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Straftaten in mehreren Jugendunterkünften

Vor Weihnachten letzten Jahres veröffentlichte die Nationale Gesundheitsinspektion fünf neue Berichte über Inspektionen von Kurzzeitunterkünften. Dies ist Teil der landesweiten Inspektion, die die norwegische Gesundheitsbehörde in den Jahren 2022 und 2023 mit dem Titel „Habilitation/Ausbildung von Kinder- und Hilfsheimen entsprechend den Bedürfnissen der Kinder“ durchgeführt hat.

Die norwegische Gesundheitsbehörde hat untersucht, ob Kinder in Kinder- und Entlastungsheimen eine ihren Bedürfnissen entsprechende Habilitation/Ausbildung erhalten. Um eine Antwort darauf zu bekommen, haben sie die Kinder- und Hilfsheime recherchiert:

  1. ausreichende Informationen über die Situation und Bedürfnisse des Kindes haben
  2. nutzt die Informationen, um den Habilitations-/Ausbildungsbedarf zu ermitteln und Ziele und Maßnahmen für das Kind zu entwerfen
  3. führt Maßnahmen zur Habilitation/Ausbildung durch
  4. bewertet und korrigiert Ziele und Maßnahmen zur Habilitation/Ausbildung

Als Habilitation/Fortbildung gelten Maßnahmen mit dem Ziel, neue bzw. bestehende Funktionen auszuüben oder beizubehalten. Ziel der Habilitation ist es, Kindern, die Einschränkungen ihrer physischen, psychischen, kognitiven oder sozialen Leistungsfähigkeit haben oder drohen, die Möglichkeit zu geben, bestmögliche Funktions- und Bewältigungskompetenzen, Selbstständigkeit und Teilhabe in der Gesellschaft und Gesellschaft zu erlangen in der Gesellschaft. Manchmal ist ein Habilitationsverfahren zeitlich begrenzt, manchmal handelt es sich um einen lebenslangen Prozess. Welche Maßnahmen jeweils relevant sind, kann variiert werden.

Diesmal waren folgende Gemeinden auf den Karten zu sehen:

  • Tvedestrand
  • Esel
  • Eigersund
  • Sandnes
  • Hammerfest

In den Gemeinden Tvedestrand, Åsnes, Eigersund und Sandnes wurden mehrere Straftaten aufgedeckt. Sowohl Verstöße gegen das Gesundheits- und Pflegedienstgesetz § 4-1, dass die angebotenen Dienstleistungen ordnungsgemäß sein müssen, als auch die Aufzeichnungen müssen im Einklang mit dem Gesundheitspersonalgesetz § 40 stehen, vgl. die Aufzeichnungsvorschriften, § 5-8 Patienten- und Gesundheitsdienstleistungsgesetz Nutzerrechtegesetz § 3-1, 3-2, 3-3, 3-4 und 3-5- das Recht des Kindes/Elternteils auf Information und Beteiligung, § 5 des Gesundheitsaufsichtsgesetzes und Regelungen zur Leitung und Qualitätsverbesserung im Gesundheits- und Pflegedienst.

Lediglich bei der Inspektion der Gemeinde Hammerfest und der Kinder- und Jugenderholungsunterkunft Turistveien wurden bei der Inspektion keine Verstöße aufgedeckt.

Die vollständige Übersicht der bundesweiten Inspektion finden Sie hier: 2022–2023 Kinder- und Hilfsheime Habilitation/Schulung entsprechend den Bedürfnissen der Kinder

Dies sind Themen, die unsere regionalen Teams verfolgen und weiterverfolgen.

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