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ANTWORT AUF DAS BILDUNGSGESETZ HÖREN – Zeit zum NEUDENKEN!

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Løvemammaene ist eine freiwillige, diagnoseunabhängige und breit angelegte Organisation, die sich für die Aufklärung und Verbesserung der Rechte kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher in Norwegen einsetzt. Wir sind eine Organisation, die auch die schwerkranken, medizinisch komplexen und sterbenden Kinder sowie die sehr seltenen, nicht diagnostizierten und unsichtbar kranken Kinder im Land aufnimmt. Viele dieser Kinder haben große Herausforderungen im Umgang mit dem öffentlichen Sektor und während ihrer Ausbildung. In dieser Antwort auf die Konsultation möchten die Løvemammaen Licht auf die Bereiche werfen, die funktionieren, problematisch sind und/oder verbessert werden müssen.

13 Das Wohl des Schülers

Es ist sehr positiv, dass das Ministerium in Kapitel 13.5.1 schlägt vor, den Grundsatz des Kindeswohls in einer gesonderten Bestimmung im Bildungsgesetz zu regeln, und dass das Ziel dieser Bestimmung darin besteht, sicherzustellen, dass der Grundsatz des Kindeswohls in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, gewahrt bleibt. Positiv ist auch, dass dieser Vorschlag der Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen entspricht.

Der Vorschlag in Kapitel 13.5.2Es wird unterstützt, dass die Bestimmung über das Wohl des Kindes im Bildungsgesetz mehr abdecken sollte als die Verfassung und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Auf diese Weise werden die Rechte von Schülern über 18 Jahren denen jüngerer Schüler gleichgestellt, und dies steht, wie beschrieben, im Einklang mit der aktuellen Regelung des Kindeswohls unter anderem in Fragen des schulischen Umfelds. Der Vorteil dieses Vorschlags besteht darin, dass die Regelung des Kindeswohls nun so ausgeweitet wird, dass sie allgemein in allen Fällen und für alle Schüler gilt. Die Løvemammaen glauben, dass das Recht von Kindern auf Beteiligung an Angelegenheiten/Entscheidungen, die das Kind direkt betreffen, festgelegt werden muss. Dem Kind muss die Möglichkeit gegeben werden, sich zu Angelegenheiten zu äußern, die das Kind betreffen, und die Beurteilung der Beteiligung des Kindes muss in die bestmögliche Beurteilung des Kindes einfließen. Dadurch wird unabhängig vom folgenden Punkt sichergestellt, dass die Stimme des Kindes zum Vorschein kommt und ein wichtiger Teil der bestmöglichen Beurteilung des Kindes wird. Das Recht des Kindes auf Teilhabe muss auf der Grundlage seiner Reife und seines Funktionsniveaus ermöglicht werden, wobei der Erwachsene dafür verantwortlich ist, die notwendigen Erleichterungen sicherzustellen, damit das Kind die Möglichkeit erhält, gehört zu werden.

Damit diese Bestimmung des Bildungsgesetzes in der Praxis in den Kommunen und Bezirksräten umgesetzt werden kann, ist es wichtig, dass der detailliertere Inhalt der Anforderung, das Wohl des Schülers zu prüfen, in der Bestimmung oder in den Verordnungen zum Gesetz festgelegt wird . Der Beitrag des Kinderombudsmannes wird hier unterstützt Kapitel 13.5.2 dass das Gesetz die Punkte der Beurteilung enthalten und Hinweise zum Verständnis der Regel geben sollte und dass die pädagogischen Überlegungen des Gerichts hervorgehoben werden sollten. Ein praktischer Leitfaden, den das Ministerium vorschlägt, dürfte dazu führen, dass der Grundsatz des Kindeswohls für den Schulalltag der Schüler an Bedeutung verliert, als wenn er in einem ergänzenden Gesetzestext konkretisiert würde.

14 Nachverfolgungspflicht bei Abwesenheit

Løvemammaene unterstützt die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen und Bezirksräte, Schüler mit häufigen Abwesenheiten vom Unterricht zu betreuen. Die Løvemammaene möchten betonen, dass es ein großes Problem darstellt, dass viel zu viele Schulen weder auf Eltern, Hausärzte, kommunale Gesundheitsdienste noch spezialisierte Gesundheitsdienste hören, wenn es um die Ursache für Schulabwesenheiten geht, und der Geschädigte letztlich immer das Kind ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten/Behinderungen meist unfreiwillig abwesend sind, viele Familien jedoch beim Kinderschutz angezeigt werden. In den Fällen, in denen krankheits-/behinderungsbedingte Abwesenheiten von der Schule zur Schule gehen, wird die Kinderfürsorge zur falschen Instanz und nicht zuletzt zu einer enormen Ressourcenverschwendung. Daher muss in den Richtlinien klar dargelegt werden, wie Schulen solche Fehlzeiten verstehen und damit umgehen sollen. Abwesenheiten müssen immer als aus mehreren Gründen zusammengesetzt verstanden werden.

Es sollte präzisiert werden, dass die Kommunen verpflichtet sind, Richtlinien für die Nachverfolgung von Abwesenheiten zu erstellen. Dazu gehören die Registrierung von Abwesenheiten, ein Aktionsplan für die Schule und die Weiterentwicklung zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei anhaltenden Abwesenheiten nach Umsetzung des Aktionsplans durch die Schule. Es sollte festgelegt werden, ob Schülerinnen und Schüler mit längeren Abwesenheiten an die PPT verwiesen werden sollen und ob diese Schülerinnen und Schüler bei der Aufnahme in die PPT vorrangig behandelt werden sollen. Es sollte auch klargestellt werden, dass die Arbeit von PPT im Bereich der Frühförderung auf Schüler angewendet werden sollte, bei denen schwere Fehlzeiten auftreten, sodass PPT als beratende Partei hinzugezogen werden kann, bevor eine konkrete Überweisung erfolgt. In den Leitlinien der Kommune zur Nachsorge bei schwerwiegenden Schulabsenzen sollte klar dargelegt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stellen wie dem Hausarzt, dem Schulgesundheitsdienst, dem PPT und ggf. spezialisierten Gesundheitsdiensten wie z.B. BUP. Für schwer erkrankte Kinder und Jugendliche sollte festgelegt werden, wie die behandelnde Stelle im Fachgesundheitsdienst im Hinblick auf den Unterbringungsbedarf des Schülers und ggf. eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Ausbildungspflicht leiten soll. Dabei sollen besonders Kinder und Jugendliche betreut werden, die unter den Begriff der Palliation fallen.

22 Individuelle Gestaltung der Schulung

22.6.2 Teilen Sie das Recht auf Sonderpädagogik in drei Rechte

In kKapitel 22.6.2 unterstützt die Empfehlung, das derzeitige Recht auf Sonderpädagogik in separate Rechte aufzuteilen und dabei zwischen dem Recht auf individuell angepasste Bildung, dem Recht auf persönliche Betreuung und dem Recht auf individuelle körperliche Anpassung zu unterscheiden. Es wäre sehr bedauerlich, wenn das Recht auf individuell zugeschnittene Bildung nur für Abweichungen vom Lehrplan gelten würde, da mehr Kinder und Jugendliche den Anspruch auf Sonderpädagogik verlieren würden, den sie derzeit haben. Mit den im Vorschlag beschriebenen gesonderten Rechten haben diejenigen, die sie benötigen, Anspruch auf persönliche Unterstützung und/oder körperliche Unterstützung, auch wenn diese nicht direkt mit der Ausbildung verbunden sind.

Das Ministerium kam außerdem zu dem Schluss, dass der Vorschlag es den Schulen ermöglicht, andere Personen mit Aufgaben zu beauftragen, die mit persönlicher Assistenz verbunden sind. In diesem Bereich besteht jedoch ein großer Bedarf, das Recht auf die Inanspruchnahme benutzergesteuerter persönlicher Assistenz (BPA) während der Schulzeit zu verankern.

22.6.4 Zum Inhalt des Anspruchs auf persönliche Assistenz

IN Kapitel 22.6.4 Es wird klargestellt, dass das Bildungsgesetz Schülern keinen Anspruch auf benutzergesteuerte persönliche Assistenz (BPA) einräumt. Die Formulierung in diesem Abschnitt ist sehr unglücklich und könnte den Eindruck erwecken, dass es nicht möglich sei, BPA als persönliche Assistenz im schulischen Kontext einzusetzen. Hier muss klargestellt werden, dass das Bildungsgesetz den Einsatz von BPA in der Ausbildung nicht verbietet, ganz im Gegenteil. Kinder, die bereits über eine benutzergesteuerte persönliche Betreuung durch den Gesundheits- und Betreuungsdienst verfügen, dürfen sich während der Schulzeit nicht mit anderen persönlichen Betreuungspersonen auseinandersetzen. Permanente, vom Benutzer gesteuerte persönliche Assistenten, die das Kind gut kennen und täglich mit dem Kind interagieren, werden viel besser in der Lage sein, dem Kind in der Schule zu helfen. Auch hier kommt der Grundsatz des Kindeswohls zum Tragen.

Darüber hinaus werden benutzergesteuerte persönliche Assistenten durch den kontinuierlichen Dialog mit den Eltern besser über den Hilfsbedarf des Kindes informiert und kennen das Kind in verschiedenen Bereichen. Viele Kinder benötigen auch während des Schulalltags eine ärztliche Betreuung, die für eine ordnungsgemäße Durchführung eine solide Ausbildung und regelmäßiges Üben erfordert. Die Löwenmütter sind fest davon überzeugt, dass BPA als Recht für Kinder gesetzlich verankert werden kann und muss, die bereits eine BPA-Entscheidung von der Gemeinde haben, und nicht von Schulassistenten.

In der NOU, die das BPA-Komitee am 16.12.21 vorgelegt hat, wird vorgeschlagen, dies in das neue Bildungsgesetz aufzunehmen:

„Neu: § 5-2 Selbstverwaltete persönliche Assistenz (nach § 5-1. Anspruch auf Sonderpädagogik)

Bei Fragen seitens der zuständigen Stelle in der Gemeinde für selbstgesteuerte persönliche Assistenz ist eine Einschätzung und Beratung darüber zu erstellen, ob eine selbstgesteuerte persönliche Assistenz notwendig ist, damit ein Schüler an der Schule einen zufriedenstellenden Nutzen aus der Ausbildung ziehen kann gesendet. Die konkrete und individuelle Betrachtung, auf die Wert gelegt wird, muss in der Beurteilung dargestellt werden. Wenn eine selbstgesteuerte persönliche Assistenz nicht empfohlen wird, muss angegeben werden, wie stattdessen auf die Bedürfnisse des Studierenden eingegangen wird. Beschließt die zuständige Stelle in der Gemeinde für selbstgesteuerte Personenassistenz nachträglich eine selbstgesteuerte Personenassistenz für den Schüler in der Schule, muss die Schule mit der Betreuerin und dem Betreuer der Hilfskräfte und Dienstleister darüber eine Vereinbarung treffen wann und wie die Hilfe geleistet werden soll.

Vorschlag für eine neue Änderung des Bildungsgesetzes 2, neuer zweiter Absatz:

Abschnitt 11-4. Persönliche Hilfe

Die Schüler haben das Recht auf den persönlichen Assistenten, den sie benötigen, um an der Ausbildung teilnehmen und einen zufriedenstellenden Nutzen daraus ziehen zu können.
Im Falle einer Anfrage seitens der zuständigen Stelle in der Gemeinde zur selbstgesteuerten persönlichen Assistenz ist eine Einschätzung und Beratung darüber zu erstellen, ob eine selbstgesteuerte persönliche Assistenz erforderlich ist, damit ein Schüler an der Schule einen zufriedenstellenden Nutzen aus der Ausbildung ziehen kann und abgeschickt. Die konkrete und individuelle Betrachtung, auf die Wert gelegt wird, muss in der Beurteilung dargestellt werden. Wenn eine selbstgesteuerte persönliche Assistenz nicht empfohlen wird, muss angegeben werden, wie stattdessen auf die Bedürfnisse des Studierenden eingegangen wird. Beschließt die zuständige Stelle in der Gemeinde für selbstgesteuerte Personenassistenz dann eine selbstgesteuerte Personenassistenz für den Schüler in der Schule, muss die Schule mit dem Betreuer und dem stellvertretenden Betreuer für die Hilfskräfte und Dienstleister eine Vereinbarung über den Zeitpunkt und den Zeitpunkt treffen wie die Hilfe geleistet werden soll.

