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Løvemammaeneens Beitrag zum sektorübergreifenden Betreuer

Wie versprochen haben die Løvemammaene dem neuen Betreuer einen umfassenden schriftlichen Beitrag vorgelegt „Zusammenarbeit für Kinder, Jugendliche und ihre Familien“. Der Kinderkoordinator hat sich intensiv engagiert und viele haben Løvemammaeneen nach ihrer Meinung gefragt. Am Ende umfasste unser Beitrag nicht weniger als 35 Seiten.

Nachfolgend können Sie den gesamten Beitrag lesen. Sie können unseren Beitrag auch als PDF am Ende des Artikels herunterladen.

Schriftlicher Input an den bereichsübergreifenden Vorgesetzten – Zusammenarbeit bei Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien

Das zentrale Anliegen der Löwenmütter gegenüber dem Nachhilfelehrer:

Das neue Betreuer- und Kinderkoordinatorsystem ist unfair gegenüber den Kommunen und den Eltern, die blind tappen mussten und dies auch weiterhin tun werden, wenn es keinen leitenden Betreuer gibt. So wie der Leitfaden nun vorliegt, wird er den betroffenen Familien nicht ausreichend helfen. Der Vorgesetzte legt großen Wert darauf, Versäumnisse aufzudecken. Der Kinderkoordinator sollte kein verlängerter Arm des Kinderschutzdienstes sein, sondern ein unabhängiger Koordinator, der in der Lage sein sollte, in allen Diensten rund um das Kind zu arbeiten.

Eltern benötigen von Anfang an Informationen über Rechte und Angebote sowie Hilfe und ausreichende Angebote. Sie brauchen eine echte Beteiligung der Nutzer und eine Gemeinde, die Folgendes verlangt: „Was braucht man, um ein gutes Leben zu führen?»

Wir brauchen unter anderem einen Koordinator, der den Kontakt herstellt und zur Verfügung steht, einen Koordinator mit persönlicher Erfahrung, der es selbst erlebt hat oder der über sehr gute Fähigkeiten verfügt, die Situation zu verstehen. Der Koordinator muss den Familien gegenüber Loyalität zeigen – jemand, der der Familie zur Seite steht, Lösungen sieht, vorzugsweise eine Kombination verschiedener Dienste, und im Namen der Familie als Sprachrohr gegenüber der Gemeinde und anderen Unterstützungsapparaten fungiert.

Wenn der Leitfaden eine funktionierende Karte sein soll, muss er in der Lage sein, das Gelände zu beschreiben, für das er gilt. Die Löwenmütter sind daher ernsthaft besorgt über die Mängel im Leitfaden, in dem es um Folgendes geht:

  • Kinder und Jugendliche mit schwerwiegenden, komplexen und anspruchsvollen Erkrankungen.
  • Fallbeschreibungen, die die Vielfalt der Komplexität im Follow-up zeigen.
  • Vielfalt innerhalb des Bereichs von Situationen, die als innerhalb oder außerhalb der Rechte des Kinderkoordinators liegend angesehen werden.
  • Beispielhaft dafür, wie die Gemeinde mit Bedarfsentscheidungen umgehen sollte, wenn die Situation durch Unklarheiten gekennzeichnet ist.
  • Zusammenarbeit mit dem Fachgesundheitsdienst. Der Gemeinde kommt eine besondere Verantwortung zu, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche, die über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus waren, nach Möglichkeit mit der notwendigen Nachsorge nach Hause zurückkehren können.
  • Mitwirkungs- und Koordinationspflicht, ggf. Kinderkoordinator bei gravierendem Fernbleiben von der Schule.
  • Wie wird mit einer Koordinationsverantwortung bzw. der Rolle eines Kinderkoordinators umgegangen, der bei Konflikten zwischen Leistungserbringern und Familien eine gewisse Qualität gewährleistet?

Feine Formulierungen über bessere Sozialdienste, kommunale Einheiten, die die Koordination koordinieren, und Kinderkoordinatoren, denen weder Zeit noch Ressourcen zugewiesen werden, um tatsächlich den Unterschied für die Familien zu bewirken, den die Gesetzesänderung bewirken soll, ermöglichen keiner Familie einen besseren Alltag Dinge arbeitet zusammen.

