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Patientenreisen

Reiser Behandling Dekning

Sie können die Reisekosten Ihrer Patienten abdecken, wenn Sie zu oder von einer öffentlich anerkannten Behandlung reisen. In der Regel werden Ihnen die Fahrtkosten Ihrer Patienten mit einem Pauschalbetrag pro Kilometer erstattet, unabhängig davon, welches Transportmittel Sie nutzen. Grundsätzlich ist die Fahrt zum nächstgelegenen Ort, an dem die Behandlung durchgeführt werden kann, versichert. 

Die Patientenfahrten werden von den vier regionalen Gesundheitsunternehmen Helse Nord, Helse Midt-Norge, Helse West und Helse South-East durchgeführt.

Die Bearbeitungszeit bei Pasionreiser variiert je nach Antrag und Region. Sie können die Bearbeitungszeiten der Fälle verfolgen Hier.

Sie können Ihre Reise abdecken lassen, wenn:

  • Sie sind zu einer Behandlung gereist, die von der öffentlichen Hand übernommen wird.
  • Die Fahrt ist pro Strecke länger als 10 Kilometer. Für Fahrten, die kürzer als 10 Kilometer sind, können Sie sich die Fahrtkosten erstatten lassen, wenn Ihr Arzt nachweist, dass aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung eines Privatwagens oder Taxis erforderlich war.
  • Die Fahrt durchquert mehrere Tarifzonen des öffentlichen Nahverkehrs. Findet die Reise nur innerhalb einer Tarifzone statt, ist sie grundsätzlich nicht über die Krankenfahrtregelung abgedeckt. Dies ist unabhängig vom Transportmittel. Eine Ausnahme hiervon besteht dann, wenn Ihr Therapeut nachweist, dass aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung eines Privatwagens oder Taxis erforderlich war. 
  • Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zur Behandlung gelangen können, können Sie sich die Kosten innerhalb einer Tarifzone erstatten lassen. Denken Sie daran, dies bei Ihrer Bewerbung zu erläutern.

Innerhalb der Region

Bei Behandlungen im Krankenhaus und bei Fachärzten, die Verträge mit Krankenhäusern haben, sind Reisen innerhalb Ihrer Gesundheitsregion versichert.

Wenn Sie eine Behandlung außerhalb Ihres Gesundheitsgebiets in Anspruch genommen haben und vom Recht auf freie Behandlungswahl Gebrauch gemacht haben, können Sie die Reise mit einer erhöhten Selbstbeteiligung abrechnen lassen. 

Wenn Sie Ihr Gesundheitsgebiet verlassen müssen, weil es der nächstgelegene Ort ist, an dem die Behandlung durchgeführt werden kann, muss der überweisende Arzt dies dokumentieren. 

Innerhalb der Gemeinde

Für Fahrten zu und von anderen Gesundheitsdiensten, beispielsweise einem Hausarzt, sind Fahrten innerhalb der Gemeinde abgedeckt. Wenn Sie einen Anspruch darauf haben möchten, dass solche Fahrten außerhalb Ihrer eigenen Kommune oder einer kooperierenden Kommune abgedeckt werden, muss der Behandlungsanbieter dokumentieren, dass der Behandlungsort der nächstgelegene Ort ist, an dem die Behandlung durchgeführt werden kann. 

Eine detailliertere Übersicht darüber, was abgedeckt ist und was nicht, finden Sie weiter unten auf der Seite.

Aufwand oder Vorausbuchung der Reise

Bei den meisten Reisearten müssen Sie die Reisekosten selbst bezahlen, bevor Sie eine Rückerstattung beantragen können, während andere Reisen im Voraus übernommen werden können. Flüge und gewünschte Taxifahrten müssen im Voraus bei Pasionreiser gebucht werden.