Für die selbstgesteuerte persönliche Assistenz in der außerschulischen Zeit wurde in Abschnitt 13-7 ungefähr der gleiche Wortlaut vorgeschlagen.“

Die Løvemammaen sind der Meinung, dass dieser Vorschlag noch weiter gehen und ein ganz klares Recht auf benutzergesteuerte/selbstgesteuerte persönliche Unterstützung sowohl in der Schule als auch in der außerschulischen Betreuung hätte einräumen sollen.

In der Anhörung bestätigt das Ministerium, dass die Unterscheidung zwischen dem Recht auf persönliche Assistenz nach dem Bildungsgesetz und dem Recht auf Gesundheits- und Pflegedienste eine Herausforderung darstellen kann. Dies wird von vielen Eltern von Kindern mit Behinderungen bestätigt. Im neuen Schulgesetz muss daher klargestellt werden, dass BPA als persönliche Assistenz in der Schule eingesetzt werden kann und ein Anspruch darauf sein muss, sofern die Voraussetzungen für Entscheidungen zu BPA erfüllt sind.

Es ist gut, dass das Ministerium i Kapitel 22.6.2 betont, dass die Schule Förderformen im Kontext für Schüler sehen muss, die in der Schule eine Kombination verschiedener Förderformen benötigen, damit der Schüler ein ganzheitliches Angebot erhält. Hierbei ist jedoch hervorzuheben, dass die Schule auch mit anderen Stellen der Kommune, wie etwa dem Gesundheits- und Pflegedienst, zusammenarbeiten sollte, damit alle kommunalen Dienstleistungen eine ganzheitliche Sichtweise erhalten.

Der Vorschlag, das Erfordernis einer fachkundigen Begutachtung vor der Entscheidung über körperliche Anpassung und persönliche Assistenz zu streichen, vgl. Kapitel 24.6.4.6, wird unterstützt. Es ist positiv, wenn dies zu einer schnelleren Versorgung der Schüler beitragen kann, während PPT gleichzeitig mehr Ressourcen für Präventionsarbeit und Frühintervention nutzen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die Schulen die Schüler und Eltern aktiv in diesen Prozess einbeziehen, damit fundierte Entscheidungen getroffen werden können. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Ministerium, wie vorgeschlagen, im Gesetzestext präzisiert, dass Schüler, die neben einer individuell zugeschnittenen Ausbildung weitere Formen der Unterbringung benötigen, in einem Gutachten von PPT eine umfassende Einschätzung darüber erhalten müssen, welche Unterbringung der Schüler benötigt Dazu gehört auch der Bedarf an körperlicher Anpassung und persönlicher Assistenz. Es ist jedoch nicht klar genug, wer dafür verantwortlich ist, dass „notwendige Anpassungen“ vorgenommen werden, wenn es notwendig erscheint, das Ganze zu verwirklichen. In der Realität kann es passieren, dass Schüler mit großen und komplexen Bedürfnissen nicht über die erforderliche Vollständigkeit verfügen, während sie darauf warten, dass mehrere Gremien angepasste Entscheidungen entsprechend den Erkenntnissen der Expertenbewertung treffen.

30.6.2.2. Nulltoleranz, präventive Arbeit und das Konzept von Verstößen

Der Vorschlag des Ministeriums i Kapitel 30.6.2.2 zur Fortführung der Regelung zur Null-Toleranz bei Verstößen und der Regelung zur Präventionsarbeit wird unterstützt. Gleiches gilt für den Vorschlag des Ministeriums i Kapitel 30.6.2.4 über die Beibehaltung der Interventionspflicht bei Verstößen als Teil der Tätigkeitspflicht der Schule. Wenn es darum geht Kapitel 30.6.3.2, strengere Tätigkeitspflicht, wird der Vorschlag des Ministeriums unterstützt, die Meldepflicht des Schulleiters gegenüber der Gemeinde oder dem Kreistag fortzusetzen, wenn Kenntnis oder Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter der Schule einen Schüler verletzt. Es ist sehr wichtig, dass die Rücksichtnahme auf die Schüler im Vordergrund steht, und es wäre daher bedauerlich, wenn der einzelne Schulleiter in solchen Angelegenheiten Ermessensentscheidungen treffen würde.

IN Kapitel 31.6.8 bittet das Ministerium um Stellungnahme dazu, ob das Bildungsgesetz Regelungen zur Gefahren- und Schadensverhütung enthalten sollte. Hier wird das Argument unterstützt, eine gesonderte und besondere Vorschrift zur Prävention einzuführen, die eindeutig darauf abzielt, den Eingriff bzw. die Anwendung körperlicher Gewalt gegen Studierende weitestgehend zu vermeiden. Es ist sehr positiv, wenn gesetzlich vorgeschrieben wird, dass die Schule in Zusammenarbeit mit Schülern und Eltern kontinuierlich und systematisch daran arbeiten muss, Situationen zu vermeiden, in denen es zu körperlichen Eingriffen gegen Schüler kommt. Jede Anwendung von Zwang muss registriert und die Eltern darüber informiert werden. Einzelmeldungen, Schadensmeldungen und Abweichungen, immer mit Kopie an die Eltern. Dies dient der Rechtssicherheit, da viele Kinder mit herausforderndem Verhalten nonverbal sind, und schafft zudem eine Reflexion in der Arbeitsgruppe um das Kind herum, präventiv mit Fokus zu arbeiten auf einen positiven Ansatz. Was ist vorne passiert?
Gut ist auch, dass betont wird, dass wenn die Schule wiederholt körperlich gegen einen Schüler eingreifen muss, dies ein Ausdruck dafür sein kann, dass die Schule neue oder andere Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern, dass solche Situationen erneut auftreten.

Alternative und ergänzende Kommunikation

5 Rechtsstruktur und Rechtssprache

Wir unterstützen den Ausschuss für das Bildungsgesetz und das Ministerium darin, dass es wichtig und klug ist, die derzeitige Struktur des Gesetzes zu ändern. Wir stellen fest, dass es in diesem Zusammenhang Vorschläge für ein Kapitel mit gemeinsamen Regeln sowohl für die Primar- als auch für die Sekundarschulbildung gibt. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass es nun angebracht ist, als übergeordnetes Ziel einzuführen, dass alle Schülerinnen und Schüler das gleiche Recht auf eine an die individuellen Bedürfnisse angepasste Bildung haben. Dass alle Schüler in die Klassen- und Schulgemeinschaft einbezogen werden müssen. Nicht zuletzt muss davon ausgegangen werden, dass Sprache die Grundlage allen Lernens ist. Alle Schüler müssen in das Lernen einbezogen werden und um zu lernen, muss man über eine Sprache verfügen, mit der man lernen kann.

10 Unterrichtssprache und Zielsprache

Für die Löwenmütter ist ASK ein vorrangiger Schwerpunkt. Denn wir wissen, dass sowohl die Schulbehörde als auch das Gesundheitswesen und die NAV weder über das nötige Wissen noch über die nötige Kompetenz verfügen, um Kindern eine Sprache mit Symbolen zu vermitteln. Das Storting hat entschieden, dass der Staat diesen Kindern eine Sprache bieten muss, vgl. Dokument 8:72 (2008-2009) Inst. S. Nr. 239 (2008-2009). Kinder, die ASK benötigen, haben seit dem 27.05.2009 nach einem einstimmigen Storting-Beschluss das Recht auf eine Sprache, gleichberechtigt mit allen, die gesprochene Sprache und Gebärdensprache benötigen. Es ist völlig unverständlich, dass das Ministerium für Bildung und Kultur in zwölf Jahren nicht genügend Expertise in der ASK erworben hat, um seiner Pflicht nachzukommen, das Bildungsgesetz dahingehend zu ändern. In Norwegen gibt es 7.500 Kinder, die ASK benötigen. Sie verschwinden nicht und es werden im Laufe der Jahre auch noch mehr hinzukommen. ASK muss gleichberechtigt mit der Gebärdensprache in das Bildungsgesetz aufgenommen werden, und zwar jetzt. Kinder, die Gebärdensprache benötigen, können Sprachen vom Staat lernen – nicht von den Kommunen – dies muss auch für Kinder gelten, die ASK benötigen. Das Storting verabschiedete 2009 nicht nur ein gleiches Recht auf Sprache, sondern in dem Beschluss wurde auch einstimmig beschlossen, dass Kompetenzzentren eingerichtet werden sollten, wie im Fall der Gebärdensprache. Wo sind diese Kompetenzzentren zwölf Jahre später?

10.4 Sonstige Untersuchungen, Meldungen an das Storting usw

Hier ist der oben erwähnte Storting-Beschluss vom 27.05.2009 einzubeziehen. ASK wird enthalten sein. Die Storting-Entscheidung macht das Bildungsministerium verantwortlich und die Änderung des Bildungsgesetzes ist die Anordnung. Die Løvemammaene befinden sich in einem Prozess rund um ASK/Symbolsprache bezüglich des Sprachengesetzes. Der Zweck des Sprachengesetzes besteht darin, den Status zu regeln und einen stärkeren Schutz zu bieten. Daher ist es wichtig, ASK/Symbolsprache in das Sprachengesetz aufzunehmen. Damit soll verhindert werden, dass eine Gruppe von Menschen in diesem Land diskriminiert wird ihre Sprache. Menschen, die ASK/Symbolsprache verwenden, sind heute die einzigen, die in Norwegen kein Recht auf Unterricht in und in ihrer Sprache haben. Dies ist eine gesetzlich zulässige Diskriminierung – sie kann nicht weiter bestehen. Daher müssen jetzt Änderungen in der Gesetzgebung erfolgen.

10.5 Der Vorschlag des Ministeriums

Das Ministerium muss Folgendes vorschlagen:

- im Gesetz festzulegen, dass die Unterrichtssprache in Norwegen Norwegisch, Sami, norwegische Gebärdensprache oder ASK/Symbolsprache ist.

10.6 Die Einschätzung des Ministeriums

Wir unterstützen den Ausschuss für das Bildungsgesetz darin, dass es wichtig ist, eine allgemeine Zielklausel für die Sprachpolitik zu haben. Es ist eine Tatsache, dass Sprache die Grundlage allen Lernens ist. Es wird niemals Schüler in der Schule geben, die etwas lernen, wenn sie keine Sprache haben, in der und mit der sie lernen können. Dies ist eine unbestreitbare Tatsache, nicht nur für Lehrer in Schulen, sondern für jeden, der Menschen trifft, mit denen er kommunizieren möchte. Kinder, die Gebärdensprache benötigen, können in der Schule keine Fähigkeiten erwerben und nichts lernen, wenn sie nicht in ihrer Sprache lernen dürfen. Es ist offensichtlich. Dies gilt für alle Studierenden, egal ob sie Sami, Somali, Norwegisch, ASK oder Gebärdensprache sprechen. Wenn Sie eine Schule für alle haben wollen, müssen Sie sicherstellen, dass jeder eine Sprache hat, in der und mit der er lernen kann, bevor Sie über Bildung nachdenken. Derzeit erhalten 7.500 Kinder eine Schulbildung, ohne dass sie eine Sprache zum Lernen haben.

Es ist kein Problem, in Norwegen eine Unterrichtssprache gesetzlich festzulegen, solange Sie alle einbeziehen und sicherstellen, dass sie über die Sprache verfügen, die sie zum Lernen benötigen, die erste Sprache und/oder die zweite Sprache. Es stellt nur dann ein Problem dar, wenn man einige Schüler vom Recht auf eine Sprache ausschließt, weil sie dann auch vom Recht auf Bildung in der Schule ausgeschlossen sind.