       1. Einleitung – Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes

Zielgruppe für den Vorgesetzten

„Zielgruppe der Vorgesetzten sind die von den Gesetzesänderungen erfassten und angestrebten Wohlfahrtsleistungen 
  • Kommune, Kreistag, Staat und private Akteure als Dienstleistungseigentümer
  • Führungskräfte und Mitarbeiter in Diensten und Branchen, die sich mit der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien befassen 
  • Kinder, Jugendliche und ihre Familien“

Eine der Zielgruppen der Betreuer sind Kinder, Jugendliche und deren Familien. Aufgrund der Art und Weise, wie der Leitfaden gestaltet ist, sowie aufgrund der Art des Leitfadens sind einige technische Ausdrücke, Formulierungen und rechtliche Hinweise nicht für Kinder geeignet. Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit, den Inhalt des Leitfadens zu verstehen. Die Løvemammaen glauben, dass es so gestaltet werden kann, dass der Tutor an die gesamte Zielgruppe angepasst ist. Dies kann dadurch geschehen, dass zunächst in den Kapiteln der Inhalt und die Bedeutung jedes Themas erläutert werden, z.B. in einer für Kinder und Jugendliche leicht auffindbaren Rubrik. 

Problematisch ist, dass der größte Partner für viele Familien der Fachgesundheitsdienst ist, der im Leitfaden nicht als natürlicher Partner aufgeführt ist. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Kinder, die laut Wer gesetzlich Anspruch auf einen Kinderkoordinator hat, muss außerdem einen Bedarf an Gesundheits- und Betreuungsdiensten haben. Wenn die Kinder das Recht darauf haben, liegt es nahe, dass die spezialisierten Gesundheitsdienste das Kind mehr oder weniger umfassend betreuen. Bei schwer erkrankten und palliativ erkrankten Kindern ist die Zusammenarbeit mit dem Facharztdienst vollständig davon abhängig, dass das Kind zu Hause leben kann, da die Familien in den Kinderheimgemeinden häufig kleine Heimkrankenhäuser betreiben.

Für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erscheint es relativ problematisch, sich im Ratgeber zu orientieren, da dieser nur wenige Fallbeispiele enthält, und Hinweise zur Eingabe von Suchbegriffen in das Suchfeld zu erhalten. 

Große kommunale Herausforderungen bestehen darin, dass der Vorgesetzte stark von der Jugendhilfe als aktuellem Leistungserbringer beeinflusst wird. Gleichzeitig gibt es sehr deutliche Tendenzen, die Rolle des Kinderschutzdienstes bei schwerwiegenden Schulabwesenheiten zu klären. Über alternative Gremien und die Notwendigkeit einer Koordinierung wird wenig verraten. 

Eine Suche nach „Schulabwesenheit“ oder „Schulverweigerung“ ergibt 0 Treffer im Suchfeld zum Nachhilfelehrer. Viele Kinder und Jugendliche, die unter die eingeführten Gesetzesänderungen fallen, haben gerade mit Schulabwesenheiten zu kämpfen, sei es als Komplikation oder Folge von Erkrankungen oder als Funktionseinbußen an sich. Damit diese Kinder das Angebot erhalten, auf das sie Anspruch haben, ist es wichtig, dass dies ein natürliches Thema im Nachhilfelehrer ist, da Angebote auf mehreren Ebenen wichtig sind, um diesen Kindern die Möglichkeit zu geben, an einer Lernumgebung teilzunehmen. Es gibt auch keine Fallbeispiele für neurodivergente Kinder, kindliche Linderung oder multifunktionale Variation. In Løvemammaene bekommen wir oft die Rückmeldung, dass unsere Kinder so „besonders und selten“ seien oder dass „das, was Sie jetzt sagen, wahrscheinlich nicht passieren wird“. Aber das sind unsere Kinder, und sie sind komplex und einzigartig, aber wir sind zusammen eine große Gruppe, und die Systeme müssen berücksichtigen, dass sie auch dem eigentlich Komplexen gerecht werden müssen, ohne die Kinder als „zu besonders“ zu marginalisieren. 

Die Kinderrechtskonvention im Verfahren

Die Löwenmütter glauben, dass „das Wohl des Kindes“ und die Konvention über die Rechte des Kindes im gesamten Leitfaden klar zum Ausdruck kommen müssen, und nicht nur in einer Überschrift am Anfang und dann an einigen Stellen mit Wörtern und Absätzen im Reiseführer. Indem Sie die Konvention über die Rechte des Kindes durch den Leitfaden verdeutlichen, machen Sie auch deutlich, worauf die Zielgruppe des Leitfadens ausgerichtet sein soll. 