Gut zu wissen

  • Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Bearbeitungsdatum eingereicht werden
  • Denken Sie an ein ärztliches Attest, wenn das Kind nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann
  • Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft, wenn Sie zur oder von der Behandlung anreisen
  • In der Regel ist die Reise nur für eine Begleitperson versichert, aber wenn ein Kind ins Krankenhaus eingeliefert wird, können beide Elternteile die Reise decken, unabhängig davon, ob sie das Kind begleiten
  • Für Kinder unter 18 Jahren muss die Notwendigkeit einer Begleitperson nicht dokumentiert werden
  • Beträge unter 100 NOK werden nicht ausgezahlt
  • Denken Sie an die Belege über die Transportkosten, wenn Sie nicht vorbestellen
  • Kinder zahlen keinen Selbstbehalt
  • Patientenreisetelefon: 05515 / 91505515

Allgemeinmediziner und praktischer Arzt

Reisen zum Hausarzt und Hausarzt sind abgedeckt, wenn Sie reisen:

  • innerhalb der Heimatgemeinde
  • an den Arzt, der Ihrem Wohnort räumlich am nächsten liegt
  • an eine Gemeinde, die eine GP-Partnerschaft mit Ihrer Heimatgemeinde hat

Zahnarzt

Für alle zahnärztlichen Behandlungen mit Helfo-Kostenerstattung besteht Anspruch auf Kostenerstattung über Patient Travel.

Audiopädagoge/Logopäde/Chiropraktiker/Orthopäde

Reisekosten innerhalb Ihrer Heimatgemeinde werden übernommen, wenn der Arzt Leistungen nach dem Sozialversicherungsgesetz erhält.

Behandlungsreisen ins Ausland

Bei Behandlungsreisen ins Ausland unter der Schirmherrschaft des Universitätsklinikums Oslo kann Patient Travel den Teil der Reise abdecken, der in Norwegen zurückgelegt wird.

Physiotherapeut/Manualtherapeut

Reisekosten für den Physiotherapeuten werden übernommen, wenn der Physiotherapeut einen Betriebskostenzuschuss erhält oder bei der Gemeinde angestellt ist. Erfordert die Behandlung eine anerkannte Zusatzausbildung, wie zum Beispiel manuelle Therapie, werden die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung übernommen.

Nationale Behandlungszentren

Wenn Sie zu einem nationalen Behandlungszentrum reisen, ist die gesamte Reise abgedeckt, unabhängig davon, wo Sie wohnen. Um eine Flugreise zu buchen, müssen Sie Pasiontreiser anrufen und im Voraus buchen.

Psychologe

Die Fahrt zu einem anerkannten psychologischen Facharzt mit einem Betriebskostenzuschuss des regionalen Gesundheitsamtes ist abgedeckt. Sie müssen zur Behandlung überwiesen werden.

Rehabilitations- oder Trainingszentrum

Es gelten die gleichen Regeln wie für Fahrten ins Krankenhaus.   

Reisen Sie in EWR-Länder

Wenn Sie in ein EWR-Land reisen, um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie Reisekosten in Höhe der Kosten erstatten lassen, die Sie erhalten würden, wenn Sie zum nächstgelegenen Ort in Norwegen reisen würden, an dem die Behandlung durchgeführt werden kann. Das norwegische Sozialversicherungsgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, in einem EWR-Land die gleiche Behandlung zu wählen und zu erhalten, auf die Sie in Norwegen Anspruch haben. Helfo entscheidet, ob die von Ihnen erhaltenen Gesundheitsleistungen unter diese Regelung fallen oder nicht. Wenn Helfo die Behandlung genehmigt hat, übernimmt Patient Travel die Reisekosten gemäß den Regelungen in der Patientenreiseordnung. 

Krankenhaus

Reisekosten für Krankenhäuser, die einer regionalen Gesundheitsorganisation gehören oder mit dieser eine Vereinbarung haben, werden übernommen. Wenn die Behandlung in einem Privatkrankenhaus von der regionalen Gesundheitsbehörde übernommen wird, kann die Reisekosten übernommen werden. Bewahren Sie Quittungen auf. Anträge müssen nachträglich eingereicht werden.

