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Erleichterung

Avlastning BPA avlastningsbolig

Entlastungsdienste müssen Eltern bieten, die eine große Pflegebelastung haben/besonders belastende Pflegeaufgaben für ihre Kinder notwendige und regelmäßige Freizeit, Ruhe und die Möglichkeit, an „gewöhnlichen Aktivitäten“ in der Gesellschaft teilzunehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Hilfe zu organisieren, je nachdem, was für das einzelne Kind und die Familie passt.

Unter besonders belastenden Betreuungsaufgaben versteht man eine Betreuungsarbeit, die körperlich und/oder psychisch anspruchsvoller ist als die übliche Betreuungsarbeit, die Sie als Eltern ausüben. Es kann z.B. bedeutet die Betreuung von Kindern, die viel aktiv sind und einen vorhersehbaren und strukturierten Alltag benötigen, oder von Kindern, die sich nicht selbst bewegen können und Hilfe benötigen, um alles alleine zu bewältigen. Es kann sich auch um Pflegearbeiten handeln, die mit viel Nachtarbeit oder Nachtschlafunterbrechungen verbunden sind. Dies sind nur einige Beispiele, aber im Grunde bedeutet es, dass Sie Kinder haben, die mehr Hilfe benötigen, als ihr Alter normalerweise vermuten lässt.

Voraussetzung ist auch, dass sich die Betreuungsarbeit über einen längeren Zeitraum erstreckt.

Kommunale Dienstleistungen wie z Praktische Hilfe und Sozialtechnik (z. B. Benachrichtigungs- und Lokalisierungsgeräte) können Ihnen als Pflegeperson eine Entlastung bieten. Hilfsmaßnahmen sind kostenlos. Die Gemeinde kann für die Entlastung keine Zuzahlung aus eigener Tasche verlangen. Dies gilt auch für Transporte, praktische Hilfen, Angebote in Kindertagesstätten oder kurzzeitige Aufenthalte in Einrichtungen, also Leistungen mit entlastender Wirkung, für die ansonsten ein Selbstbehalt erforderlich sein kann.

Formen der Erleichterung

  • Mit einer anerkannten Hilfsfamilie durch die Gemeinde
  • Private Vereinbarung mit der eigenen Familie/Freunden
  • Hilfsheim/Kinderheim
  • Im Haus
  • Organisiert als BPA
  • Es gibt auch Support-Kontakt

Wie beantragt man eine Erleichterung?

Es handelt sich um eine kommunale Regelung, die Sie bei der Gemeinde beantragen. Wenn Sie haben Koordinator oder Kinderkoordinator, kann der Koordinator bei Anträgen auf Entlastung behilflich sein.

Sie müssen entweder in der Lage sein, den Antrag elektronisch zu stellen oder auf der Website der Gemeinde ein Antragsformular zum Ausdrucken finden. Wenn es schwierig ist, sollten Sie sich an die Gemeinde wenden. Die Abteilung, die sich mit solchen Anträgen befasst, wird oft als Service- und Koordinierungsstelle, Bestellstelle, Antragsstelle oder Vergabestelle bezeichnet (Liebes Kind hat viele Namen!), es ist aber auch möglich, die Zentrale anzurufen, um an die richtige Stelle weitergeleitet zu werden.

Was müssen Sie beachten?

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Jegliche Stellungnahme der zuständigen Behörden und Fachkräfte, die Ihr Kind betreuen
  • Tagesrad (Beispiel als PDF unten herunterladen)
  • Antragstext mit Beschreibung des medizinischen und sonstigen Bedarfs sowie der Wünsche zur Art der Entlastung
  • Wenn Sie einen Koordinator haben, ist es eine gute Idee, sich mit dem Koordinator zu unterhalten, um über den Bedarf, die Arten der von der Gemeinde angebotenen Hilfsmaßnahmen, die Möglichkeit, sich die Hilfsunterkünfte anzuschauen, zu sprechen und nach Dingen zu fragen, die Sie vielleicht fragen um.
  • Der Koordinator kann Ihnen bei der Beantragung behilflich sein. Wenn Sie keinen Antrag haben, kann Ihnen ein Sozialarbeiter im Krankenhaus dabei behilflich sein

Private Erleichterung

Für viele kommt der Gedanke, das Kind bei „fremden Menschen“ unterzubringen, völlig infrage und der Wunsch nach einer nahen Betreuung würde gerne zum Tragen kommen. Es gibt in der Gesetzgebung nichts, was Familienangehörige oder Freunde daran hindert, Hilfskräfte zu sein, aber wir wissen aus Erfahrung, dass Kommunen schwierig sein können, wenn es um enge Familienangehörige geht, und sprechen sich gegen die Inanspruchnahme dieser Art von Hilfsleistungen aus. Das Gesetz besagt hingegen, dass die Gemeinde dies tun muss „beschließen, dass Maßnahmen zur Erleichterung der Pflegebelastung umgesetzt werden sollen und worin die Maßnahmen bestehen sollen“.