Die Kinderschutzkonvention verlangt, dass das Fallmanagement effizient, kinderfreundlich und leicht zugänglich sein muss (UN-Kinderausschuss 2013). Das heißt: 

Effektiv: Die Wahrung des Kindeswohls im Verfahren bedeutet unter anderem, dass es nicht zu lange dauern darf. Kinder haben eine andere Sicht auf die Zeit als Erwachsene und daher kann es schädlich sein, dass sich das Verfahren in die Länge zieht.

Kinderfreundlich: Das Verfahren muss so gestaltet sein, dass das Kind die Möglichkeit hat, zu verstehen, worum es geht. Kinderfreundlichkeit erfordert die Verwendung einer Sprache, die Kinder verstehen. 

Leicht zugänglich: Damit Kinder und Jugendliche ihre Rechte wahren können, müssen Durchsetzungs- und Beschwerdemöglichkeiten bekannt und für sie zugänglich sein.

Siehe auch: 

https://www.udir.no/regelverk-og-tilsyn/skole-og-opplaring/Slik-ivaretar-du-barnekonvensjonen-i-saksbehandlingen/

Die Stimme von Kindern und Jugendlichen – Beteiligung und Partizipation

Erfreulich ist, dass die Stimme des Kindes deutlich zu hören ist. Allerdings müssen auch andere Orte erwähnt werden, an denen die Stimme des Kindes über IP gehört werden soll, wie z. B. Expertenbegutachtung (PPT), IOP (Schule) und gegebenenfalls die Verwaltung öffentlicher Dienste (Gesundheits- und Pflegedienste). Der Betreuer modelliert, wie diese Stimme in allen Dokumenten, die das Kind oder den Jugendlichen betreffen, durchdringen soll. 
Es muss im Nachhilfelehrer auch deutlich gemacht werden, dass Eltern zur Stimme des Kindes werden, wenn das Kind selbst keine verbale Sprache hat oder weil andere Umstände können nicht kommunizieren. Es sollte auch im Interesse der Gemeinde liegen, diesen Kindern die Möglichkeit zur Kommunikation zu geben, damit die Stimme des Kindes wie vorgesehen genutzt werden kann. Die Rolle des Koordinators muss daher dafür sorgen, dass frühzeitig Maßnahmen für Kinder ergriffen werden, die ASK (alternative und ergänzende Kommunikation) benötigen, da diese Kinder derzeit zwischen zwei Stühlen sitzen und keine Sprache zur Kommunikation erhalten.

Die beste Einschätzung des Kindes

Dem Leitfaden fehlen wichtige Verweise auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, einschließlich der Artikel 13, 23 und 24, die wesentliche Aspekte der im Leitfaden behandelten Gesetzgebung enthalten. Beachten Sie, dass Artikel 13 klare Richtlinien dafür festlegt, wie vielfältig das Hören der Stimme des Kindes sein kann. Darüber hinaus folgen relevante Auszüge aus den Artikeln. Die Artikel in ihrer Gesamtheit folgen als Referenz unter:

Artikel 13 über Meinungs- und Informationsfreiheit

1. Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; Dieses Recht umfasst die Freiheit, Informationen und Ideen jeglicher Art ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich oder gedruckt, in künstlerischer Form oder durch jedes vom Kind gewählte Ausdrucksmittel erfolgen.

Artikel 23 Funktionsvariation (Behinderungen)

1. Die Parteien erkennen an, dass ein Kind mit geistiger oder körperlicher Behinderung ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen sollte, die Würde gewährleisten, Unabhängigkeit fördern und zur aktiven Teilnahme des Kindes an der Gesellschaft beitragen.

2. Die Parteien anerkennen, dass Kinder mit Behinderungen Anspruch auf besondere Betreuung haben und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel fördern und sicherstellen, dass Kinder, die die Voraussetzungen erfüllen, und Kinderbetreuer die von ihnen beantragte und angemessene Hilfe erhalten Zusammenhang mit dem Zustand des Kindes und der Situation der Eltern oder anderer Betreuer.