Sofortige Hilfe

Die Reisekosten für Soforthilfe sind bis zum nächstgelegenen Ort abgedeckt, an dem Soforthilfe geleistet werden kann.

Prüfung von Hilfsmitteln

Bei der Anpassung eines Hörgeräts in einem Krankenhaus oder bei privaten Fachärzten, die eine Vereinbarung mit einer regionalen Gesundheitsbehörde haben, sind Reisekosten abgedeckt.

Dies ist nicht durch Patientenreisen abgedeckt:

  • Gehen Sie zur Apotheke oder zum Verbandsspezialisten
  • Trauerinterviews/Trauerinterviews
  • Fußpflege, Fußtherapeut und Hautpflege
  • Navigationsbüro
  • Zahnbehandlungen ohne Helfo-Kostenerstattung
  • Impfung (für Risikogruppen und chronisch Kranke kann eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein. Solange der behandelnde Arzt nachweist, dass die Impfung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, können Reisekosten über die Patientenreise übernommen werden).
  • Hilfsmittelzentrum, orthopädische Werkstatt o.ä. zur Prüfung verschiedener Hilfsmittelarten (NAV-Kostenträger).
  • Wenn die Fahrt nur innerhalb einer Tarifzone erfolgt

Verwandte

Grundsätzlich gilt, dass Angehörige keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung haben, es gibt jedoch einige Ausnahmen. In diesen Fällen werden die Reisekosten der Angehörigen übernommen:

  • Wenn Kinder unter 14 Jahren mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu einem Erziehungsberechtigten reisen und der Erziehungsberechtigte nicht in der Lage ist, vom Behandlungsort nach Hause zurückzukehren. Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass die Erkrankung lebensbedrohlich ist und die Behandlung mindestens zwei Wochen dauert.
  • Wenn nahe Angehörige eine psychiatrische Kinder- und Jugendambulanz (BUP) oder ein Familienamt aufsuchen. Sie müssen durch den Fachverantwortlichen einberufen werden.
  • Wenn nahe Angehörige zu Kompetenzzentren für Menschen mit seltenen und wenig bekannten Diagnosen und Behinderungen reisen.
  • Wenn nahe Verwandte zu Kursen oder Schulungen unter der Schirmherrschaft einer Gesundheitseinrichtung reisen. Damit Angehörige zu einem Kurs oder einer Schulung unter der Schirmherrschaft der Gesundheitseinrichtung reisen können, müssen sie eingeladen oder überwiesen werden, der Kurs oder die Schulung einen medizinischen oder behandlungsbezogenen Inhalt haben und die Kursteilnahme für zukünftige Folgemaßnahmen erforderlich sein muss -Aufstehen des Patienten.
  • Wenn Kinder unter 18 Jahren, die Verwandte der Eltern oder Geschwister sind, zu Gesundheitspersonal reisen, das sich um die Aufklärung und notwendige Nachsorge des Kindes kümmert. Dies gilt für:
    - Geisteskrankheit
    - Drogenabhängigkeit
    – schwere somatische Erkrankung/Verletzung
    - Todesfälle

Das Recht gilt nicht, wenn Kinder reisen, um ihre Eltern oder Geschwister zu besuchen oder Zeit mit ihnen zu verbringen.

Anwendung

Wenn Sie den Dienst im Namen von Kindern nutzen möchten, für die Sie die elterliche Verantwortung tragen, wählen Sie nach der Anmeldung das Profil des Kindes im Dienst „Patientenreisen“ aus.

Bewerbungen werden digital eingereicht über Gesundheitspflege oder auf Papier.

Beschweren

Sie haben das Recht, sich zu beschweren, wenn Sie mit einer Entscheidung im Zusammenhang mit Ihrer Patientenreise nicht einverstanden sind. Die Berufung muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Entscheidung erfolgen. Sie können eine digitale Beschwerde einreichen, wenn Sie eine digitale Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten haben.

Lesen Sie mehr über Patientenreisen Hier.

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