Beratung für Menschen mit Funktionsvielfalt

Der Rat für Personen mit funktioneller Variation ist ein Beratungsgremium für den Gemeinde- oder Kreisrat. Der Rat hat das Recht, in Angelegenheiten, die Personen mit Funktionsvielfalt betreffen, Stellung zu nehmen und in diesen Angelegenheiten Vorschläge und Empfehlungen abzugeben. Der Rat kann sich auch aus eigener Initiative mit Angelegenheiten befassen.

Der Zweck des Rates besteht darin, eine breite, offene und zugängliche Beteiligung an Angelegenheiten zu gewährleisten, die Personen mit Funktionsvielfalt betreffen. Insbesondere Angelegenheiten prinzipieller Art müssen dem Rat vorgelegt werden. Der Rat arbeitet im Zusammenhang mit der CRPD (UN-Behindertenkonvention). 

Die Räte bestehen überwiegend aus Vertretern von Interessenverbänden, die sich für Menschen mit Erkrankungen und/oder Funktionsstörungen einsetzen, aber auch aus ausgewählten Mitgliedern des Gemeinderats/Bezirksausschusses. 

Alle Kommunen und Landkreise sind verpflichtet, Menschen mit unterschiedlichen Funktionen zu beraten. Dies ergibt sich aus Abschnitt 5-2 des Local Government Act.

Wie bereits erwähnt, befasst sich der Rat mit Themen, die für Menschen mit funktionaler Vielfalt besonders wichtig sind. Der Rat gibt seine Stellungnahme zu wichtigen Angelegenheiten wie dem Wirtschaftsplan und dem Jahreshaushalt, Gebiets- und Planungsprogrammen, Verkehr, Bildung (Kindergarten, Schule, Freizeit, Kultur und Sport) sowie Gesundheits- und Pflegediensten ab.

Ratsmitglieder können aus eigener Initiative Anliegen ansprechen und erhalten Antworten von Politikern und der Verwaltung in der Gemeinde/im Landkreis.

In Bufdirs Leitfaden zur Beratung für Menschen mit Funktionsstörungen heißt es:

„Die Umsetzung der Rechte im CRPD wird zu einem großen Teil von den Kommunen und Bezirksräten bestimmt. Den Räten kommt eine wichtige Aufgabe dabei zu, die Durchsetzung der Rechte sicherzustellen.

Zu Beginn einer neuen Ratsperiode sollten sich die Räte mit den Artikeln des Konvents vertraut machen und darüber diskutieren, wie sie bestmöglich zur Umsetzung der Entscheidungen in ihrer eigenen Gemeinde/Kreisgemeinde beitragen können. Die UN-Behindertenrechtskonvention sollte ein Überbau/Rahmen für die Arbeit im Rat sein.“

Könnten Sie sich vorstellen, in Ihrer Gemeinde in einem Rat für Menschen mit Funktionsunterschieden zu sitzen?

Dann sollten Sie sich an eine Interessenorganisation wenden, bei der Sie Mitglied sind (z. B. Løvemammaene) und Ihr Interesse anmelden. Interessenverbände, die Menschen mit Funktionsunterschieden vertreten, haben das Recht, dem Gemeinderat Vorschläge für Mitglieder zu unterbreiten und stellen ihre Kandidaten in der Regel alle vier Jahre bei Kommunalwahlen auf.

Gesetzgebung / nützliche Links

Gemeindegesetz § 5-12.

„Die Kommunen und Kreisgemeinden müssen sicherstellen, dass Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit eine offene, breite und zugängliche Beteiligung an der Arbeit an Angelegenheiten gewährleistet wird, die für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit besonders wichtig sind.“ Dies betrifft unter anderem den Zugang, die Arbeit gegen Diskriminierung aufgrund eingeschränkter Leistungsfähigkeit und Angebote für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit.“

Bufdirs Leitfaden mit Ratschlägen für Menschen mit Funktionsstörungen

Die Strategie der Regierung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum 2020–2030

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