3. Da anerkannt ist, dass behinderte Kinder besondere Bedürfnisse haben, soll die Hilfe nach Nr. 2 nach Möglichkeit unentgeltlich geleistet werden, wobei die finanzielle Lage der Eltern oder anderer Betreuungspersonen zu berücksichtigen ist und die Hilfe gewährleistet ist Es muss dafür gesorgt werden, dass behinderte Kinder wirksamen Zugang zu Bildung, Ausbildung, Gesundheitsdiensten, Rehabilitationsdiensten, Vorbereitung auf das Berufsleben und Freizeitmöglichkeiten haben und diese in einer Weise erhalten, die die soziale Integration und persönliche Entwicklung des Kindes, einschließlich seiner kulturellen und spirituellen Entwicklung, bestmöglich fördert . 

Artikel 24 über Gesundheit

1. Die Parteien erkennen das Recht des Kindes auf den höchstmöglichen Gesundheitsstandard sowie auf Behandlungsmöglichkeiten bei Krankheit und Rehabilitation an. Die Parteien müssen sich darum bemühen, sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu solchen Gesundheitsdiensten entzogen wird.

2. Die Parteien müssen sich für die vollständige Umsetzung dieses Rechts einsetzen und insbesondere geeignete Maßnahmen ergreifen, um: 

..f) Gesundheitsvorsorge, elterliche Beratung sowie Unterricht und Dienstleistungen zur Familienplanung entwickeln. 

Siehe auch: 

https://www.regjeringen.no/no/dokumenter/fns-barnekonvensjon/id88078/

Komplexe Herausforderungen

Die Mitwirkungsregelungen in den Sozialhilfegesetzen sind ein Versuch, ein hartnäckiges Problem zu lösen. Die Fallbeschreibungen im Leitfaden beziehen sich jedoch nicht auf eine Vielzahl komplexer Herausforderungen. Die Löwenmütter sehen Bedarf an realitätsnaheren Beispielen für die Herausforderungen, vor denen die Familien stehen, für die die Gesetzesänderungen gelten.

Es wird auch immer klarer, dass viele Kommunen nicht für große Fortschritte in der medizinischen Wissenschaft gerüstet sind. Immer mehr Kinder, die zuvor nicht überlebt haben, werden gerettet, und immer mehr schwerkranke Kinder kehren in ihre Gemeinden zurück, um bei ihren Eltern und Geschwistern zu leben. Eltern werden darin geschult, die lebensrettende und lebensnotwendige Behandlung ihres Kindes zu Hause durchzuführen. Die Erfüllung aller Bedürfnisse des Kindes sowohl auf medizinischer als auch auf emotionaler und entwicklungsbezogener Ebene ist eine umfassende Aufgabe. Wir sprechen über Kinder, die ihr Leben lang über zentrale Venenkatheter an Infusionsschläuche angeschlossen sind, über Kinder mit Tracheotomie, Atemunterstützung, Stomata und akuten Anfällen. Diese Familien betreiben kleine Krankenhäuser in ihren eigenen Häusern, in denen sie selbst Eltern, Krankenschwestern, Physiotherapeuten und Erzieher sind. Sie können das Kind überhaupt nicht verlassen oder aus den Augen lassen. Einige dieser Kinder sind bei Komplikationen auf Eingriffe angewiesen, bei denen die Anwesenheit von zwei Personen erforderlich ist. Heutzutage sieht man oft, dass ein Elternteil ständig an das Haus gebunden ist. Viele Kommunen verfügen nicht über Verfahren und ausreichende Schulungen, um in solchen Situationen auch nur für eine echte Erleichterung einstehen zu können. Wir hören oft von Eltern, die eine größere medizinische Delegation haben als das Gesundheitspersonal, weil die Eltern immer anwesend sind und durch Erfahrung und Nachbereitung durch den spezialisierten Gesundheitsdienstleister über eine größere Wissensbasis verfügen, um diese Beurteilungen auf der rechten Seite vorzunehmen als ein Mitarbeiter, der in der Woche 2-3 Schichten arbeitet.

