PPT

Der pädagogisch-psychologische Dienst, auch PPT genannt, unterstützt Kindergärten und Schulen in einer Gemeinde bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, dass sie ein inklusives, gleichberechtigtes und angepasstes Bildungsangebot erhalten. Für weiterführende Schulen gibt es den Kreis-PPT- und Follow-up-Dienst.

PPT arbeitet mit Kindergärten und Schulen sowohl auf Systemebene (in der Regel ganze Stufen und Klassen) zur Frühförderung, Prävention und Förderung als auch auf individueller Ebene (rund um ein Kind) zusammen. Es gehört dem Studenten Bedarf an Hilfe (Funktionsebene und individuelle Voraussetzungen) und nicht die Diagnose, die für die Beurteilung ausschlaggebend ist.

Beispiele für Hilfebedarf können sein

  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • soziale und emotionale Schwierigkeiten
  • Herausforderndes Verhalten
  • Seh- und Hörschwierigkeiten
  • Sprach- und Sprechschwierigkeiten
  • allgemeine Lernschwierigkeiten oder Fachschwierigkeiten
  • Lese- und Schreibschwierigkeiten
  • mathematische Schwierigkeiten
  • nonverbale Lernbehinderungen
  • schwere Abwesenheit von der Schule
  • sensorische Schwierigkeiten

PPT arbeitet oft interdisziplinär auf lokaler Ebene zusammen, z.B. durch die Teilnahme an Zuständigkeitsgruppensitzungen, mit dem Gesundheitsdienst oder dem Kinderschutzdienst und auf Landesebene mit z.B. unter Anleitung von Angegeben oder in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Diensten wie z BUP.

So erhalten Sie Hilfe

In der Regel ist es die Schule oder der Kindergarten, die das Kind in Absprache mit den Eltern an die PPT überweist.

Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, empfehlen wir Ihnen, mit der Kita/Schule darüber zu sprechen. Als Eltern können Sie verlangen, dass die Schule untersucht, ob das Kind Sonderpädagogik benötigt, und dass der Kindergarten untersucht, ob das Kind sonderpädagogische Hilfe oder Anpassung im Zusammenhang mit Funktionsvariationen benötigt. 

Es empfiehlt sich, schon lange vor Kindergarten- und Schulbeginn, vor dem Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule und in die weiterführende Schule draußen zu sein. 

Wobei kann PPT helfen?

PPT kann Kinder und Jugendliche untersuchen und in der Schule oder im Kindergarten beobachten, um sich ein Bild über den Versorgungsbedarf zu machen und ihn einzuschätzen. Eine solche Beurteilung wird in einem Dokument namens „ Expertenbewertung. Bei einem Anspruch auf sonderpädagogische Hilfe bzw. Sonderpädagogik klärt ein Gutachter den Bedarf und gibt eine Empfehlung zu Regelungen und Ressourcen im Kindergarten/Schule. 

PPT muss dafür sorgen, dass ein Gutachten erstellt wird dort, wo das Gesetz es vorschreibt. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche, die Unterstützung und Förderung benötigen, um von Kindergarten und Schule profitieren zu können, einen Anspruch darauf haben.

Das Ausbildungsgesetz schreibt auch in einer Reihe anderer Fälle eine Sachverständigenbegutachtung vor, unter anderem wenn Folgendes beurteilt werden muss:

  • vorzeitiger oder verspäteter Schulbeginn
  • vollständige oder teilweise Befreiung von der Unterrichtspflicht (dies ist ein Abschnitt, der nur mit Zustimmung der Eltern und/oder Schülern über 15 Jahren genutzt werden darf und nur dann genutzt werden darf, wenn es dem Wohl des Schülers dient). 
  • Bedarf an Gebärdensprachunterricht
  • Bedarf an Braille-Unterricht für blinde und stark sehbehinderte Schüler
  • Expertengutachten bei der Bewerbung um die Zulassung zu einem Bildungsprogramm der Sekundarstufe II auf besonderer Grundlage

Untersuchung

Wie die Beurteilung erfolgt, hängt von den Herausforderungen und Bedürfnissen des Kindes ab. Dazu gehören häufig Beobachtungen im Kindergarten/Schule, verschiedene Tests zur Beurteilung der Fähigkeiten und der Sprache, Gespräche mit dem Kind und den Eltern sowie möglicherweise beteiligten Stellen. Ein Berater von PPT führt die Untersuchung durch und erstellt ein Gutachten. Der Berater kann auch auf andere Expertise zurückgreifen, wie z.B. Logopäden, um die bestmögliche Grundlage für die Expertenbeurteilung zu erhalten.

Sie haben Anspruch auf ein Gutachten, das von Fachleuten mit ausreichender Kompetenz erstellt wird. Es muss außerdem eine klare und verständliche Sprache enthalten und innerhalb einer angemessenen Zeit abgeschlossen sein. PPT ist ein unabhängiger und unabhängiger Dienst und seine Empfehlungen dürfen nicht von finanziellen Erwägungen beeinflusst werden. 