Es gibt jedoch einen wichtigen Abschnitt in Kapitel 3 des Patienten- und Benutzerrechtegesetzes, den man sich bei der Besprechung mit der Gemeinde vielleicht merken sollte:

„Das Leistungsangebot muss möglichst in Zusammenarbeit mit dem Patienten bzw. Nutzer gestaltet werden.“ Bei der Gestaltung von Serviceangeboten muss großer Wert auf die Meinung des Patienten bzw. Nutzers gelegt werden. Sofern der Patient nicht einwilligungsfähig ist, haben die nächsten Angehörigen des Patienten das Recht, gemeinsam mit dem Patienten mitzuwirken..

Die Kommunen sind daher durch das Patienten- und Nutzerrechtegesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Menschen bei der Gestaltung kommunaler Dienstleistungen, einschließlich der Entlastung, weitgehend Gehör finden. Das bedeutet, dass sie sehr gute Argumente dafür haben müssen, warum eine private Entlastung nicht gerechtfertigt ist, um die Meinungen und Wünsche des Kindes/der Eltern außer Kraft zu setzen.

Erleichterung bei einer anerkannten Familie

Dies entspricht im Prinzip einer privaten Entlastung, jedoch bei einer Familie, die nicht in einer engen Beziehung zum Kind steht. Die Gemeinden verfügen über eine Übersicht der Hilfsfamilien. Alle Helfer müssen die norwegische Stufe B1 bestanden und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben.

Erholungsunterkünfte

Die Entlastungsunterkunft muss unter anderem die sozialen Bedürfnisse des Kindes abdecken und durch abwechslungsreiche und angepasste Aktivitäten Möglichkeiten zum Miteinander und zum sozialen Kontakt bieten. Es gibt auch Richtlinien für die physische Anordnung von Hilfsunterkünften, beispielsweise dass sie normalen Häusern (Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser) ähneln und eine günstige Lage für Freizeitaktivitäten und Spielbereiche haben sollten. 

Zu den Herausforderungen bei Kurzzeitunterkünften können häufiger Personalaustausch, institutionalisierte Unterbringung und unzureichende Fachkenntnisse bei medizinisch komplexen Kindern und Kindern mit komplexem Betreuungs- und Betreuungsbedarf gehören.

Der Vorteil von Entlastungsunterkünften kann sein, dass man eine echte Pause von der belastenden Betreuungsarbeit bekommt, nicht wie zu Hause in Bereitschaft sein muss und sich so richtig entspannen kann.

Die Gemeinde ist jedoch dafür verantwortlich, die Qualität der Dienstleistungen, das qualifizierte Personal am Arbeitsplatz, die Kompetenzabdeckung und -erweiterung sowie die erforderliche Schulung sicherzustellen.

Eine gute Kommunikation zwischen Eltern, Kind und dem Personal im Heim ist äußerst wichtig, um auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen. 

Als BPA organisierte Hilfe

Wenn Sie Hilfe beantragen und organisieren möchten, z BPADies ist jedoch durchaus möglich, solange die Anzahl der Stunden für Hilfsleistungen (und alle anderen Dienste) insgesamt den BPA-Anforderungen (25–32 Stunden pro Woche) entspricht. Wenn Sie bereits einen Entlastungsbescheid haben, können Sie nur die Umwandlung in einen BPA beantragen.

Es kann auf verschiedene Weise organisiert werden, in der Praxis bedeutet es jedoch, dass das Kind eine Kurzzeitbetreuung erhält und dass die BPA-Assistenten dem Kind folgen und in regelmäßigen Schichten dort arbeiten, wo das Kind ist. Dies kann entweder bei privaten Hilfskräften oder in einem Hilfsheim mit Personal geschehen, aber das Kind benötigt aus Sicherheitsgründen zusätzlich seine BPA-Assistenten. Auch ein BPA-Assistent kann eine Entlastung sein und das Kind zu Hause haben, und z.B. Sie arbeiten von 8 bis 16 Uhr, während die anderen BPA-Assistenten wie gewohnt im Schichtdienst arbeiten. Ebenso können Sie sich für eine Linderung zu Hause entscheiden. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Erleichterung zu Hause

Es ist möglich, die Hilfe zu Hause organisieren zu lassen, wenn dies für die Situation des Kindes/der Familie am besten ist. Dies kann dazu dienen, dass das Kind in seinem eigenen Zuhause am sichersten ist, oder dass das Kind auf viele Geräte angewiesen ist, die eine Reise erschweren. Nachhilfe zu Hause bedeutet, dass ein privater Entlastungsbetreuer zur Familie nach Hause kommt und sich dort um das Kind kümmert, oder dass die Assistenten sich um das Kind kümmern, wenn Sie im Rahmen des BPA-Programms Nachhilfe erhalten. Die Eltern können wählen, ob sie zu Hause bleiben oder ausgehen möchten.

