Pflegegeld von der Gemeinde

Kommune Sykt barn Omsorgsstønad

Wenn Sie für Ihr erkranktes oder funktionseingeschränktes Kind besonders belastende Betreuungsaufgaben übernehmen, die die Gemeinde sonst hätte übernehmen müssen, können Sie bei Ihrer Gemeinde Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld soll es privaten Pflegekräften ermöglichen, die Pflegearbeit für ihre Angehörigen unabhängig vom Alter aufrechtzuerhalten. 

Gemeinsam mit Ihnen sollte die Kommune herausfinden, was sie Ihnen an der notwendigen relativen Unterstützung in Form von Beratung, Schulung und Entlastung sowie weiteren Dienstleistungen für die von Ihnen betreute Person bieten kann. Das Pflegegeld gilt sowohl für Angehörige ohne Fürsorgepflicht (Elternverantwortung) als auch für unterhaltsberechtigte Eltern, die für ihre minderjährigen Kinder eine Fürsorgepflicht haben. Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegegeld, aber die Gemeinde ist verpflichtet, das Pflegegeld anzubieten. Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld ist, dass die Gemeinde dies im Einzelfall als die geeignetste Art der Leistungserbringung beurteilt hat. Diese Beurteilung muss in Zusammenarbeit mit Ihnen als nächsten Angehörigen und möglicherweise Pflegebedürftigen durchgeführt werden. 

Die Kriterien für diese Art von Leistung

  • Wenn Sie viele Stunden im Monat mit belastender Pflegearbeit arbeiten, z.B. für ein krankes Kind/Kinder mit Funktionsstörungen, die zusätzliche Aufsicht, Hilfe und Pflege benötigen.
  • Wenn die Pflegearbeit körperlich oder geistig mehr beansprucht als üblich. Zum Beispiel wenn Sie Ihr 5-jähriges Kind tragen müssen, das nicht laufen kann. Ein körperlich fitter 5-Jähriger kann alleine gehen.
  • Wenn die Pflegearbeit ungewöhnlich viel Nachtarbeit oder Nachtschlafunterbrechungen mit sich bringt.
  • Wenn die Care-Arbeit zu sozialer Isolation und fehlender Freizeit führt.

Punkte, die bei der Gewährung von Pflegegeld gelten

  • Wenn die Pflegearbeit besonders belastend ist.
  • Die Pflegearbeit bezieht sich auf notwendige Pflegeaufgaben.
  • Wenn die Betreuung durch den Antragsteller das Beste für die Person ist, die Hilfe benötigt.
  • Die Ressourcen der Gemeinde.

Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Punkten sowie eine Auflistung der einzelnen Punkte finden Sie unter das Rundschreiben aus dem Jahr 1998, die immer noch gültig ist. 

Wie beantrage ich Pflegegeld?

​Wenn Sie Pflegegeld benötigen, können Sie es bei Ihrer Gemeinde beantragen. Sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige können bei ihrer Gemeinde Pflegegeld beantragen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Gemeinde (separates Formular) oder bei der Kontaktaufnahme mit der Gemeinde.

Wir empfehlen eine detaillierte Beschreibung des Hilfebedarfs und der damit verbundenen Gesamtbelastung. Es kann sinnvoll sein, ein 24-Stunden-Rad/eine Uhr anzubringen, um genau zu zeigen, wie belastend die Pflegearbeit ist. Unten können Sie ein Beispiel herunterladen, wie man ein solches Tagesrad schreibt. Wir haben Ihnen auch eine leere Vorlage beigefügt, die Sie zum Ausfüllen verwenden können.

Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, ist die Gemeinde verpflichtet, Ihnen einen schriftlichen Bescheid (Einzelbescheid) zu erteilen, ob Ihnen Pflegegeld gewährt wird oder nicht. Die Gemeinde beurteilt, ob sie die Pflegeaufgaben als belastend erachtet und ob Sie Aufgaben wahrnehmen, die sonst von der Gemeinde übernommen worden wären. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, muss dies ebenfalls entsprechend begründet werden. 

Beschweren

​Wenn Sie mit der erhaltenen Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie Berufung einlegen. Dies gilt sowohl dann, wenn Sie mit der Tragweite der Entscheidung nicht einverstanden sind, als auch wenn Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wurde. Die Gemeinde muss dann Hinweise zur Einreichung einer Beschwerde geben.

Die Beschwerde muss an die Gemeinde gerichtet werden, die den Fall erneut prüft. Nimmt die Gemeinde die Beschwerde nicht an, wird der Fall an weitergeleitet Der Staatsverwalter zur endgültigen Entscheidung.

In allen Landkreisen gibt es Patienten- und Anwendervertreter. Sie können sich dort an sie wenden, wenn Sie Rat, Anleitung und Informationen zu Rechten als Nutzer oder nächster Angehöriger benötigen. 

Lesen Sie mehr darüber, wie Sie eine Beschwerde verfassen können Hier.

Dem Antrag sollten Sie eine Beschreibung der durchgeführten Betreuungsarbeiten beifügen, die nicht für arbeitsfähige Kinder durchgeführt werden dürfen. Dies kann in einer 24-Stunden-Uhr beschrieben werden. Die Tagesuhr/das Tagesrad ist eine minuten- und stundenweise Beschreibung des Tages. Schreiben Sie gerne Ihre eigene 24-Stunden-Uhr für Wochentage, Wochenenden und Feiertage. Hiermit wird beschrieben, wann das Kind von der Schule/dem Kindergarten oder einer anderen Betreuungsvereinbarung nach Hause kommt. Beschreiben Sie gerne auch, wofür Sie aufgrund der zu erledigenden Pflegearbeit keine Zeit haben. Schreiben Sie so detailliert wie möglich und beginnen Sie immer mit dem „schlechtesten“ und herausforderndsten Tag, nicht mit dem besten.