Kinder mit komplexen und langfristigen medizinischen Bedürfnissen sind vollständig auf einen gut funktionierenden Gemeinschaftsraum für die Interaktion zwischen den Ebenen von Diensten und Berufen angewiesen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass der behandelnden Stelle, die die Bedürfnisse des Kindes am besten kennt, die Position einer leitenden Stelle für andere im Dienstleistungsnetzwerk übertragen wird, damit die Qualität der Dienstleistungen erreicht wird bis hin zum Kind, wo das Kind sein Leben lebt. An dieser Stelle möchten wir klarstellen, dass es wichtig ist, die Rolle des Fachgesundheitsdienstes zu definieren und deutlich zu machen, wie wichtig es ist, sein Fachwissen und seine Erfahrung zu nutzen. Die Koordinierung muss sicherstellen, dass die Menschen auf kommunaler Ebene nicht isoliert dazu Stellung beziehen, was die Kommune selbst für das Beste hält.

Vorschlag zur Formulierung im Vorgesetzten:

Familien mit Kindern mit großen, komplexen Herausforderungen, darunter solchen komplexer medizinischer Natur, sind auf die Beratung durch den spezialisierten Gesundheitsdienst angewiesen, um zu erfahren, was erforderlich ist, damit die Dienste Verantwortung für diese Kinder übernehmen können. Die Kommune muss die Beratung durch den spezialisierten Gesundheitsdienst erhalten und weiterverfolgen, da der spezialisierte Gesundheitsdienst über größeres Fachwissen für diese Kinder verfügt als die Kommune.

In Bezug auf Kinder in der Palliativbehandlung, den Übergang in die Endphase und Todesfälle bei Kindern:

So wie die Situation derzeit ist, werden immer noch viel zu viele Familien allein gelassen, wenn ein Kind sterben wird. Familien, die zu Hause bleiben, haben keine ausreichende Interaktion zwischen spezialisierten Gesundheitsdiensten, der Gemeinde und dem Zuhause. Im Rahmen der Leistungsverantwortung der Gemeinde weisen wir insbesondere darauf hin, dass die häusliche Gesundheitsversorgung mit Fachkompetenz ein im BPA enthaltenes Recht sein muss. Wichtig ist auch das Recht, den Betreuungs- und Gesundheitsbedarf des Kindes im Schul- und Kindergartenalltag durch eigene BPA-Helfer decken zu können. Dies wird zu einer echten Wahlfreiheit bei den Dienstleistungen beitragen und die Grundlage für Kontinuität bilden, das Wohl des Kindes schützen und die Qualität der medizinischen Nachsorge des Kindes sicherstellen. 

Auch die Endphase des Kindes und die damit verbundene Krise sollten im Hinblick auf die Möglichkeiten, zu Hause zu sein, einen gesonderten Schwerpunkt haben. Dabei denken wir insbesondere an die enorme Verantwortung, die allein den Eltern obliegt, wenn es keine gut koordinierten und kompetenten Betreuungsangebote in der Nähe des Kindes gibt. In dieser Phase ist daher eine 24/7-Kontaktmöglichkeit mit dem Team rund um das Kind und eine Benachrichtigungsfunktion in der Gemeinde wichtig.  

Eltern müssen Zugang zu Wissen darüber erhalten, was Endsymptome sind und wie sich eine Endphase entwickeln kann. Insbesondere im Bereich der Schmerzlinderung ist ein umfassender Medikationsplan mit richtig berechneten Dosierungen und verfügbaren Medikamenten erforderlich. Auch beim Tod des Kindes und in den Tagen danach muss den Eltern Unterstützung geboten werden, um das, was ihnen wichtig und wertvoll ist, als Punkte in einem Aktionsplan zu gestalten.

Nach dem Tod des Kindes erhalten die wenigsten irgendeine Form der Trauerbegleitung oder Nachsorge, weder für sich selbst als Eltern noch für die Geschwister. Teile dieser Nachsorge sollten den Palliativpflegeteams für Kinder in den regionalen Krankenhäusern hinzugefügt werden, aber dann müssen diese Teams über die Kapazität und das interdisziplinäre Fachwissen verfügen, um diesen Bedarf zu decken. 

Die Kommunen müssen in Zusammenarbeit mit den regionalen Kinderpalliativteams des Krankenhauses eng zusammenarbeiten, um eine umfassende Nachsorge sicherzustellen. Es ist aber auch wichtig, dass die Kommunen in diesem Bereich Fachwissen aufbauen, da weit mehr Menschen als die Kernfamilie selbst betroffen sind, wenn ein Kind stirbt. Größeren Kommunen wird empfohlen, eigene Palliativteams für Kinder einzurichten, wie es unter anderem die Kommunen Stange und Stavanger getan haben. Für kleinere Kommunen kann eine interkommunale Zusammenarbeit relevant sein, andernfalls müssen die Krisenstäbe der Kommunen geschult und kompetent sein, um mit solchen Situationen umgehen zu können. Auf diese Weise kann der Krisenstab der Kommune eine Anlaufstelle sowohl für Familien als auch für Mitarbeiter der Kommune sein, die vom Tod von Kindern betroffen sind. 