Anhörungsvermerk Seite 87, 1. Absatz:
"IN Prop. 108 L (2019-2021) Sprachengesetz (Sprachengesetz) Treffer Das Kulturministerium erklärte, dass die Gebärdensprache eine vollwertige Sprache sei und nicht als Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen angesehen werden dürfe. ASK ist eine ausgereifte Sprache"

Hier hätte es genauso gut stehen können:

„ASK ist eine vollwertige Sprache und darf nicht als Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen angesehen werden. ASK ist eine ausgereifte Sprache.“

ASK hat keine eigenen grammatikalischen Regeln oder eine eigene Satzstruktur, aber da kein Kind mit ASK eine angemessene norwegische Ausbildung erhält, hat es auch eine viel schlechtere Ausgangslage für das Erlernen der richtigen Grammatik und Satzstruktur. Leider ist es so, dass, wenn unsere Kinder nicht die Möglichkeit haben, z.B. Verben, dann werden sie nie die Möglichkeit haben, grammatikalisch richtig zu sprechen. Ist es das Kind oder das System, das diese Verantwortung tragen muss? Den Löwenmüttern liegen Vielfalt und Gerechtigkeit sehr am Herzen. Daher glauben wir, dass dies kein Argument ist, das im ASK-Kontext verwendet werden kann oder sollte, da es veraltet und altmodisch ist.

Diese Kinder, die Die ASK-Umgebung Die Schülerinnen und Schüler, die 2009 bis einschließlich 2009 gearbeitet haben, sind inzwischen mit der Grund- und weiterführenden Schule fertig, haben aber immer noch kein Recht auf eine Sprache zum Lernen in und mit ihr. Dass dies weiterhin geschieht, muss vorerst verhindert werden.
Die Bildungsdirektion scheint keinen Unterschied zwischen ASK und Sonderpädagogik zu erkennen. Es bedarf daher klarer Gesetzestexte für diejenigen, die dies verwalten müssen. ASK ist de facto eine Sprache.

Seite 87, 2. Absatz: „Das Ministerium ist der Ansicht, dass eine Bestimmung zur Unterrichtssprache neben Norwegisch auch die Sprachen umfassen sollte, in denen Schüler derzeit das Recht haben, unterrichtet zu werden.“ Und 3. Absatz: „Andere Rechte im Zusammenhang mit der Sprachausbildung gelten für das Recht, eine Sprachausbildung zu erhalten.“

Schüler, die ASK benötigen, müssen das Recht auf Bildung in und in ihrer Sprache haben. Das Bildungsministerium muss vorschlagen, im Gesetz festzulegen, dass die Unterrichtssprache in der Grundschule und der Sekundarstufe II Norwegisch, Sami, norwegische Gebärdensprache oder ASK/Symbolsprache ist.

10.6.2 Regulierung von Sprachzielen

Wir freuen uns, zu einer noch größeren sprachlichen Vielfalt beitragen zu können. Sprachsynthese ist für viele, die ASK verwenden, üblich und wir unterstützen die sprachliche Vielfalt, die sie bietet.

12.6.11 Die Pflicht des Staates, Lehrmittel für eine individuell zugeschnittene Ausbildung vorzubereiten, nicht fortführen

Seit vielen Jahren hat Udir rund 15 Millionen NOK für Lehrmittel an Schüler verteilt, die ASK benötigen. Diese wurden an Unternehmen und Agenturen vergeben, die Lehrmaterialien mit Symbolen erstellt haben. Da es viele Token-Banken und Software gibt, aber nur wenige Unterstützung erhalten haben, war der Nutzen der einzelnen Projekte eher ausschließend als inklusiv. Es besteht ein großer Mangel an Lehrmitteln, die mit Symbolen organisiert sind. Der Staat macht einen Fehler, wenn er große Summen in Projekte investiert, die ASK nur einer kleinen Gruppe von Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Wir brauchen eine gemeinsame Plattform für symbolische Sprache – eine Symbolbank – aber eine solche gemeinsame Plattform für symbolische Sprache gibt es heute nicht. Es wäre daher weitaus zukunftsorientierter, inklusiver und richtiger, wenn der Staat in eine eigene norwegische Symbolbank investieren würde – kostenlos für Schüler, Schulen und Lehrmittelentwickler. Diese Symbolbank wird eine gemeinsame Plattform für die Symbolsprache sein, die Sie heute haben und die Sie für die Zukunft entwickeln. Es ist eine staatliche Aufgabe, das Recht und den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Sprache, einschließlich der Gebärdensprache, sicherzustellen.

23 Alternative und ergänzende Kommunikation

23.1 Einführung

Das Bildungsgesetz §2-16 entstand als Konsequenz aus zwei Storting-Beschlüssen vom 27.05.2009, Dokument Nr. 8:72, Inst. S. Nr. 239 (2008-2009).
«Beschluss 349
Das Storting bittet die Regierung, Änderungen am Bildungsgesetz in Betracht zu ziehen, damit Schülern, die eine Entwicklung in der gesprochenen Sprache, der Gebärdensprache, der alternativen und ergänzenden Kommunikation oder einer Kombination davon benötigen, in der Gesetzgebung gleiche Rechte garantiert werden.“

«Auflösung 350
Das Storting fordert die Regierung auf, das Statped-System im Hinblick auf die Stärkung und Weiterentwicklung der Kompetenz in alternativer und/oder ergänzender Kommunikation (ASK) zu überprüfen und die Einrichtung eines oder mehrerer nationaler Kompetenzzentren für ASK in Betracht zu ziehen.

Es dauerte drei Jahre, bis ein Abschnitt über ASK in das Bildungsgesetz aufgenommen wurde. Das Storting forderte von der Regierung nicht in erster Linie eine Änderung des Bildungsgesetzes, sondern eine Änderung der Rechte einer Sprache. Es muss gleich sein, unabhängig davon, welche Sprache Sie benötigen. Dieser Anordnung ist die Regierung bisher nicht nachgekommen, in den Vorarbeiten zu Abschnitt 2-16 wird festgelegt, dass dadurch nicht mehr/mehr Rechte gewährt werden sollen, als der Stand vor Einführung des Abschnitts war. Daher ist es an der Zeit, die Storting-Verordnung über gleiche Rechte an der Sprache zu erfüllen.

Die UN-Konvention besagt ganz klar, dass ASK mit allen anderen Sprachen gleich behandelt werden muss. Das sind alte Nachrichten. Was Norwegen heute mit Menschen macht, die ASK als Sprache brauchen, ist diskriminierend. Es ist inakzeptabel, dass die Regierung nicht umsetzt, was das Storting beschließt. Es ist ausschließend, Menschen aus unserer sozialen Gesellschaft auszuschließen, indem man ihnen das Erlernen einer Sprache verweigert. Es ist ungerecht, dass alle anderen, sowohl diejenigen, die hier leben als auch diejenigen, die hierher kommen, eine Sprache lernen dürfen, damit sie die Möglichkeit haben, sich zu entwickeln, zu lernen, bringen ihr Potenzial zum Vorschein und zeigen, wer sie sind.

Wir erleben, dass der Fokus auf ASK enorm zunimmt. Wir haben das große Glück, die sozialen Medien in vollem Umfang nutzen zu können. Dadurch können Eltern schnell erkennen, was andere Kinder leisten, was andere Kinder an Hilfe und Kompetenz, Hilfsmitteln usw. bekommen. Dabei wird sehr deutlich, dass die Unterschiede im Land beim Thema ASK groß sind, sowohl in Bezug auf Kompetenz als auch auf Hilfsmittel . Wir erleben, dass Eltern jahrelang erschöpft sind und versuchen, etwas in die Wege zu leiten, versuchen und scheitern, ohne dass die Kinder die Sprache erlernen.

Es ist ca. 7.500 Kinder (0–18 Jahre), die ASK benötigen, um in Norwegen sprechen zu können. Sie haben ca. 15.000 Eltern, ca. 7.500 Geschwister, ca. 30.000 Tanten und Onkel, rund 30.000 Großeltern, 30.000 Cousins und Cousinen – und das ist nur der engste Familienkreis. Insgesamt gibt es 112.500 Menschen, die nicht mit einer ihnen nahestehenden Person sprechen können, weil ihnen die Sprache fehlt, in der und mit der sie sprechen können. Darüber hinaus sind diese Kinder umgeben von Schulpersonal, BPA-Assistenten, Sonderpädagogen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Entlastungsfamilien, Heimen und Institutionen in einem Lebenslauf, in dem es Menschen gibt, die einen völlig anderen Alltag hätten, wenn ihnen eine Sprache gegeben würde .

23.2 Die heutigen Regeln

Es gibt heute viele Tausende von uns in Norwegen, die erkennen, dass ASK eine Sprache und kein spezielles Bildungsangebot ist. Wenn wir Abschnitt 2-16 des Bildungsgesetzes lesen, lesen wir:

„§ 2-16 Ausbildung von Schülern mit Sprachbedarf
Schülern, denen es ganz oder teilweise an funktioneller Sprache mangelt und die Sprache benötigen, muss die Möglichkeit gegeben werden, im Unterricht eine geeignete und notwendige Sprache zu verwenden.“

Es gibt keine Schüler, die keine Sprache brauchen. Irgendetwas stimmt offensichtlich nicht. Immer wieder wird über „Ausbildung“ im Zusammenhang mit ASK und Schule geschrieben. Es ist wichtig, dies zu definieren und zu spezifizieren.

Das ASK-Training für ein Kind könnte das Erlernen von Symbolen/Wörtern in bestimmten Situationen sein. Dann erhalten die Kinder eine Schulung und erfahren, dass Symbole gegebene Wörter bedeuten und dass diese eine Bedeutung haben können. Mit dieser Ausbildung kann bereits ab dem ersten Lebensjahr begonnen werden. Wenn Kinder eine Schulung im Umgang mit alternativer und ergänzender Kommunikation benötigen, ist dies eine einmalige Investition. Dabei muss das Kind eine Zeit lang seine Sprache lernen (sein Sprachbuch mit den Wörtern, die es braucht),

die Symbole/Wörter und lernen Sie, sich darin zurechtzufinden (herausfinden). Sie werden diese Kompetenz weiter mitnehmen. Wenn Sie täglich neue Wörter hinzufügen, müssen Sie dem Kind nur die einzelnen Wörter zeigen, nicht die gesamte Sprache von A bis Z. Wenn Kinder einige Symbole gelernt haben, müssen sie diese in einem Buch sammeln, damit sie alles an einem Ort haben. Dies geschieht normalerweise im Alter von 2-3 Jahren.

Da diese Ausbildung lange vor Schulbeginn erfolgen muss, ist es nicht sinnvoll, eine solche Ausbildung in das Schulgesetz aufzunehmen. Im Bildungsgesetz geht es um den Schüler, die Schule und den Unterricht dort. Wenn Schüler, die ASK nutzen, am Unterricht teilnehmen können, müssen sie gleichberechtigt mit ihren Mitschülern teilnehmen können. Sie müssen daher jederzeit Zugriff auf die zu verwendende Sprache haben, und dann ist es Voraussetzung, dass diese in die Sprache eingegeben wurde und der Schüler die Symbole gesehen und gelernt hat, bevor der Unterricht beginnt. Die Schule/der Lehrer muss dann für alle Unterrichtsstunden die Wörter extrahieren, zu denen der Schüler zuvor keinen Zugriff hatte, und sicherstellen, dass die neuen Wörter verfügbar sind und der Schüler sie sehen und lernen kann. Das Hinzufügen neuer Symbole/Wörter und das Unterrichten des Schülers kann problemlos von einem Assistenten durchgeführt werden.

23.3 Der Vorschlag des Education Act Committee

Der Vorschlag des Bildungsgesetzausschusses, § 2-16 zu streichen, mit der Begründung, er wolle die Doppelregulierung beseitigen, entspricht nicht der Realität. Abschnitt 2-16 ist rechtlich schlecht formuliert und hat daher für die Studierenden keinen Zweck. Es gibt gute Argumente dafür, es zu entfernen, basierend auf den in aufgeführten Nachteilen NOU 2019: 23 31.5.10, sondern auch, weil es für den Bereich der ASK schwierig ist, wenn die rechtlichen Formulierungen nicht zu dem Bereich passen, den sie abdecken soll.

