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Steuer auf Entschädigung

Einige unserer Mitglieder erhalten eine Entschädigung in Form einer einmaligen Zahlung der Unfall-, Krankheits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle einer Verletzung, Krankheit oder anderer Variationen, die naturgemäß nicht unter den gesetzlichen Begriff Krankheit oder Verletzung fallen, aber dennoch berücksichtigt werden medizinisch anspruchsvoll.

Ist die Entschädigung steuerpflichtig?

Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Personenschadens Leistungen aus einer Entschädigung oder einer Versicherung erhalten haben, gelten günstige Steuerregelungen.

  • Erhalten Kinder und Jugendliche unter 22 Jahren im Falle einer Verletzung, Krankheit oder eines Makels eine Einmalzahlung aufgrund einer Unfall-, Krankheits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Zahlung von der Vermögensteuer befreit.

Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle eines Schadensersatzes erforderlich ist, dass der Schadensersatz nach den Grundsätzen des Schadensersatzgesetzes, Kapitel 3 oder des Arbeitsunfallversicherungsgesetzes bemessen wird. Bei einem Personenschaden des Kindes kommt es nicht mehr darauf an, wie stark die Erwerbsfähigkeit des Kindes gemindert ist.

Die Befreiung von der Vermögensteuer gilt bis einschließlich dem Einkommensjahr, in dem das Kind/Jugendliche das 21. Lebensjahr vollendet.

Die Befreiung von der Vermögensteuer gilt unabhängig davon, wie der Betrag angelegt wird, beispielsweise in Bankeinlagen, Rentenversicherungen, Immobilien, Autos usw. Es muss ein hinreichender Zusammenhang zwischen der Versicherungs-/Entschädigungshöhe und dem Ort der Höhe der Höhe bestehen. Die Steuerbefreiung ist auf den ursprünglichen Versicherungs-/Erstattungsbetrag oder auf den Teil des ursprünglichen Betrags beschränkt, der am Ende des Einkommensjahres einbehalten wurde.

Wenn das Kind unter 17 Jahre alt ist

Einkommen und Vermögen von Kindern unter 17 Jahren werden grundsätzlich gemeinsam mit ihren Eltern besteuert.

Vermögen und Verzinsung des Entschädigungsbetrages bzw. der Versicherungssumme können weiterhin für das Kind gesondert ermittelt werden, wenn sich dadurch eine geringere Steuer ergibt, als wenn der Betrag von den Eltern versteuert wird. Durch die gesonderte Ermittlung des Zinseinkommens wird sichergestellt, dass das Kind bei der Einkommensermittlung einen eigenen Freibetrag erhält. Wenn aufgelaufene Zinsen aus früheren Jahren zu einem Vermögen geführt haben, ist dieses nicht von der Vermögensteuerbefreiung erfasst. Dieses Vermögen kann für das Kind gesondert ermittelt werden, das dann bei der Ermittlung der Vermögensteuer einen eigenen Freibetrag erhält. Das Finanzamt wird dann die günstigste Berechnung vornehmen. Die Steuer muss in der Steuerabrechnung der Eltern erscheinen und das Kind muss daher keine gesonderte Steuererklärung zur Entschädigung/Versicherungsleistung abgeben.

Die Steuererklärung – was müssen Sie tun?

Ab 2022 wird die Steuererklärung mit Angaben zur einmaligen Kinderentschädigung vorausgefüllt. Die Informationen finden Sie unter dem Thema „Sonstige Bedingungen“. Sie müssen die Informationen überprüfen und Angaben zur Höhe der erhaltenen Entschädigung hinzufügen, sofern diese nicht bereits ausgefüllt wurden.

Damit Ihre Steuer korrekt ist, müssen Sie eine Anlage beifügen, aus der hervorgeht, welche Beträge in der Steuererklärung aus der Entschädigungs-/Versicherungssumme stammen.

Beispiel:

  • Der bei der Bank eingezahlte Betrag ist unter Angabe des Namens und der Kontonummer der Bank anzugeben.
  • Wenn der Betrag als Eigentum angelegt wird, geben Sie die Hof- und Versorgungsnummer sowie einen etwaigen Eigentumsanteil an.

ACHTUNG! Diese Beträge dürfen Sie nicht aus der Steuererklärung streichen.

Gesetzgebung / Richtlinien

Einmalige Entschädigung für Kinder und Jugendliche bei Personenschäden oder Verlust eines Angehörigen

Vermögen- und Einkommensteuergesetz (Steuergesetz)

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