der Regel auch das Recht auf „Rücksichtnahme“ auf Bands in Vergnügungsparks, damit diese nicht in Warteschlangen anstehen müssen oder in Warteschlangen Vorrang haben. Für viele kann dies den Unterschied ausmachen, ob sie teilnehmen können oder nicht.
Wer kann eine Begleitbescheinigung erhalten?
Alle Personen mit Erkrankungen oder Funktionsstörungen, wie z.B. Muskelerkrankungen, Diabetes, kognitive Diagnosen, sensorischer Verlust, Gehschwierigkeiten, Allergien, Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen, psychische Störungen, Arthritis, Neurodivergenz, Stoffwechselerkrankungen usw.
Leider besteht kein Anspruch auf eine Begleitbescheinigung und es liegt an den Gemeinden, zu entscheiden, wer sie erhält oder nicht. Leider haben viele Kommunen immer noch eine niedrigere Altersgrenze von 8 Jahren, obwohl Bufdir im Januar 2023 eingeführt wurde neue nationale Richtlinien für Begleitzertifikate, wenn sie sich von einer unteren Altersgrenze entfernt haben, daher empfehlen wir Ihnen, sich trotzdem zu bewerben. Begründen Sie gut und ausführlich, warum Ihr Kind eine Begleitbescheinigung benötigt. Funktionell gesunde Kinder dürfen keinen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel, Ernährungspumpen, Sauerstoff, Beatmungsgeräte, CPAP/BiPAP, Notfalltaschen, Medikamente, Spritzen und andere medizinische Geräte mitbringen. Funktionell gesunde Kinder haben auch die Ausdauer, kurze und längere Strecken zu Fuß zurückzulegen, tolerieren Lärm und Menschenmassen und spielen nicht nur, weil sie Schlange stehen müssen oder das Karussell die falsche Farbe hat. Sie dürfen auch nicht den ganzen Tag oder einen Teil des Tages beaufsichtigt und betreut werden.
Løvemammaene hat eine landesweite Übersicht über Gemeinden mit und ohne Altersbeschränkung für Begleitnachweise erstellt. Hier finden Sie die Übersicht Hier.
Wo können Begleiterzertifikate verwendet werden?
Es kann über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg eingesetzt werden, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei kulturellen Veranstaltungen (z. B. Konzert, Theater und Museum), Kino, Aquarium und dergleichen sowie in den meisten größeren Vergnügungsparks und dergleichen sowohl in Norwegen als auch in anderen Ländern (z. B. Daisy, Legoland, Liseberg, Disneyland).
Schauen Sie immer auf der Website nach oder rufen Sie den entsprechenden Ort an, den Sie besuchen möchten, um zu erfahren, ob dort Begleitzertifikate akzeptiert werden und welche Vorgehensweisen diesbezüglich gelten.
Physische Karte oder digital?
Die Ausstellung der Begleitnachweise erfolgt entweder als physische Karte oder digital über eine App. Ob Sie einen Begleitnachweis als Karte oder App erhalten, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.
Hier können Sie siehe Übersicht darüber, welche Kommunen digitale Begleitnachweise anbieten.
Wir arbeiten ständig an der Weiterentwicklung der App und langfristig ist geplant, dass Sie als Administrator auch anderen Zugriff gewähren können, die Zugriff auf das Begleitzertifikat haben sollen, z.B. Entlastungsunterkünfte, Großeltern, BPA-Assistenten usw.
Hier können Sie mehr über das digitale Begleitzertifikat lesen.

Bewerbungsvoraussetzungen
- Nachweis, dass der Bedarf dauerhaft ist, d.h. mindestens 2 Jahre anhält.
- Ärztliches Attest über die Betreuungs- und Betreuungsbedürftigkeit des Kindes. Lassen Sie sich vom Arzt erklären, warum es wichtig ist, eine Begleitbescheinigung für das Kind zu haben.
- Ein ausführlicher Bewerbungstext. Hier kann es sinnvoll sein, die Unterschiede im Bedarf Ihres Kindes an Aufsicht und Hilfe im Vergleich zu gleichaltrigen, gesunden Kindern zu beschreiben.
- Wenn Sie in einer Gemeinde mit einer niedrigeren Altersgrenze wohnen, können Sie sich im Antrag gerne an die Richtlinien von Bufdir für Begleitnachweise halten.
Je nachdem, in welcher Gemeinde Sie wohnen, können Sie sich entweder digital oder in Papierform bewerben.
Beschweren
Sollte Ihnen ein Antrag auf Erteilung einer Begleitbescheinigung dennoch aus folgenden Gründen verweigert werden: Wie alt das Kind ist, sollten Sie beanstanden und beweisen Bufdirs Richtlinien, sowie auf andere umliegende Gemeinden verweisen, die keine niedrigere Altersgrenze praktizieren.
Hier können Sie nachlesen, wie Sie das können Beschwerde bei der Gemeinde.