NOU 2019:23 31.5.10 erwähnt im letzten Absatz, dass ASK ist „ein komplexes und relativ neues Gebiet.“ Dies baut auf der Bedeutung auf, dass die Behörden einen engen Dialog mit den Nutzern und ihnen nahestehenden Menschen führen müssen, also denjenigen, die heute über mehr Fachwissen verfügen als die überwiegende Mehrheit der Fachleute im ASK-Bereich. Es wird auf den Betreuer der Bildungsdirektion für ASK in Schulen verwiesen. Es richtet sich an Lehrer und Fachkräfte in Schulen und erscheint als Erste-Hilfe-Buch, in dem Sie einige Nuancen und mögliche Maßnahmen sehen können. Statped hat ASK als besonderen Verantwortungsbereich und „trägt auf verschiedene Weise zur Kartierung und Entwicklung von Maßnahmen für Studierende bei, die ASK benötigen.“ vgl. NOU 2019:23 31.5.10. Statted-Leitfäden PPT in Gemeinden. Das bedeutet, dass die Gemeinde erste Hilfe in Bezug auf die Sprache eines Schülers erhält und dass diejenigen, die dem Schüler im Alltag weiterhelfen sollen, aber die Sprache erlernen sollen, nicht über die nötige Kompetenz verfügen, die über ein paar Stunden Anleitung durch Statped hinausgeht. Außerdem dauert es erfahrungsgemäß leicht ein halbes bis ein Jahr, bis Statped an einem Fall arbeitet und etwas beitragen kann. Die ganze Zeit verbringt das Kind ohne Sprache, ohne jegliche Möglichkeit zur Teilhabe. Gleichzeitig hetzen die gleichaltrigen Kinder jeden Tag. Dies sind Tage, an denen die Kinder, die ASK brauchen, dies nicht nachholen können. Das ist kostbare Zeit.

Wenn der Bildungsgesetzausschuss die Entfernung vorschlägt §2-16 wegen. Da es sich um eine Doppelregulierung handelt, können wir diese Ansicht nicht teilen. Um §2-16 Hat es irgendeinen Zweck für die Kinder, ist es leicht, mit „Nein“ zu antworten. Falls es eines hat

Der Zweck der Schule ist ein ganz anderer. Denn damit es klappt, muss die ASK-Kompetenz gesteigert werden §2-16 Tatsächlich ist es so, wie es heute ist, weil die Kompetenz so gering ist, dass niemand darauf reagiert, dass es für die Kinder völlig nutzlos ist.

23.5.1 Fortsetzung der Sonderbestimmungen zu ASK

Die Argumente des Ministeriums, die Sonderregelungen zur ASK auch im neuen Bildungsgesetz fortzuführen, werden unterstützt. Nicht, weil die Studierenden dadurch Sprache gewinnen, sondern weil die Fachkräfte (und die Studierenden) eine stärkere Konzentration benötigen. Und solange es keine Gesetze gibt, die Kindern das Recht auf eine Sprache geben, und solange es keine Ausbildung gibt, die es dem ASK-Fächerfeld ermöglicht, Kompetenzen direkt an die Kinder zu vermitteln, dann sehen wir in Løvemammaene auch, dass es angemessen ist Das ASK-Fächerfeld ist im Bildungsgesetz erwähnt, daher wird der Schwerpunkt und der Druck auf die Schulen verstärkt, auch Kindern, die ASK benötigen, kompetenten Unterricht zu bieten.

Es ist gut zu sehen, dass das Ministerium den Nutzergruppen zuhört, obwohl wir uns wünschen, dass die Nutzerperspektive von den Eltern und/oder den ASK-Nutzern selbst vertreten wird. Wir sind gespannt, wie viel Prozent der Nutzergruppen tatsächlich vertreten sind?
Viele andere Organisationen haben Profis an der Front (Sonderpädagogik etc.), was wichtig ist, da Fachkompetenz und Praxiskompetenz Hand in Hand gehen müssen, aber wir sind der festen Überzeugung, dass die reale Nutzerperspektive mindestens ebenso stark im Fokus stehen muss .

23.5.2 Wozu die Bestimmungen zu ASK das Recht einräumen

Es ist gut zu lesen, dass das Ministerium das auch weiß „ASK ist für einige Schüler eine Voraussetzung für ihr Lernen und ihre Entwicklung in den unterrichteten Fächern und den Fähigkeiten, in denen sie ausgebildet werden.“ Dies gilt nicht nur in der Schule, sondern im gesamten Leben. Sprache ist die Voraussetzung für alles Lernen, rund um die Uhr, das ganze Jahr über. Aus diesem Grund können wir in Løvemammaenee nicht aufgeben, bis auch ASK in das Sprachengesetz aufgenommen wird. Jetzt liegt der Schwerpunkt auf dem Bildungsgesetz, und der Sinn und Zweck der norwegischen Bildung für Kinder besteht darin, dass sie nach Abschluss der Schule klüger sein sollten als zu Beginn. Damit dies geschieht, müssen die Kinder aus ihrer Sicht (wie alle anderen auch) eine eigene Sprache haben, in der und mit der sie lernen können.

Diejenigen, die ASK brauchen, sind Menschen, die so unterschiedlich sind wie alle anderen. Wir bringen Kindern, die Gebärdensprache benötigen, die Zeichen bei, die sie brauchen, wenn sie sie brauchen, ohne vorab zu beurteilen, wozu sie möglicherweise in der Lage sind. Kinder, die mit dem Mund sprechen, verwenden die Wörter, die sie brauchen, wenn sie sie brauchen, auch ohne dass wir die Notwendigkeit des Wortschatzes berücksichtigen, bevor wir mit dem Sprachunterricht beginnen. Bei den ASK-Kindern ist dies derzeit nicht der Fall.

23.5.3 Weitere Untersuchung zu zusätzlichen Stunden für die Schulung in ASK

Schüler, die ASK benötigen, benötigen zusätzliche Lektionen, um neue Symbole/Wörter zu lernen, die im Alltag in die Sprache eingeführt werden. Dies liegt daran, dass jeder Unterricht neue Wörter hervorbringt, die vor Beginn des Unterrichts in die Sprache integriert werden müssen. Ergo muss der Schüler dies vor der Belehrung erhalten, darf aber keine andere Belehrung verpassen, um dies zu erhalten. Dann muss dieser Unterricht zusätzlich zum gewöhnlichen Unterricht stattfinden.

Zusammenfassend sehen wir in Løvemammaene, dass der Druck auf ASK stark zunimmt. Die Eltern sind bestürzt über den völligen Mangel an Kompetenz in allen Kommunen des Landes. Wir sind der Meinung, dass der Staat sich nur auf die Fachkräfte rund um die Kinder konzentriert und dass das Recht der Kinder auf eine Sprache in mancher Hinsicht nicht erfüllt wird. NAV gewährt im Auftrag des Staates Hilfsmittel, der Staat stellt derzeit Hilfsmittel für Kinder zur Verfügung, die ASK benötigen, jedoch nicht für Sprache. Man wird nicht gut darin, Klavier zu spielen, selbst wenn man eines besitzt. Kinder, die Gebärdensprache benötigen, verfügen über das Werkzeug, ihre Finger, und werden vom Staat kontinuierlich über ein Jahr lang von Fachleuten darin geschult, dieses Werkzeug für sich selbst und das gesamte Netzwerk um sie herum zu nutzen. Die Kinder, die ASK brauchen, haben das Recht auf Sprache, wichtig ist der Inhalt des Hilfsmittels, das Hilfsmittel selbst hat keinen Wert, wenn es nicht individuell angepasst wird.

Die Sprache fehlt in allen Agenturen völlig. Wir sind der Meinung, dass NAV, Udir und das Bildungsministerium den ASK-Fall so behandeln, als ob sich das Leben nur um den Unterricht in der Schule drehen würde. Die Sprache ist nach Puls und Atmung das drittwichtigste Ding im Leben. Keine Sprache = kein Lernen oder Mitmachen. Jetzt müssen die Kinder gesehen und ernst genommen werden. Niemand sollte als tagtäglicher Zuschauer ohne Sprache durchs Leben gehen müssen. Diese Ernsthaftigkeit muss im Abschnitt des Bildungsgesetzes über ASK, Sprache in einem Lebenslauf, zu dem die Schule gehört, zum Ausdruck kommen.

„26 Ausbildung in und in norwegischer Gebärdensprache
27 Ausbildung in und über die samischen Sprachen
28 Schulungen in Schwedisch und Finnisch
29 Ausbildung in Blindenschrift, Hilfsmitteln und Mobilität“

(neu) 30 Schulungen in und über ASK/Gebärdensprache

Løvemammaen erwartet, dass hier ein separater Punkt zu ASK/Symbolsprache aufgenommen wird – 30 Schulung in und über ASK/Symbolsprache und dass hier der ASK-Absatz stehen sollte. ASK ist Sprache und hat daher nichts mit der Rubrik Sonderpädagogik oder Hilfsmittel zu tun.

Hier stehen die Løvemammaene für Hilfe bei der Ausarbeitung des Absatzes zur Verfügung, damit diesen Schülern gleiche Rechte gewährt werden.

24 Bildungspsychologischer Dienst.

24.1 Einführung

In der Einleitung unter diesem Punkt wird beschrieben, wie der PP-Dienst Kindergärten und Schulen bei der Gestaltung des Bildungsangebots für Kinder und Schüler mit unterschiedlichen Wohnbedürfnissen unterstützen und Gutachten erstellen muss, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

24.2 Die heutigen Regeln

Nach den geltenden Vorschriften ist festgelegt, dass alle Gemeinden und Kreisgemeinden über einen PP-Dienst verfügen müssen. Der PP-Dienst wird den Schulen dabei helfen, Kompetenz und Organisation so weiterzuentwickeln, dass die Ausbildung für Schüler mit besonderem Förderbedarf bestmöglich ist.

Mehrere von uns in Løvemammaene haben die Erfahrung gemacht, dass der PP-Dienst in manchen Fällen über wenig oder gar kein Fachwissen in bestimmten Bereichen verfügt – und dass den Schulen daher nicht innerhalb angemessener Zeit die richtige Hilfe und Anleitung gegeben wird. Wir in Løvemammaene glauben, dass es wichtig sein wird, gesetzlich festzulegen, dass der PP-Dienst, sobald er nicht über die nötige Kompetenz verfügt, diese von einer Berufsgruppe erhalten muss, die über die richtigen und guten Kompetenzen für den relevanten Bereich, zum Beispiel Sehen oder Hören, verfügt. Dies kann z.B. erhalten von Statped, das über gute Fachkenntnisse auf diesem Gebiet verfügt. Der Verlierer ist hier immer der Student, der nicht zur richtigen Zeit die richtige Hilfe erhält. Es ist sehr wichtig, dass Schüler, die sonderpädagogische Hilfe benötigen, diese erhalten, aber noch wichtiger ist, dass die Hilfe so früh wie möglich erfolgt. Daher sind wir in Løvemammaene der Meinung, dass der PP-Dienst möglichst schneller kompetente Hilfe von anderen Berufsverbänden erhalten sollte viel frühere Zeit als heute praktiziert wird.

Der PP-Dienst muss außerdem sicherstellen, dass für einzelne Schüler ein Gutachten erstellt wird, damit dieser Anspruch auf sonderpädagogische Hilfe hat. Dies muss geschehen, bevor die Kommunen und der Bezirksrat Entscheidungen über Sonderpädagogik, vorzeitigen oder verschobenen Schulbeginn, Befreiung von der Schulpflicht, verlängerte Schulzeit in der Sekundarstufe II, Unterricht in und in norwegischer Gebärdensprache, Unterricht in Blindenschrift und technische Hilfsmittel treffen können und Mobilität. Hier haben die Schüler, insbesondere diejenigen, die sonderpädagogische Hilfe benötigen, einen großen Zeitverlust. Wenn entschieden wird, dass der PP-Service ein Gutachten erstellt, kann man bereits abschätzen, welchen Hilfebedarf der Studierende hat. Die Kommunen und der Kreistag müssen dies dann parallel durchführen können, während der PP-Dienst Zeit für die Erstellung eines Gutachtens aufwendet. Beispielsweise entfällt der Bedarf an Braille-Schulungen nicht plötzlich während der Zeit, die die PP-Dienststelle für die Erstellung ihres Gutachtens benötigt. Der Bedarf wird größtenteils auch danach bestehen – und dann glauben wir in Løvemammaene, dass es einen großen Zeitverlust für die Studierenden geben wird, die auf eine Expertenbewertung warten müssen, bevor Entscheidungen und Maßnahmen eingeleitet werden. Wie bereits erwähnt, sind nur die Studierenden die Verlierer, denn die Hilfe kommt viel später als der Bedarf vermuten lässt.