Erleichterung im Urlaub

Leider erhalten wir häufig Anfragen von Eltern, die der Meinung sind, dass die Gemeinde in den Ferien keine Erleichterungen gewährt, was aber nicht unbedingt richtig und gesetzeskonform ist. Das Gesetz sieht vor, dass die Kommune verpflichtet ist, gesetzliche Gesundheits- und Pflegeleistungen zu erbringen, was eine Entlastung auch in den Ferien darstellt. Wir empfehlen denjenigen unter Ihnen, deren Kommunen Ihnen die Entlastung während der Feiertage verweigern, den Brief der norwegischen Gesundheitsdirektion unten hier zu lesen/herunterzuladen. Darin wird klar dargelegt, welche Pflichten die Gemeinde hat.

Lesen Sie mehr über das Recht auf Urlaubsentlastung Hier.

Krankheit während der Entlastung

Eltern haben Anspruch auf Entlastung, auch wenn das Kind krank ist. Die Gemeinde kann den Eltern nicht einfach befehlen, das Kind zur Betreuung abzuholen, oder die Aufnahme des Kindes verweigern, weil es krank ist.

Lesen Sie hier mehr über diese Rechte.

Transport

Die Entlastung ist, wie bereits erwähnt, kostenlos, dies gilt auch für den Transport zur und von der Entlastung. Wenn die Gemeinde über eine Entlastung entscheidet, muss die Gemeinde auch eine Entscheidung über den Transport (z. B. Taxi, Schulshuttle o.ä.) treffen. Wenn Ihre Eltern das Kind selbst zur und von der Kurzzeitbetreuung fahren, müssen Sie dafür von der Gemeinde eine Fahrtkostenpauschale erhalten.

„Bei der Entlastung gibt es keinen Selbstbehalt, Auslagen für Begleitpersonen, Transport, Verpflegung und Ähnliches müssen von der Gemeinde übernommen werden.“ heißt es auf Seite 64 des Leitfadens der norwegischen Gesundheitsdirektion Kinder und Jugendliche mit Behinderung – welche Rechte hat die Familie?

Wer zahlt und wofür?

Die Gemeinde ist verpflichtet, notwendige Gesundheits- und Pflegeleistungen anzubieten, was ebenfalls eine Entlastung darstellt. Das bedeutet, dass die Gemeinde für die von ihr zu erbringenden Leistungen aufkommen muss. Dies bedeutet, dass die Stelle, die für die „Betreuung“ des betreffenden Gesundheits- und Pflegedienstes verantwortlich ist, auch für die Finanzierung zuständig ist.

Dies bedeutet nicht, dass die Gemeinde das Taschengeld des Kindes oder ähnliches übernehmen muss, sondern dass sie die Kosten für notwendige Medikamente und Ausrüstung (z. B. Windeln, Feuchttücher, Toilettenartikel usw.) übernehmen muss und nicht verlangen kann, dass das Heim diese übernimmt. Weitere Informationen zur Bewertung der Gesundheitsdirektion finden Sie hier.

Die Gemeinde kann nicht zur Entlastung einen Selbstbehalt verlangen. „Bei der Entlastung gibt es keinen Selbstbehalt, Auslagen für Begleitpersonen, Transport, Verpflegung und Ähnliches müssen von der Gemeinde übernommen werden.“ heißt es auf Seite 64 des Leitfadens der norwegischen Gesundheitsdirektion Kinder und Jugendliche mit Behinderung – welche Rechte hat die Familie? Es sagt nichts über Aktivitäten und dergleichen aus.