Tipps

Pflegegeld ist eine relative Unterstützung, bei der die Gemeinde selbst entscheidet, wie viele Stunden Sie erhalten können und wie hoch der Stundenlohn ist. Aus Erfahrung wissen wir, dass es in den verschiedenen Kommunen im ganzen Land unterschiedliche Praktiken gibt. Wenn Ihr erster Antrag abgelehnt wird, ist es sinnvoll, Beschwerde einzureichen. Wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, die das Alter des Kindes als Ablehnungsargument heranzieht, z.B. Denken Sie daran, dass das Kind zu klein ist. Denken Sie also daran, dass die Funktion die Entscheidung bestimmt – nicht das Alter. Keine Kommune darf als Ablehnungsargument nur das Alter heranziehen. 

Nur Lesen Sie den Fall über Karoline, der sich beim Staatsverwalter durchsetzte und eine halbe Million Kronen Pflegegeld zurückerstattet bekam!

Pflegegeld gilt als rentenfähiges Einkommen in dem Sinne, dass es unter anderem Anspruch auf Krankengeld, Pflegegeld und Ausbildungsgeld im Rahmen des Sozialversicherungssystems begründet.

Wenn Sie von der Gemeinde Pflegegeld beziehen, gelten Sie laut NAV als Freiberufler. Es gelten daher die Vorschriften zur Berechnung des Krankengeldes für Freiberufler. Ab dem 17. Tag der Abwesenheit haben Sie dann Anspruch auf Krankengeld, Pflegegeld oder andere Leistungen der Sozialversicherung. Es ist wichtig, dass der Antrag, falls vorhanden, ab dem Tag gilt, an dem das Pflegegeld endet, d. h. ohne Verzögerung zwischen dem Pflegegeld und der bei der NAV beantragten Leistung.

Kinder über 18 Jahre

Für besonders belastende Betreuungsaufgaben können Sie Pflegegeld für Kinder ab 18 Jahren erhalten. Es gibt keine Altersgrenze.

Pflegegeld beim Übergang vom Kind zum Erwachsenen

Bedenken Sie, dass die Gemeinde bei der Berechnung der Höhe des Pflegegeldes fast immer den Pflegezuschuss abzieht. Dabei ist zu beachten, dass der Zuschusssatz automatisch auf Satz 1 sinkt, wenn die Kinder 18 Jahre alt werden. Wenn Sie einen erhöhten Satz (z. B. Satz 3) erhalten haben, während das Kind unter 18 Jahre alt ist, die Betreuungspflichten jedoch nicht gemindert werden oder entfallen, wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht, dann sollten Sie eine Entschädigung für den Betrag verlangen, den die Gemeinde zuvor einbehalten hat vom Unterstützungsgeld mit erhöhtem Pflegegeld, weil es dann einen Unterschied gibt.

Wenn das Kind 18 Jahre alt wird, endet die gesetzliche elterliche Verantwortung und die Gemeinde trägt die volle Verantwortung für die Bereitstellung eines Angebots für das Kind. Die Realität ist jedoch, dass viele Eltern trotz der gesetzlichen Verantwortung der Kommune auch nach dem 18. Lebensjahr weiterhin ein hohes Maß an Verantwortung und Betreuungsarbeit für ihre Kinder tragen. Und genau das ist bei der Berechnung des Betreuungsgeldes für Kinder ab 18 Jahren zu berücksichtigen, denn die Voraussetzung für das Betreuungsgeld ist, dass es sich um eine Vergütung für die Betreuungsarbeit handelt was sonst die Gemeinde hätte tun müssen.

die Pension

Ob jemand beim Bezug von Pflegegeld in einer Rentenversicherung angemeldet ist, ist in den Kommunen sehr unterschiedlich. Einige Kommunen sind großzügig und melden die Eltern in der kommunalen Rentenversicherung an, die meisten tun dies jedoch nicht. Für eine Antwort hierzu müssen Sie sich an Ihre Gemeinde wenden.

Wenn Sie unbezahlte Pflegearbeit für eine besonders pflegebedürftige Person leisten, haben Sie ggf. Anspruch auf Pflegepunkte. Dies wird als Pflegeabgrenzung bezeichnet. Der Pflegerückstand bringt Ihnen jetzt kein Geld, kann Ihnen aber eine höhere Rente bescheren. Das Pflegegeld der Gemeinde gilt in diesem Zusammenhang nicht als Gehalt und steht daher dem Anspruch auf Pflegeansprüche nicht entgegen.

Lesen Sie mehr über Renten- und Pflegerückstellungen Hier.

Gesetze und Richtlinien

Informationen zum Pflegegeld

Ausschnitt aus Gesetz über kommunale Gesundheits- und Pflegedienste

§ 3-6. Die Verantwortung der Gemeinde gegenüber Angehörigen

Für Menschen mit besonders belastender Pflegearbeit muss die Gemeinde die erforderliche relative Unterstützung anbieten, unter anderem in Form von:

1. Schulung und Anleitung

2. Hilfsmaßnahmen

3. Pflegegeld

Betreuer für das Fallmanagement von Leistungen nach dem Gesundheits- und Pflegedienstgesetz

Das Ministerium für Gesundheit und Pflege hat veröffentlicht Rundschreiben I-42/98 Richtlinien für Pflegegeld Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm. Obwohl die Leistung ihren Namen in Pflegegeld geändert hat, ist das Rundschreiben immer noch relevant. 

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