Der Patienten- und Nutzerombudsmann steht Patienten, Menschen mit unterschiedlichen Funktionen und deren Angehörigen mit Rat, Anleitung und Hilfe im Umgang mit dem Gesundheitsdienst zur Seite.
Der Ombudsmann hilft Ihnen kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie können sich auch dafür entscheiden, bei Ihrer Kontaktaufnahme anonym zu bleiben, indem Sie keine Kontaktinformationen angeben.
Wobei kann der Ombudsmann helfen?
- Beantworten Sie allgemeine Fragen zu Gesundheitsdiensten.
- Bieten Sie Ratschläge und Orientierungshilfen zu Rechten.
- Informieren Sie sich über Ihre Erfahrungen im Umgang mit dem Gesundheitswesen.
- Informieren Sie sich über das Antrags- und Beschwerdeverfahren und darüber, dass Sie beim Verfassen einer Beschwerde behilflich sein können.
- Kann gemeinsam mit Ihnen medizinisches Personal und Fallmanager treffen, um Antworten auf Fragen zu Ihrem Fall zu erhalten.
- Kann Ihnen erklären, was Sie tun können, wenn Sie oder jemand in Ihrer Familie eine Patientenverletzung erlitten hat.
- Geben Sie Tipps, wo Sie als nächstes Kontakt aufnehmen können.
Der Arbeitsbereich des Ombudsmannes ist der staatliche Fachgesundheitsdienst, der kommunale Gesundheits- und Pflegedienst sowie der zahnärztliche Kreisdienst. Sie sind unabhängig und können ihre Meinung zu Bedingungen äußern, die ihrer Meinung nach geändert werden müssen, um dem Kind bessere Gesundheits- und Betreuungsdienste zu bieten.
Um mit dem Patienten- und Nutzer-Ombudsmann in Kontakt zu treten, drücken Sie Hier.