Gutachterbegutachtung im Kindergarten

Im Gutachten ist Folgendes zu untersuchen und Stellung zu nehmen:

  • ob das Kind eine verzögerte Entwicklung oder Lernschwierigkeiten hat
  • realistische Ziele für die Entwicklung und das Lernen des Kindes
  • ob der Bedarf des Kindes im Rahmen des regulären Kindergartenangebots behoben werden kann
  • welche Art von Hilfe und Organisation zur Entwicklung und zum Lernen des Kindes beitragen wird
  • Welches Ausmaß an sonderpädagogischer Hilfe notwendig ist und welche Kompetenzen die Hilfeleistenden mitbringen sollten

Expertenbewertung in der Schule

Im Gutachten ist Folgendes zu untersuchen und Stellung zu nehmen:

  • der Nutzen des Schülers aus dem regulären Bildungsangebot
  • Lernschwierigkeiten des Schülers und andere besondere Bedingungen, die für die Ausbildung wichtig sind
  • realistische Bildungsziele für den Schüler
  • ob bei den Schwierigkeiten des Schülers im Rahmen des regulären Bildungsangebots Unterstützung geleistet werden kann
  • welche Ausbildung ein richtiges Ausbildungsangebot bietet

Auflösung

Über die sonderpädagogische Hilfe in Kindergärten und die sonderpädagogische Förderung an Schulen entscheidet der Gemeinde- bzw. Kreistag über sogenannte Einzelentscheidungen. Das Gutachten hat beratende Bedeutung für die Gemeinde. Es dient auch als Grundlage für eine individuelle Entscheidung. Weicht die Entscheidung von der gutachterlichen Beurteilung ab, muss dies in der Entscheidung begründet werden.

Eine einzelne Entscheidung sollte etwas darüber aussagen:

  • Inhalt (Was für ein Schulungsangebot, Abweichung von
    der Lehrplankörper; einschließlich Kompetenzzielen und Stunden, für welche Fächer die Abweichung gelten soll, Befreiung von der Beurteilung mit Note und Anwendung der vollständigen oder teilweisen Befreiung von der Schulpflicht)
  • Umfang (Anzahl der Jahresstunden, die in verschiedenen Fächern oder Bereichen wie Sozialkompetenz, ADL-Training oder Arbeitsprozess angegeben werden)
  • Organisation (in der Klasse/Gruppe, Kleingruppe, als Einzelunterricht oder alternativer Trainingsraum außerhalb der Schule)
  • Kompetenz mit dem Personal (Lehrer, Sonderpädagoge, Logopäde, Assistent/Umwelthelfer)
  • Angebot über Elternberatung im Kindergarten

Einzelentscheidungen weisen in den meisten Fällen Verfahrensfehler auf:

  • es deckt nur den Bereich der Sonderpädagogik ab
  • Es wird nicht beurteilt, über welches Ausbildungsangebot der Studierende verfügen sollte
  • sagt nichts über die Organisation der Ausbildung aus, in welchen Fächern der Studierende besondere Anpassung benötigt oder welche Inhalte das Ausbildungsangebot enthalten soll

Dem Gesetz zufolge muss das Angebot der sonderpädagogischen Hilfe im Kindergarten und der sonderpädagogischen Förderung in der Schule möglichst in Zusammenarbeit mit dem Kind und den Eltern des Kindes gestaltet werden, wobei deren Ansichten stark berücksichtigt werden müssen. Eltern und Schüler ab 15 Jahren haben das Recht, eine Empfehlung für eine Sonderpädagogik abzulehnen. 

Für Kinder, die eine Sonderpädagogik erhalten, muss von der Schule ein individueller Bildungsplan erstellt werden. Der Plan muss die Ziele und Inhalte der Schulung sowie deren Durchführung enthalten.

Einmal im Jahr ist eine schriftliche Beurteilung des sonderpädagogischen Unterrichts des Kindes mit einer Beurteilung der kindlichen Entwicklung zu erstellen. Die Bewertung muss auf Gesamtzielen und Teilzielen aus dem individuellen Trainingsplan basieren, auf der Art und Weise, wie an den Zielen gearbeitet wurde, und darauf schließen, ob die Ziele ganz oder teilweise erreicht wurden oder überhaupt nicht. Die Eltern müssen eine Kopie des Berichts erhalten.

Beschwerdemöglichkeiten

Wenn Sie der Meinung sind, dass PPT einen Fehler gemacht hat oder Sie mit der Gutachtenbewertung nicht zufrieden sind, können Sie dies leider nicht formell beanstanden. Es ist die individuelle Entscheidung, die die Schule auf der Grundlage einer Expertenbewertung trifft und die Ihnen das Recht gibt, Berufung einzulegen. 