Manche Leute finden, dass die Kommunen Aktivitäten und Ausflüge für die Kinder organisieren, während sie Hilfe leisten, was vor allem angenehm und gut gemeint ist. Es ist wünschenswert, dass die Kinder die Zeit der Kurzzeitbetreuung erleben und eine schöne Zeit haben. Allerdings fehlt es in der Gesetzgebung an einer klaren Klarstellung darüber, wer für die Bezahlung solcher Leistungen verantwortlich ist. Insgesamt besagt das Gesetz, dass die Entlastung kostenlos sein muss, daher sollte man nicht sofort akzeptieren, dass für Aktivitäten, die von der Gemeinde initiiert und für alle Bewohner der Entlastungsunterkunft geplant werden, Gebühren erhoben werden. Wenn das Heim beispielsweise für alle Bewohner einen Ausflug in ein Aquarium oder einen Vergnügungspark organisiert, muss die Gemeinde diese Kosten tragen. Wenn nicht, besteht die Gefahr, dass sich einige Eltern den Beitritt der Kinder leisten können und andere nicht – und da dies gemeinfrei ist, kann die Gemeinde schnell in die Diskriminierungsgesetzgebung eintreten, wenn die Möglichkeit der Zahlung zum Ausschluss wird Faktor. Aber auch hier gibt es noch keine eindeutige Gesetzgebung, daher ist es am wichtigsten, dies vorab mit der Gemeinde zu klären.

Ist Erleichterung etwas für uns?

Vielen Menschen fällt es schwer, ihr Kind in eine Kurzzeitbetreuung zu schicken, sei es privat oder stationär. Manche haben möglicherweise das Gefühl, als Eltern versagt zu haben, weil sie es nicht ertragen können oder Angst haben, dass es dem Kind bei der Kurzzeitbetreuung nicht gut gehen wird. Ob die Entlastung mit der Familie oder zu Hause organisiert wird, wichtig sind die Vorbereitungen, die Kommunikation der Wünsche und Interessen und nicht zuletzt die Eingewöhnung. Viele unternehmen große Anstrengungen, um die Zeit in der Notaufnahme für das Kind so erlebnisreich, „gemütlich“ und unterhaltsam wie möglich zu gestalten. Auch in der Kurzzeitbetreuung werden die Kinder eins zu eins oder besser noch mehr betreut und stehen während der Zeit, in der sie dort sind, im Mittelpunkt.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass es uns Eltern gut gehen muss. Dann muss uns die Möglichkeit gegeben werden, uns auszuruhen und zu erholen, ein Liebespaar zu sein, unseren Geschwistern Priorität einzuräumen und Dinge zu tun, für die wir sonst weder Zeit noch Gelegenheit haben. Auf diese Weise können wir in den anderen Stunden, Tagen und Wochen des Jahres, in denen das Kind zu Hause ist, die bestmögliche Version von uns selbst sein. Wenn Sie Maßnahmen ergreifen, um die Lebensqualität der ganzen Familie zu verbessern, sind Sie noch lange kein Versager. Deshalb tut man Entlastung nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Kinder und die Familie als Ganzes.

Relevante Gesetze und Richtlinien

Die norwegische Gesundheitsdirektion zur Pflicht der Gemeinde, Hilfe anzubieten:

Angehörigenbetreuer, norwegische Gesundheitsdirektion

Allgemeines zur Erleichterung

Kinder und Jugendliche mit Behinderung – welche Rechte hat die Familie?

Der Vorgesetzte der norwegischen Gesundheitsbehörde für die landesweite Aufsicht

„Entlastung ist eine kostenlose Dienstleistung. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen zum Sozialdienstleistungsgesetz (1992-12-04 Nr. 915) § 8-2 erster Absatz Nr. 3. Gemäß § 8-2 der Verordnung kann der Pflegekraft kein Entgelt (Bezahlung) in Rechnung gestellt werden Erleichterung. Im Rundschreiben I-1/94 S. 74 (zu Hilfsmaßnahmen) heißt es, dass „die Leistung auch eine Begleitperson, Transport, Verpflegung und dergleichen umfasst“. In einem Schreiben vom 26. September 1996 des ehemaligen Ministeriums für Soziales und Gesundheit an die Gemeinde Alstahaug heißt es: „Dies sollte so verstanden werden, dass die Hilfsmaßnahmen in diesen Fällen den Transport zum und vom Heim/Ersatzheim, Begleiter und Essen umfassen müssen.“ wo Bedarf dafür besteht“.

Das Patienten- und Benutzerrechtegesetz

Abschnitt 2-8.Maßnahmen für besonders belastende Pflegeaufgaben

Wer eine besonders belastende Pflegearbeit hat, kann verlangen, dass der kommunale Gesundheits- und Pflegedienst darüber entscheidet, welche Maßnahmen zur Entlastung der Pflege durchzuführen sind und wie diese Maßnahmen aussehen sollen.

Das Gesetz über Gesundheits- und Pflegedienste

§ 3-6.Die Verantwortung der Gemeinde gegenüber Angehörigen

Für Menschen mit besonders belastender Pflegearbeit muss die Gemeinde die erforderliche relative Unterstützung anbieten, unter anderem in Form von:
1. Schulung und Anleitung
2. Hilfsmaßnahmen
3. Pflegegeld

Lesen Sie mehr im Patienten- und Nutzerrechtegesetz

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