Im Ausbildungsgesetz § 4-2 Absatz 4 gibt es eine gesonderte Regelung für den PP-Dienst und diejenigen, die in einem Unternehmen eine Ausbildung erhalten. Die Regelung sieht vor, dass Auszubildende, Referendaranwärter und Lehramtsanwärter den gleichen Zugang zu pädagogisch-psychologischen Angeboten haben müssen wie Schüler der gymnasialen Oberstufe. Hier sind Studierende, die unter die oben genannten Titel fallen, in größerem Maße sich selbst überlassen. Es ist sehr wichtig, dass der PP-Dienst genau diese Punkte weiterverfolgt, da sie sich am Ende ihrer Ausbildung befinden und nur wenige Nachverfolgungen ausschlaggebend dafür sind, ob der Student seine Ausbildung abschließen kann oder nicht. Was die Erfahrung angeht, sind diese Schüler sich selbst überlassen, da sie bei der Arbeit sind und nicht direkt in einer organisierten Schulumgebung, in der Sie den Schüler täglich in größerem Umfang überwachen können. In einigen Unternehmen, die Lehrlingskandidaten aufnehmen, kann es sein, dass diese keine Erfahrung mit sonderpädagogischen Hilfen und Maßnahmen haben und daher eine stärkere Beratung durch den PP-Service benötigen. Die Konsequenz einer geringen Nachbereitung einer Ausbildung als Lehrling kann fatal sein und im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Auszubildende den letzten Teil seiner Ausbildung nicht weiterverfolgen kann und somit nicht mehr weitermachen kann

Raus ins Berufsleben. Dies wiederum führt zu großen wirtschaftlichen Verlusten in der Gesellschaft. Dies wird daher viele betreffen.

24.3 Der Vorschlag des Education Act Committee

Wir stimmen dem Vorschlag des Ausschusses zu, die Anforderung beizubehalten, dass jede Gemeinde und Kreisgemeinde über einen PP-Dienst verfügen muss. Allerdings sind wir etwas unsicher, ob wir den Vorschlag unterstützen, dass sich die Arbeit nicht nur an Schüler mit „besonderem Förderbedarf“, sondern an alle Schüler richten soll. In der Praxis kann dies bedeuten, dass Studierende mit „besonderen Bedürfnissen“ weniger Hilfe vom PP-Dienst erhalten oder dass es länger dauert, bis Sie Hilfe erhalten, da der PP-Dienst eine größere Arbeitsbelastung und eine größere Arbeitsbelastung mit sich bringen muss alle .

Wir sind nicht der Meinung, dass vor der Entscheidung über eine individuell zugeschnittene Schulung ein Expertengutachten vorliegen muss. Wir bei Løvemammaene glauben, dass dies eine Arbeit ist, die parallel weitergeführt werden kann und dem Schüler einen enormen Zeitverlust erspart, der nur über die Möglichkeit hinausgeht, eine Ausbildung zu erwerben.

Wir stimmen darin überein, dass es keine Anforderung einer Expertenbegutachtung durch den PP-Dienst geben sollte, bevor die Kommunen oder der Bezirksrat Entscheidungen über körperliche Anpassung und persönliche Unterstützung, vorzeitigen oder verzögerten Schulbeginn, Befreiung von der Schulpflicht, Ausbildung in und in norwegischer Gebärdensprache treffen , Ausbildung in Blindenschrift, technischen Hilfsmitteln und Mobilität.

24.4 Sonstige Untersuchungen, Meldungen an das Storting usw.

24.4.1. Bericht. Jahr 6 (2019–2020) Besondere Aufmerksamkeit – frühzeitige Intervention und inklusive Gemeinschaft im Kindergarten, in der Schule und nach der Schule

Im Bericht. St. 6 (2019-2020) Große Aufmerksamkeit – frühzeitige Intervention und inklusive Gemeinschaft im Kindergarten, in der Schule und in der Hortbetreuung. Die Regierung hat mehrere Maßnahmen für den PP-Dienst angekündigt.

Die Løvemammaene befürworten, dass im Kindergartengesetz und im Bildungsgesetz festgelegt werden sollte, dass der PP-Dienst präventiv und frühzeitig eingreifen muss, bevor Schwierigkeiten auftreten. Frühzeitiges Eingreifen ist sehr wichtig! Erfahrungsgemäß gibt es heute viele Menschen, die das Gefühl haben, im Umgang mit dem Hilfsapparat nicht gehört zu werden und dadurch viel Zeit verlieren, die sinnvoller und gezielter für Hilfsmaßnahmen hätte genutzt werden können. In vielen Fällen kann eine Schwierigkeit frühzeitig im Prozess gelöst werden und hat somit keine Konsequenzen, die im Laufe der Zeit viele Ressourcen erfordern. Wenn ein Problem nicht frühzeitig gelöst wird, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Lösung viel mehr Zeit und Ressourcen erfordert, was sich nicht zuletzt auf die Lebensqualität des Kindes auswirkt.

Wenn es um die Festlegung geht, welche Qualitätsanforderungen an die von der PP-Dienstleistung zu erbringenden Leistungen gelten, halten wir es für unerlässlich, die richtige Expertise einzuholen, wenn es der PP-Dienstleistung in einem Spezialgebiet an Fachwissen mangelt. Es sollte eine Anforderung im PP-Dienst sein.

Wir sind uns einig, dass darüber nachgedacht werden muss, das Erfordernis einer sachverständigen Begutachtung durch den PP-Dienst unter bestimmten Umständen zu ändern, damit der Kindergarten und die Schule bei hinreichender Klärung des Sachverhalts in Absprache mit den Eltern Entscheidungen treffen können eine fundierte Entscheidung treffen.

24.5 Der Vorschlag des Ministeriums

Løvemammaene unterstützt die Beibehaltung der Forderung, dass jede Kommune und Kreisgemeinde über einen PP-Dienst verfügen muss.

Wir unterstützen, dass im Gesetz klargestellt werden muss, dass der PP-Dienst die Schule bei der Präventionsarbeit und bei der Arbeit mit Frühintervention unterstützen muss. Wir sind auch der Meinung, dass die PPT noch stärker darauf achten sollte, den Eltern zuzuhören, insbesondere in Bezug auf die Stimme des Schülers und seine Bedürfnisse, und schneller mit Maßnahmen und frühzeitiger Intervention zu beginnen.

Es ist sehr wichtig, dass die Aufgaben des PP-Dienstes gesetzlich festgelegt sind. Wir sind uns einig, dass es gesetzlich verankert werden sollte. Auch im Gesetz darf es keinen Interpretationsspielraum geben, es muss konkret und präzise sein.

Zur Streichung des Verweises auf „Schüler mit besonderem Förderbedarf“ im Gesetz: Es muss klargestellt werden, dass der PP-Dienst mit den Schulen bei ihrer Präventionsarbeit zusammenarbeiten und sie unterstützen muss. Arbeiten Sie gezielt daran, Studierenden mit unterschiedlichen Bedürfnissen ein integratives und maßgeschneidertes Schulungsangebot anzubieten.

Um das Erfordernis einer sachverständigen Beurteilung fortzusetzen, bevor die Gemeinde und der Kreistag über eine individuell zugeschnittene Ausbildung und eine Entscheidung über die Befreiung von der Ausbildungspflicht entscheiden, siehe den Vorschlag zu §§ 11-7 erster Absatz und 2-2 dritter Absatz. Dies haben wir weiter unten bereits beschrieben 24.3 Vorschlag des Education Act Committee, 3 Absätze.

Streichung der Anforderung einer fachkundigen Beurteilung des PP-Dienstes, bevor Gemeinde- und Kreisräte Entscheidungen über körperliche Anpassung und persönliche Unterstützung, vorzeitigen oder verzögerten Schulbeginn, Ausbildung in und in norwegischer Gebärdensprache, Ausbildung in Blindenschrift, technische Hilfsmittel und Mobilität treffen. Dies haben wir weiter unten bereits beschrieben 24.3 Vorschlag des Education Act Committee, 4 Absätze.

Wir befürworten weiterhin, dass das Ministerium Vorschriften erlassen kann, nach denen der PP-Dienst in anderen Fällen Gutachten erstellen muss, siehe den Vorschlag zu § 11-13 Absatz 4.

Im Ministerium wird öffentlich darüber verhandelt, ob das Gesetz dem PP-Dienst Rollen und Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Lehrstellen in einem Unternehmen vorschreiben sollte. Das Ministerium hat die Beratungsgremien um Rückmeldung dazu gebeten, welche Art von Aufgaben relevant und angemessen sein könnten, wie dies am besten geregelt werden kann und inwieweit der PP-Dienst über die erforderlichen Fachkenntnisse und Ressourcen für diese Aufgaben verfügt. Die Løvemammaen glauben, dass Schüler, die bereits über ein Gutachten, Anspruch auf sonderpädagogische Hilfe usw. verfügen, weitermachen muss werden vom PP-Service betreut, wenn sie als Auszubildende in das Unternehmen eintreten. Dies ist entscheidend dafür, ob der Schüler seine Ausbildung abschließen kann. Wenn man in ein Unternehmen einsteigt und als normales Personal arbeiten muss (jedoch während der Ausbildung), ist die Erwartung an Selbständigkeit größer als das, was Studenten meistern können, die über die Jahre hinweg eine Zusatzausbildung absolviert haben. Der Übergang wird zu groß sein und der PP-Dienst muss dafür verantwortlich sein, dass Studierende in Betrieben in einer Ausbildung die Förderung, Hilfe und spezielle Pädagogik erhalten, die für den Abschluss des Studiums und ihrer Ausbildung erforderlich sind. Der PP-Dienst sollte die Gesamtverantwortung für die Nachverfolgung und Sicherstellung tragen, dass der Student in der Lage ist, in der Arbeitssituation so zu funktionieren, wie er sollte

Sorgen Sie dafür, dass der Schüler während jedes Bildungsgangs – auch während der Ausbildung – ausreichend Hilfe und Unterstützung erhält.

Universal Design 12 Lehrmittel
12.1 Einführung

In der Einleitung zu Punkt 12.1 wird beschrieben, welche Anforderungen das neue Bildungsgesetz an Lehrmaterialien stellen muss, darunter Anforderungen an sprachliche Parallelausgaben in Bokmål und Nynorsk sowie Anforderungen an die Rechtschreibung in Lehrmaterialien. Und auch in Punkt 12.2.1 wird beschrieben, dass der Studierende Anspruch auf Lehrmittel im eigenen Zielformat hat. Grundsätzlich gelten hier, so wie wir es verstanden haben, vor allem Bokmål und Nynorsk. Hier bei Løvemammaene glauben wir, dass es wichtig ist, einzusteigen eigene Zielform. In der Praxis bedeutet dies ASK, Gebärdensprache, Blindenschrift, Audiohilfen, Gebärdensprache usw. Es gibt viele Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die nicht kommunizieren oder beispielsweise nicht von einem Buch in Bokmål oder Nynorsk profitieren können – und dann von diesen anderen Zielgruppen Formen wie die genannten gelten ebenfalls als Lehrmittel. Wir sind der Meinung, dass andere Lehrmittel stärker in den Fokus gerückt werden müssen, damit jeder in seiner Zielform lernen kann. Das Wichtigste ist gerade, dass der Schüler das Lehrmittel nutzen kann. Wir glauben, dass jeder einzelne Schüler als das Individuum gesehen werden muss, das er ist, und treffen darauf basierende Annahmen. Es bedarf sprachlicher Parallelausgaben, die es den Studierenden erleichtern, das Recht des Studierenden auf Wahl des Zielformats zu verwirklichen – und dann muss jeder wählen können, was für den einzelnen Studierenden den größten Nutzen und Lernerfolg bringt.