Was Sie tun können, ist um ein Treffen mit dem PPT zu bitten, bei dem Sie erklären, womit Sie nicht einverstanden sind oder was Ihrer Meinung nach fehlt, und hoffen, gehört zu werden. Bevor das Gutachten finalisiert wird, müssen Sie als Eltern und Schüler ab 15 Jahren dieses durchlesen. Im Sachverständigengutachten müssen die Angaben des Betreuers zum Sachverhalt ans Licht kommen und der Stimme des Schülers große Bedeutung beigemessen werden. Die Beschwerde wird an die Schule und ggf. weiter weitergeleitet Der Staatsverwalter.

Gut zu wissen

  • Die Eltern (oder der Schüler) müssen ihr Einverständnis geben, bevor eine Überweisung zur Expertenbegutachtung an PPT gesendet wird
  • Es ist nicht unbedingt erforderlich, eine Diagnose zu haben, um Hilfe zu erhalten
  • Ist eine kostenlose Beförderung erforderlich, damit das Kind sonderpädagogische Hilfe erhalten kann, hat das Kind Anspruch auf eine solche Beförderung
  • Sie haben das Recht, ein alternatives Gutachten einzuholen, wenn Sie nicht zufrieden sind
  • Bei einem Umzug des Kindes in eine andere Gemeinde gilt die Entscheidung über die sonderpädagogische Förderung bis zu einer erneuten Entscheidung im Einzelfall
  • Viele Kommunen verfügen über eigene Betreuer für die Nachverfolgung schwerwiegender Schulabwesenheiten (manchmal auch als Schulverweigerung bezeichnet).

Gesetze und Richtlinien

Der Auftrag des PP-Dienstes ist in geregelt Bildungsgesetz § 5-6 Und Abschnitt 31 des Kindergartengesetzes

Das Bildungsgesetz (für Grund- und weiterführende Schule)

Auszug aus dem Bildungsgesetz
Abschnitt 5-1.Recht auf Sonderpädagogik

„Schüler, die nicht in den Genuss des regulären Bildungsangebots kommen oder keinen ausreichenden Nutzen daraus ziehen können, haben das Recht auf Sonderpädagogik.

Bei der Beurteilung, welches Ausbildungsangebot angeboten werden soll, ist insbesondere auf die Entwicklungsperspektiven des Studierenden zu achten. Das Ausbildungsangebot muss einen solchen Inhalt haben, dass das Gesamtangebot dem Studierenden einen angemessenen Nutzen aus der Ausbildung im Verhältnis zu anderen Studierenden und im Verhältnis zu den für den Studierenden realistischen Bildungszielen verschaffen kann. Für Schüler, die eine Sonderpädagogik erhalten, müssen die gleichen Gesamtunterrichtsstunden wie für andere Schüler gelten, vgl. § 2-2 und § 3-2.

§ 5-4. Weitere Einzelheiten zum Verfahren im Zusammenhang mit Entscheidungen zur Sonderpädagogik

„Der Schüler oder seine Eltern können verlangen, dass die Schule die erforderlichen Untersuchungen durchführt, um festzustellen, ob der Schüler eine Sonderpädagogik benötigt und ggf. welche Bildung der Schüler benötigt. Das Lehrpersonal muss beurteilen, ob ein Schüler Sonderpädagogik benötigt, und dem Schulleiter Bericht erstatten, wenn ein solcher Bedarf besteht. Vor einer sachverständigen Beurteilung muss die Schule Maßnahmen im Rahmen des ordentlichen Bildungsangebots mit dem Ziel geprüft und ggf. erprobt haben, dem Schüler zufriedenstellende Ergebnisse zu liefern.“

Kindergartengesetz

Regelungen zur Zuständigkeit für sonderpädagogische Hilfen für Kinder im Kindergarten

Der Betreuer in der sonderpädagogischen Förderung

Der Betreuer in der Sonderpädagogik
6.7 Das Recht der Eltern auf eine alternative Begutachtung durch einen Sachverständigen

„Die Eltern bzw. der Schüler können zusätzlich zu dem vom PP-Service erstellten Gutachten ein alternatives Gutachten eines Sachverständigen einholen. In diesem Fall muss bei Einzelentscheidungen der Schule zur Sonderpädagogik die alternative Einschätzung des Sachverständigen berücksichtigt werden. Diese Beurteilung ist Teil der Verfahrensunterlagen. Die Eltern müssen für diese Ersatzveranlagung selbst aufkommen.“

Der Übergang zwischen Kindergarten und Schule

Beginnen Sie im Kindergarten und in der Schule

Nachhilfelehrer – Förderung für Kinder und Schüler mit großem Lernpotential

Inhaltsverzeichnis

de_DEDeutsch
Suchen