12.2.2 Das Gleichstellungs- und Diskriminierungsgesetz

In diesem Abschnitt wird die Funktion von § 27 des Gleichstellungs- und Diskriminierungsgesetzes beschrieben und was er gewährleisten muss. Wie wir bei Løvemammaene wissen, handelt es sich um ein Gesetz, das an mehreren Bildungseinrichtungen sehr schlecht praktiziert wird. Gemäß § 18 des Gesetzes sollen alle bestehenden IKT-Lösungen bis Januar 2021 einheitlich gestaltet sein. Wir sind uns einig, dass dies ein Ziel mit geringer Erreichung ist. Das Gesetz beschreibt, dass es Anforderungen an die universelle Gestaltung von IKT-Lösungen und anderen Lernmaterialien gibt, die in der Lehre eingesetzt werden. Das ist heute sicherlich nicht in allen Kindergärten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen der Fall. Dies fördert weder die Gleichstellung noch verhindert es Diskriminierung. Mit dem neuen Schulgesetz muss in höchstem Maße sichergestellt werden, dass sich alle in Kindergärten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen an das geltende Recht halten – damit alle die gleichen Voraussetzungen für den Wissenserwerb und eine Ausbildung haben können. Nur soweit alle Schulen über einheitlich gestaltete Unterrichtsmaterialien verfügen, werden alle einbezogen.

12.6.1 Zum Begriff Lehrmittel, Lernressourcen und Werkzeuge

Nach dem Verständnis der Løvemammaene gibt es einen Unterschied bei den Lehrmaterialien, die unter die Parallelitätsanforderung fallen. Hier ist es in drei Gruppen unterteilt: Lehrmittel, Lernressourcen und digitale Tools. Es versteht sich von selbst, dass das neue Bildungsgesetz in Bezug auf die Zulassung als Lehrmittel eindeutig geändert werden muss. Beispielsweise definiert das Ministerium Hilfsmittel wie PCs und iPads als Werkzeuge. Dabei werden einige Schüler mit besonderem Förderbedarf während des Schullebens einen PC oder ein iPad nutzen, um dem Lehrplan folgen zu können und sowohl Lese- als auch Schreibfähigkeiten zu erwerben – und man muss solche „Werkzeuge“ daher zu den Lernmaterialien zählen bzw

Lernhilfen. Wenn Schulen besser darin werden, Lernmaterialien, die in den Lehrplänen verschiedener Fächer enthalten sind, zu digitalisieren und universell zu gestalten (in irgendeiner Weise, d. h. sowohl digital als auch nicht digital), werden sie auch mehr Schüler einbeziehen, die sich aktiv am Unterricht mit diesem Unterricht beteiligen können Werkzeug. Für einige Schüler mit besonderen Bedürfnissen sind verschiedene Arten von Software und Schreibprogrammen erforderlich und sollten als Lernwerkzeug betrachtet werden, unabhängig davon, wie oft sie verwendet werden. Nach unserem Verständnis muss es „regelmäßig“ oder „oft“ verwendet werden, um als Lernwerkzeug zu gelten. Wenn ein solches Hilfsmittel speziell für den Einsatz in der Ausbildung entwickelt wurde, liegt für uns ein anerkanntes Lehrmittel vor, nicht jedoch, wenn es sich um ein allgemeines Hilfsmittel für den Einsatz im Berufs- oder Privatleben handelt. Schüler mit besonderem Förderbedarf können von der Nutzung eines sogenannten „Werkzeugs“ im Unterricht, insbesondere in der Schule, großen Nutzen ziehen – auch wenn es möglicherweise für einen völlig anderen Bereich entwickelt wurde. Hier gilt es, die individuellen Bedürfnisse in den Blick zu nehmen und darauf aufbauend eine Einschätzung vorzunehmen. Schüler mit besonderem Förderbedarf haben ganz andere Voraussetzungen für die Bewältigung des Schulalltags, wenn man ihnen Lehrmittel an die Hand gibt, die sie beherrschen, und Lehrmittel, die angepasst sind und die Voraussetzungen für präzises Lernen schaffen. In der Regelung im Punkt wird außerdem erwähnt, dass vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um es als Lehrmittel bezeichnen zu dürfen. Der letzte Punkt, der heißt „Sie decken wesentliche Teile des Lehrplans im Fach ab“, wird für viele „Werkzeuge“ weitgehend nicht erfüllbar sein, da Hilfsmittel in geringem Umfang an den Lehrplan angepasst – sondern angepasst werden schaffen Voraussetzungen, um dem Lehrplan folgen und mithalten zu können.

12.6.11 Die Pflicht des Staates, Lehrmittel für eine individuell zugeschnittene Ausbildung vorzubereiten, nicht fortführen

Das Ministerium schlägt ebenso wie der Ausschuss vor, die Regelung der staatlichen Pflicht zur Bereitstellung von Lehrmitteln für die Sonderpädagogik nicht fortzusetzen. In diesem Abschnitt wird erläutert, dass das Storting Mittel für die Entwicklung von Lehrmitteln in einer Reihe anderer Bereiche bereitstellt, auch wenn dies im Bildungsgesetz nicht vorgeschrieben ist. Wenn es Aufgabe des Staates ist, Lehrmittel für eine individuell zugeschnittene Bildung zu erstellen, muss diese Aufgabe auf jemand anderen übertragen werden. Zum Beispiel die Kommunen. Und es muss im Bildungsgesetz klar verankert sein. Wir bei Løvemammaene befürchten, dass Schüler mit besonderen Bedürfnissen ihre angepassten Lehrmittel nicht erhalten, wenn niemand eindeutig dafür verantwortlich ist. Das muss gesetzlich verankert werden – am besten im Bildungsgesetz, denn genau damit befasst es sich. Wenn weder der Staat noch das Storting mehr Lehrmittel für die Sonderpädagogik bereitstellen, wer wird das dann tun? Es gibt Dinge, die geklärt und festgelegt werden müssen. Ohne eine klare Verantwortung dafür werden bedürftige Schüler erheblich geschwächt, weil es an Materialien für die Sonderpädagogik, universell einsetzbaren Lehrmitteln etc. mangelt. Nur die gefährdeten Studierenden haben dabei den Kürzeren gezogen. Sie verlieren die Möglichkeit, dem Lehrplan zu folgen und eine vollständige Ausbildung zu erhalten. Jemand muss die Pflicht haben, Lehrmittel für die Sonderpädagogik bereitzustellen, und wir bei Løvemammaene glauben, dass dies der Fall ist Es ist unbedingt erforderlich, dass dies im Bildungsgesetz verankert wird.

AV1-Roboter

Wir glauben auch, dass es höchste Zeit ist, dass das Bildungsgesetz das Recht auf Bildung und sozialen Kontakt für Kinder mit hoher Abwesenheitsquote sichert. Daher muss der AV1-Roboter als Lernwerkzeug oder als Recht auf technische Kommunikationshilfe definiert werden, vgl. ASK. Es versteht sich von selbst, dass es sich bei dem Roboter um ein Lehrmittel handelt, denn nur so kann der Schüler am Schulalltag teilnehmen. Bedenken im Zusammenhang mit der Privatsphäre müssen ausgeräumt werden, um das Recht der Kinder auf Bildung und Schulbesuch sicherzustellen. Die Lösungen für den AV1-Roboter, der in norwegischen Schulen eingesetzt werden soll, könnten diese sein

erstellt Richtlinien für die Nutzung und den Austausch von Informationen. Bei vielen Kindern ist die Anwesenheit der Eltern nicht erforderlich, wenn der Roboter verwendet wird. Wenn das Kind jedoch beaufsichtigt werden muss, sei es durch Eltern oder öffentliche Dienste (z. B. BPA-Assistenten), kann dies dadurch gelöst werden, dass Vormunde/Assistenten eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen um eine sichere und korrekte Verwendung zu gewährleisten.

21 Angepasste oder universelle Ausbildung

21.1 Einführung

In dieser Einleitung schlägt das Ministerium Änderungen der aktuellen Regelungen zur angepassten Ausbildung sowie zur Intensivausbildung vor. Das bedeutet, dass die Ausbildung so gestaltet sein muss, dass alle Studierenden den größtmöglichen Nutzen aus der Ausbildung ziehen. Ein Schlüsselelement hierbei ist die Gesetzgebung und die Sicherstellung, dass alle Schulen universell gestaltet sind. Und damit sowohl die Schule selbst in puncto Gebäude – als auch sämtliche Lernhilfen, die im Schulalltag zum Einsatz kommen. Handelt es sich dabei um Lehrbücher oder „Werkzeuge“ wie ein iPad oder PC, müssen alle Studierenden die Möglichkeit haben, den Lernstoff zu nutzen, um dem Lehrplan folgen zu können. Darüber hinaus wird erläutert, dass es sich bei der „Intensivausbildung“ um einen Teil der angepassten Ausbildung handelt, bei dem es sich um kurzfristige, gezielte Maßnahmen für ausgewählte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 handelt. Wir bei Løvemammaene haben die Erfahrung gemacht, dass Kontinuität und Effizienz umso geringer ausfallen, je mehr Begriffe man im Zusammenhang mit angepasster Bildung verwendet. Wer entscheidet, ob der Studierende Anspruch auf eine angepasste oder eine Intensivausbildung hat? Hier sollte man sich an einen Begriff halten, damit dieser weder interpretiert werden kann, noch den Schulen Raum für individuelle Beurteilungen lässt, wie es ihnen am besten passt. Dieser Wille nur Dies führt dazu, dass Studierende unterschiedliche Bildungsgänge, unterschiedliche Hilfeleistungen und unterschiedliche Voraussetzungen erhalten, je nachdem, wo in dem Land sie leben. Wie bereits erwähnt, sollte es einen gemeinsamen Begriff für angepasste Bildung geben – man kann auch eher den „Grad“ beurteilen, wie angepasst die Bildung an die verschiedenen Schüler sein sollte, allerdings auf individueller Basis.

Darüber hinaus wird in diesem Kapitel erwähnt, dass das Ministerium darüber diskutiert maßgeschneidertes Training muss durch ersetzt werden Allgemeinbildung. Das meinen wir bei Løvemammaene eindeutig NICHT muss passieren. „Angepasste Ausbildung“ ist ein Begriff, der sich auf den einzelnen Studierenden bezieht und die Ausbildung für den einzelnen Studierenden erleichtert. Universelle Mittel für alle. Besteht die Absicht, das gesamte Lehrplanziel, alle Lehrmittel universell zu gestalten und den Unterricht universell zu gestalten? In diesem Fall besteht im Grunde keine Notwendigkeit, irgendeine Anpassung für Schüler mit besonderem Förderbedarf vorzunehmen – denn dann wird der Unterricht gerade universell und universell sein für alle. In der Praxis bedeutet dies, dass, wenn Sie einen gehörlosen Schüler in der Klasse haben, jeder in der Lage sein muss, den Unterricht in Gebärdensprache durchzuführen – was sicherlich kein realistisches Ziel ist. Ein anderes Beispiel wäre, wenn Sie einen blinden Schüler in der Klasse haben. Dann muss jeder den Unterricht in Blindenschrift absolvieren können – nicht realistisch! Das Gleiche gilt, wenn Sie einen Schüler haben, der nicht für sich selbst sprechen kann und Hilfsmittel nutzt – zum Beispiel Tobii. Die Änderung des Wortlauts von „angepasster Bildung“ zu „allgemeiner Bildung“ wird erhebliche Konsequenzen haben, mit denen die Schulen nicht Schritt halten können. Darüber hinaus wird ein enormer Bedarf an Finanzmitteln in Form von Geld entstehen. Wir in Løvemammaene sind völlig dagegen, dass der Begriff geändert wird, da er nicht mehr Studierende umfasst, die Anpassungen benötigen, sondern alle Studierenden – was wiederum zu einer schlechteren Bildung für diejenigen führen wird, die angepasste Bildung benötigen. Wir glauben, dass dies passieren wird, weil die Schulen nicht die Möglichkeit, die Zeit, die Ressourcen oder die Mittel haben, um eine allgemeine Bildung zu erreichen.

21.2.2 Das Bildungsgesetz

Unter diesem Punkt wird erwähnt, dass Schülerinnen und Schüler, die im Lesen, Schreiben oder Rechnen in Rückstand geraten oder Gefahr laufen, in Rückstand zu geraten, schnell eine „intensive Ausbildung“ erhalten können. Es wird auch beschrieben, dass dies eine Zeit lang als Unterricht in einem privaten Raum erfolgen kann. Dann fragen wir uns in Løvemammaene, warum dieser Begriff angepasster Unterricht sollte geändert werden Allgemeinbildung. Wenn ein Schüler aus dem Klassenzimmer genommen wird und angepasster Unterricht erhält, weil er die erwarteten Ziele nicht erreicht hat – praktizieren wir dann eine universelle Bildung? Soll der Begriff auf Allgemeinbildung umgestellt werden, müssen alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer Lage und Zielerreichung in den Fächern und Kompetenzen, im Unterricht bewältigt werden können. Die Konsequenz daraus ist, dass man dann das Niveau der anderen Schüler in der Klasse absenken muss – auf das Niveau dieses Schülers, der „etwas zurückliegt“. Dies hat dann Konsequenzen für die findigen Studierenden, die auf den Studierenden „warten“, der sie braucht maßgeschneidertes Training. Und so geht das auch nicht – denn auch für findige Studierende gelten nach dem Bildungsgesetz einige Voraussetzungen. Das Bildungsgesetz gilt für alle Studierenden, auch für diejenigen mit guten Ressourcen, die ihren Mitstudierenden etwas voraus sind. Sie haben auch das Recht dazu maßgeschneidertes Training B. in Form einer Erhöhung des Schwierigkeitsgrades, neuer Herausforderungen usw. in ihrem Training. Es wird sehr schwierig sein, den Unterricht so anzupassen, dass er immer allen Schülern mit unterschiedlichen Fähigkeiten, unterschiedlichen Niveaus, unterschiedlichen Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen gerecht wird. Deshalb glauben wir fest daran, dass das Wort Universal- sollte nicht mit Training kombiniert werden.

21.2.3 Das Gleichstellungs- und Diskriminierungsgesetz

In diesem Abschnitt wurden Auszüge aus dem Gleichstellungs- und Diskriminierungsgesetz § 17, zweiter Abschnitt, übernommen, der hauptsächlich die Gestaltung und Anordnung der Hauptlösung in den physischen Bedingungen einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) regelt, so dass die allgemeinen Funktionen erfüllt sind Der Geschäftsanteil kann von möglichst vielen Menschen genutzt werden. Dies muss im Bildungsgesetz in höchstem Maße berücksichtigt werden. Es sollte völlig klar sein, dass jeder das Recht hat, eine allgemein gestaltete Schule zu besuchen – sei es die Gemeinschaftsschule, die er besucht, eine Sonderschule oder eine andere Schule. Der sollte in der heutigen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein dass jeder in die Schule gehen und sein Bestes geben kann, wenn die Gesellschaft es möglich macht. Die zunehmende Zugänglichkeit für alle steigert auch das Wohlbefinden, die Lernmöglichkeiten, die Beherrschung, das Selbstwertgefühl, die Inklusion – und eine Reihe anderer Dinge. Es sollte unbedingt erforderlich sein 2021 dass alle gleichermaßen teilnehmen können, egal ob man im Rollstuhl kommt oder auf den Füßen geht. Die Löwenmütter glauben, dass es höchste Zeit ist, dass dies ernst genommen, budgetiert, Mittel bereitgestellt und umgesetzt wird! Bei Neubauten ist damit jedenfalls zu rechnen. Leider wird es so nicht praktiziert. Dies gilt nicht nur für den physischen Raum, sondern auch für IKT, Lehrmittel und andere Materialien, die in Schule und Ausbildung eingesetzt werden. Und das gilt für alle Fächer.

21.3 Der Vorschlag des Bildungsgesetzausschusses

  • dass „Universaltraining“ und „Enhanced Efforts“ als neue Begriffe für angepasstes Training bzw. Intensivtraining eingeführt werden. Wir bei Løvemammaene sind der Meinung, dass es genutzt werden muss der eine und einzige Konzept der angepassten Ausbildung. Und genau so muss es heißen maßgeschneidertes Training - weil es so ist, ist es. Es wird an den einzelnen Studierenden und dessen Leistungsniveau und Fähigkeit zum Wissenserwerb angepasst. Darüber hinaus kann man vielmehr auf die Situation jedes einzelnen Studierenden eingehen und von dort aus abschätzen, welcher „Grad“ der angepassten Ausbildung notwendig ist. Wird es verstärkt oder ist ein intensives Training erforderlich? Es sollte nur auf individueller Ebene gesehen werden und kein Begriff wie „Beides“ sein soll Benutzer bzw sollte nicht wird eingesetzt. Auch wir in Løvemammaene sind entschieden gegen die Einführung des Wortes Allgemeinbildung. Dies haben wir im Punkt 2.1.1 näher beschrieben. Die Einführung eines solchen Begriffs wird in höchstem Maße zu einer Verschlechterung der individuellen Bildung für Schüler führen, die eine angepasste Bildung benötigen, und bedeutet, dass Bildung für alle gilt soll in den Klassenzimmern als universelles Mittel für alle stattfinden. Es wird auch die Weiterentwicklung einfallsreicher Schüler weitestgehend behindern, da das Niveau im Klassenzimmer auf den Schüler abgesenkt werden muss, der über die geringsten Ressourcen verfügt und am neuesten lernt. Wenn man in diesem Zusammenhang einen solchen Begriff als universell verwenden möchte, kann man es nicht rechtfertigen, einen einzelnen Schüler aus dem Klassenzimmer zu nehmen, um eine angepasste Ausbildung anzubieten. Dann kann man sich nicht mehr verteidigen Allgemeinbildung
  • dass erhöhte Anstrengungen für den gesamten Unterricht gelten sollten und sich nicht auf Lesen, Schreiben und Rechnen beschränken sollten. Wir von den Löwenmüttern finden, dass es so heißen sollte maßgeschneidertes Training, nicht verstärkter Aufwand wie beschrieben. Das haben wir im obigen Punkt erklärt, indem man sich an einen Begriff halten sollte, damit dieser nicht missverstanden werden kann. Wir stimmen voll und ganz darin überein, dass es sich nicht auf Lesen, Schreiben und Rechnen beschränken sollte. Es sollte alle Fächer und alle Lehrplanziele abdecken. Mit Lesen, Schreiben und Rechnen beschäftigt man sich zum Beispiel nicht im gleichen Umfang wie im Fach Sport – aber auch hier muss man den Schülern etwas vermitteln können maßgeschneidertes Training so dass man alle Studierenden in die Ausbildung einbezieht, wobei die Voraussetzungen des Studierenden oft darauf hindeuten, dass die Ausbildung angepasst werden muss.
  • dass die verstärkten Anstrengungen für Studierende auf allen Niveaus gelten sollten und dass sie für kurze Zeit und für längere Zeiträume anhalten sollten. Auch hier müssen wir darauf hinweisen, dass wir das Konzept der verstärkten Anstrengung nicht wollen, sondern maßgeschneidertes Training. Kurz gesagt, weil es wieder zu einer Verwechslung mit zu vielen Begriffen kommt und die Schulen dann ihre eigenen, individuellen Interpretationen der Begriffe machen können. Aus vielen anderen Situationen ist aus der Vergangenheit bekannt, dass zu viele Begriffe Raum für eigene Interpretationen lassen – und so für unterschiedliche Angebote sorgen, je nachdem, welche Schule man besucht. Wir stimmen jedoch voll und ganz darin überein, dass es für alle Studierenden auf allen Niveaus gelten sollte. Es bedeutet, dass Sie alle Schüler umarmen und dafür kämpfen wir in Løvemammaene!

29. Ausbildung in Blindenschrift, technischen Hilfsmitteln und Mobilität

Wir in Løvemammaene stimmen sowohl dem Vorschlag des Ausschusses für Bildungsrecht als auch dem Vorschlag des Ministeriums zu und unterstützen ihn. Es gibt noch eine Sache, auf die wir hinweisen müssen, und die steht unten Punkt 29.2.3 Sonstige Vorschriften. Dies gilt für das, was wir bereits an früherer Stelle erwähnt haben, und gilt für das universelle Design und die Anforderungen daran in allen allgemeinen Funktionen im Unternehmen. Wir in der Løvemammaene denken, dass es höchste Zeit ist, diesem Thema besondere Aufmerksamkeit zu schenken! Alle Schüler haben das Recht, alle wesentlichen Lösungen im Schulgebäude oder in jedem anderen Gebäude zu nutzen – das ist eine Selbstverständlichkeit nicht wird heute 100% praktiziert. Es sollte nicht Seien Sie hier und da Spielraum sollen im allerhöchsten Maße werden bald Anforderungen gestellt! Es ist im Gleichstellungs- und Diskriminierungsgesetz verankert, und jetzt ist es an der Zeit, dass alle Kommunen damit beginnen, das Gesetz zu befolgen, das sie in höchstem Maße einhalten müssen.

29.5.3 Über Mobilitätstraining

In diesem Punkt stimmen wir der Eingabe von Statped zu. Voraussetzung ist, dass das Mobilitätstraining gemäß § 2-14 und 3-10 einen breiten Zweck hat, sodass Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schulzeit aktiv an Freizeitaktivitäten teilnehmen können.

29.5.4 Über ADL-Training

Wir bei Løvemammaene sind uns in diesem Punkt einig und stehen einer solchen Änderung im Einklang mit Statped und dem norwegischen Blindenverband ebenfalls positiv gegenüber.

19.2.1 Das Recht, die nächstgelegene Schule oder die Schule in der Gegend, die das Kind besucht, zu besuchen, und 30 Das schulische Umfeld des Schülers

Wir wollen einen wichtigen und notwendigen Vorschlag für das Bildungsgesetz vorlegen, der sich sowohl mit dem Recht der Studierenden auf Teilhabe als auch auf Inklusion, Sicherheit und universeller Gestaltung befasst.
Kindern im Rollstuhl/Personenwagen muss ein eigenes Recht auf Unterrichtsräume im ersten Stock eingeräumt werden, und die Schule ist dafür verantwortlich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wenn das Kind und/oder die Eltern dies wünschen.

Die Tatsache, dass die Schule über einen Aufzug verfügt, gewährleistet in keiner Weise die Sicherheit des Kindes. Ein Aufzug kann jederzeit zerstört werden und im Brandfall darf der Aufzug nicht benutzt werden. Befindet sich ein Schüler auf einer anderen Etage als der ersten Etage und ist der Aufzug außer Betrieb, kann das Kind das Gebäude während einer Evakuierung nicht in der gleichen Zeit verlassen, die sonst für die Evakuierung von Kindern erforderlich wäre, die dies können gehen. Dies gilt insbesondere für gewichtsmäßig größere Schüler und Schüler mit komplexem, großem Pflege- und Betreuungsbedarf. Es kann fatale Folgen haben. Im Brandfall (auch während einer Übung/Fehlalarm) stellt der Aufzug automatisch den Betrieb ein und das Kind muss in einem möglicherweise brennenden Gebäude auf die Evakuierung warten. Auch bei Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen bzw. in dringenden medizinischen Situationen das Gebäude innerhalb kurzer Zeit verlassen müssen, besteht die Gefahr, dass die Bodenaufteilung genau dies verhindern kann. Elektrorollstühle mit einem Gewicht von mehreren hundert Kilogramm können nicht über Treppen getragen werden. Kinder, die verschiedene Formen der Atemunterstützung nutzen, wie z B. ein Beatmungsgerät oder ein anderes am Körper befestigtes medizinisches Gerät, lässt sich nicht unbedingt einfach hochheben und mit voller Geschwindigkeit ausführen – es kann genauso gut diese Bewegung sein, die ihn tötet.

Alle Kinder verdienen und haben das Recht auf gleiche Sicherheit in der Schule.

Gesetzlicher Infektionsschutz

Im Bildungsgesetz gibt es keine Punkte, die sich mit dem Infektionsschutz befassen oder befassen. Wir erleben seit fast zwei Jahren eine Pandemie, die die gesamte Gesellschaft herausfordert. Die Löwenmütter weisen darauf hin, wie wichtig es ist, die Erfahrungen zu nutzen, die wir im Laufe der Zeit durch sehr anspruchsvolle Bedingungen und Krisen gesammelt haben. Die Erfahrung wird genutzt, um die Praxis anzupassen, und auf diese Weise werden wir in der Lage sein, sowohl mit der Pandemie, mit der wir jetzt konfrontiert sind, als auch mit anderen Krankheiten auf vorhersehbare und verantwortungsvolle Weise umzugehen. Dies schafft auch Sicherheit für diejenigen, die die Praxis leiten.

Løvemammaene ist der Ansicht, dass der gesetzliche Infektionsschutz im Bildungswesen geregelt werden muss, insbesondere im Hinblick auf Schüler mit chronischen/schweren Erkrankungen, geschwächtem Immunsystem und Behinderungen sowie Schüler, die Verwandte sind. Dies kann auf mehreren Wegen geschehen und ein Ampelmodell, wie wir es jetzt während der Pandemie erlebt haben, kann auch in Zukunft als praktisches Instrument bei lokalen Krankheitsausbrüchen entwickelt werden. Schulen können so bei lokalen Krankheitsausbrüchen schneller, konkreter und klarer Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.

Die Löwenmütter möchten klarstellen, dass ein solches Ampelmodell allein nicht ausreicht und die am stärksten gefährdeten Kinder nicht berücksichtigt, was wir auch bei unseren Mitgliedsfamilien während der Pandemie erlebt haben. Es ist uns ein Anliegen, dass alle, auch die am stärksten gefährdeten Kinder, darauf vertrauen können, dass die Regeln zur Quarantäne im Krankheitsfall eingehalten werden. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, Mindestanforderungen an krankheitsbedingte Fehlzeiten gesetzlich zu regeln. Løvemammaenen ist der Ansicht, dass das Kind mindestens so lange von der Schule ferngehalten werden sollte, bis:

  • 24 Stunden nach Fieber
  • 48 Stunden nach dem letzten Symptom einer übertragbaren Krankheit

Durch die Einführung zweier dieser einfachen Regeln stellen Sie sicher, dass Sie ein Land sind, das alle Kinder in den gesamten Bildungsprozess einbezieht. Kranke Kinder brauchen Ruhe, um sich besser und schneller zu erholen, und gefährdete Kinder (mit Krankheit/Behinderung oder als Verwandte) haben einen sichereren Schulalltag. Nicht zuletzt wird die Abwesenheit kürzer, da sich die Infektion nicht wie heute ausbreiten darf.

Hausaufgabenfreie Schule

Løvemammaene möchte die Notwendigkeit einer hausaufgabenfreien Schule zum Ausdruck bringen und dass die Möglichkeit, diese umzusetzen, nun eine goldene Chance im neuen Bildungsgesetz darstellt. Es gibt viele Argumente für eine hausaufgabenfreie Schule, wir möchten jedoch einige Gründe hervorheben, die besonders wichtig sind:

  • Kinder mit einer anderen Muttersprache als Norwegisch:
    Wir wissen, dass Kinder mit einem anderen Sprachhintergrund in der Regel einen schwierigeren Schulweg haben. Gründe dafür sind unter anderem unterschiedliche Grammatikstrukturen, Sprachverwirrungen und die Tatsache, dass Eltern mit einer anderen Muttersprache die Kinder in vielen Fällen nicht bei den Hausaufgaben unterstützen können. Dies stellt nicht nur eine enorme Belastung für die Eltern dar, sondern erschwert auch den Bildungsweg der Kinder, da die Eltern nicht Norwegisch als Muttersprache haben.
  • Kinder mit Behinderungen und/oder Krankheit:
    Kinder mit Behinderungen und/oder Krankheiten müssen aus verschiedenen Gründen oft mehr Zeit für Hausaufgaben aufwenden als andere Kinder. Es können motorische Fähigkeiten, Bewegung, Emotionsregulation, Lernschwierigkeiten, die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung/Nachsorge, Bewegung usw. sein. Diese Kinder verlieren auch noch mehr Zeit für Spiel, Familienzeit, Freizeitaktivitäten, Entspannung und nicht zuletzt – Zeit für sich selbst und ihre Bedürfnisse. Daher wird es sowohl herausfordernd als auch unfair, die wenige freie Zeit, die man hat, für Hausaufgaben aufwenden zu müssen. Für Kinder mit z.B. Lernschwierigkeiten, sensorische Herausforderungen usw. Hausaufgaben werden zu einer enormen zusätzlichen Belastung für das Kind, die Geschwister und die Eltern. Das Konfliktniveau ist oft hoch, die Erledigung der Hausaufgaben erfordert große Ressourcen von den Eltern und dauert oft viel länger.
  • Kinder mit hohen Fehlzeiten aufgrund von Krankheit/Behinderung oder Schulverweigerung:
    Kinder, die ohnehin schon häufig abwesend sind, profitieren nicht davon, wenn sie Hausaufgaben zu etwas machen, für das sie in der Schule keine Schulung erhalten haben. Da Heimunterricht nichts ist, wofür norwegische Schulen nicht ausgestattet sind, und das per Beim Datum geht es um den guten Willen, die Kapazität und die Ressourcen der einzelnen Schule, so dass es unmöglich wird, mit Hausaufgaben Gewinn zu machen. Dieselben Kinder haben auch keine Freude daran, viel zu Hause zu unterrichten, ohne dass der soziale Kontakt zu anderen Schülern besteht, und darüber hinaus die Hausaufgaben machen zu müssen, was zu ziemlich anstrengenden Tagen führt. Schülerinnen und Schülern mit hohen Fehlzeiten, unabhängig von der Ursache, ist gemeinsam, dass sie nicht in der Lage sind, im normalen Sinne am Unterricht teilzunehmen. Diese Schüler benötigen keine Hausaufgaben und eine Befreiung von der Prüfungsleistung, die als Maßnahmen zur Förderung der Anwesenheit bewertet wird. Für Kinder, die nicht zur Schule gehen können, weil Schulverweigerer bekommen dadurch einen doppelten Druck, dass sie auch nachmittags/abends ihre Hausaufgaben erledigen müssen.

Wir glauben jedoch, dass es allen Kindern in Norwegen ohne Hausaufgaben besser gegangen wäre. Wir sehen den Nutzen von Hausaufgaben nicht und in vielen Fällen (insbesondere in den Zielgruppen, mit denen wir kommuniziert haben) zerstören sie die Motivation für das gesamte Training. Es zerstört auch das vielleicht Wichtigste von allem – das Gefühl des Kindes, etwas zu beherrschen. Ab sofort haben norwegische Kinder das Glück, dass sie einfallsreiche Eltern haben, die bereit sind, sie bei den Hausaufgaben zu unterstützen, die jeden Tag erledigt werden müssen, dass sie Eltern mit Norwegisch als Muttersprache haben und dass sie zeitlich nicht eingeschränkt sind eine Behinderung und/oder Krankheit, noch gibt es einen anderen Grund, warum das Training schwierig ist.

Wenn das Bildungsministerium eine hausaufgabenfreie Schule ablehnt und nicht unter die Gesetzgebung fällt, dann ist es uns wichtig und wir empfehlen dringend, die Hausaufgaben stark zu reduzieren und an den einzelnen Schüler anzupassen. Wenn das Ministerium der Einführung einer hausaufgabenfreien Schule nicht zustimmt, fordern die Løvemammaen die Einführung von Richtlinien, die bei der Hausaufgabenbetreuung in der Schule regeln und leiten. Ebenso wie Kinder das Recht auf eine angepasste Bildung haben, muss es eine Anpassung für Kinder mit Hausaufgaben geben. Die Løvemammaen gehen davon aus, dass dies relativ einfach in Zusammenarbeit mit dem einzelnen Kind geschehen kann, indem Kind, Betreuer und Lehrer gemeinsam einen Plan für die Hausaufgaben erstellen. Die Anpassung muss auf einer Beurteilung der Motivation des einzelnen Kindes, der Umstände des Kindes und der das Kind umgebenden Umstände basieren.

Schulbeginn und 11. Schuljahr verschoben

Wir haben die Konsultationsantwort des Prematurforeningen bezüglich des verspäteten Schulbeginns unterstützt.
Außerdem möchten wir eine weitere wichtige Zielgruppe ansprechen, bei der ein verspäteter Schulstart sehr wichtig sein kann. Dies gilt für Kinder, die im Sterben liegen und unter das Konzept der Kinderlinderung fallen. Manche Kinder werden erst 5-7 Jahre alt, andere sind vielleicht schon älter, während viele vor dem 10. Lebensjahr sterben. Viele Kinder in der Palliativpflege haben einen großen und komplexen medizinischen Bedarf und viele verlieren mit fortschreitender Krankheit Fähigkeiten und Funktionen.

Für diese Kindergruppe halten wir es für äußerst wichtig, anhand der Wünsche und Meinungen der Eltern zum Schulstart schnell und fundiert einschätzen zu können. Einige Kinder hätten besser davon profitiert, wenn sie noch ein weiteres Jahr im Kindergarten geblieben wären – was möglicherweise das letzte Lebensjahr des Kindes ist, in dem es seine vertrauten Mitarbeiter, Freunde und eine sichere Umgebung hat. Diese Kinder sind so krank, dass sie bei großen Ausnahmen von der Ausbildung und/oder großen Abweichungen von den Kompetenzzielen ohnehin eingeschult worden wären. Daher erscheint es am sinnvollsten, dem Kind eine Verschiebung des Schulbeginns zu ermöglichen.

Die Gefahr, die wir darin sehen, Kinder, die sehr wahrscheinlich bald sterben werden, in die Schule zu zwingen, wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist, besteht darin, dass Eltern ihr Kind von der Schule fernhalten müssen und dass weder das Kind noch die Eltern eine gute und abwechslungsreiche Ausbildung erhalten Alltagsleben. Auch Kinder mit großen Ausnahmen von der Schulpflicht werden einen großen Teil des Schultages zu Hause verbringen, was bedeutet, dass die Eltern ohnehin rund um die Uhr Betreuungspflichten tragen müssen. Daher ist es sinnvoller, dass das Kind im Kindergarten bleibt.

Für die Gruppe der Palliativjugendlichen ist es ebenso wichtig, ein 11. Schuljahr absolvieren zu können, anstatt auf die weiterführende Schule zu wechseln. Palliativschüler mit einer fortgeschrittenen Erkrankung müssen beim Übertritt in das Kreisschulsystem in der Sekundarstufe II große Teile eines Dienstleistungsapparates (Schule, PPT etc.) ersetzen. Das bedeutet, dass viele neue Agenturen sich mit einem sterbenden jungen Menschen vertraut machen müssen, was für den jungen Menschen und seine Eltern eine enorme zusätzliche Belastung darstellt. Das Schulgesetz weist darauf hin, dass der Schüler ein Recht auf Teilhabe haben muss (vgl. § 5 A-2), wobei in diesen Fällen großer Wert darauf gelegt werden muss, ob der Schüler (oder Erziehungsberechtigte, die sich im Namen von Jugendlichen äußern, die dies nicht können) sich äußern) wünscht sich ein 11. Schuljahr in der Grundschule.

Die Löwenmütter erwarten und freuen sich auf ein großzügigeres und integrativeres Bildungsgesetz, das den Schritt aus der Antike in die Zukunft wagt. Es ist Zeit zum Umdenken.

Sie können auch die Antwort auf die Konsultation lesen Hier.

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