Vorschläge für Fallbeschreibungen: 

Fall 1: Kinder mit medizinischen Bedürfnissen, die eine spezielle Ausbildung des Personals erfordern

Sofia lebt mit ihrer Mutter, ihrem Vater und zwei Geschwistern zusammen. Aufgrund einer seltenen Darmerkrankung ist sie auf TPN (intravenöse Ernährung) angewiesen. Diese erhält sie über einen zentralen Venenkatheter. Die Erkrankung führt auch dazu, dass Sofia starke Schmerzen im Körper hat und daher auch nachts schlecht schläft. 

Die Eltern stellen fest, dass sie keine Zeit für Sofias zwei Geschwister haben. Der Jüngste besucht den Kindergarten, während der ältere Bruder die weiterführende Schule besucht. Der Bruder, der schon immer ein introvertierter und ruhiger Junge war, reagierte verzögert auf eine Reihe akuter Vorfälle, bei denen er miterlebte, wie Sofia sehr krank wurde und mit dem Krankenwagen eingeliefert wurde. In der Schule kämpft er nun mit Angstreaktionen. Die kleine Schwester, die in den Kindergarten geht, ist eine aktivere und kontaktfreudigere Person.

Die Familie fühlt sich zu Hause völlig eingesperrt, da Sofia rund um die Uhr wegen ihrer gesundheitlichen Probleme betreut werden muss. Mutter muss die Verantwortung für einen Großteil der Treffen und Interaktionen übernehmen, da Sofias Vater Franzose ist und schlecht Norwegisch und Englisch spricht. 

Die Familie steht heute vor vielen konkreten Herausforderungen: 

- Sofia muss auf Epilepsie untersucht werden, weil sie Anfälle hat.

- Das Heim, in dem sie leben, ist nicht für die Unterbringung von drei Kindern und einem Kind geeignet, das viel medizinische Ausrüstung benötigt. 

- Der große Bruder muss wegen seiner Angstprobleme weiter betreut werden, aber die Krankenpflegerin der Schule ist krankgeschrieben, ohne dass ein Ersatz ernannt wurde. 

- Das Heimatkrankenhaus des Regionalkrankenhauses erreicht nicht den Wohnort von Sofia am Rande einer Gemeinde. 

- Sofia ist noch klein in der Schule und muss den Unterricht auf Heimunterricht umstellen. Es bedarf eines gut geplanten Schulungsangebots, das den notwendigen Infektionsschutz berücksichtigt. 

- Die Eltern fragen sich, ob Sofia über die Hilfsmittel verfügt, die sie braucht, um den wachsenden Bedarf an Energieeinsparungen zu decken, während sie trotzdem gerne mit ihren Eltern und Geschwistern ausgeht, wenn sie es ertragen kann. 

Die Familie hat um einen Kinderkoordinator und einen Plan für die Endphase, einen Notfallplan für die erkrankten Eltern, gebeten. Sie konnten nicht darüber sprechen, dass Sofia eine Diagnose hat, die unter das Konzept der Linderung fällt, aber jetzt sind sie Mitglieder einer Benutzerorganisation geworden, die ihnen geholfen hat zu verstehen, wie wichtig es ist, in diesem Prozess aktiv zu sein Sie können so viel wie möglich über sein eigenes Leben und das Ende von Sofias Leben entscheiden, wenn es soweit ist. Die Eltern haben Angst vor dem nächsten Treffen der Verantwortungsgruppe, weil es einen Konflikt mit dem Fallmanager in der Gemeinde gegeben hat, der die Treffen erschwert. 

Fall 2: Kinder mit komplexen, ungelösten und komplexen Herausforderungen – multifunktionale Variation

Lise lebt mit ihrer Mutter, ihrem Vater und ihrer älteren Schwester zusammen. In den Monaten nach der Geburt von Lise waren nur die Eltern besorgt über den mangelnden Entwicklungsfortschritt. Motorisch blieb Lise zunehmend hinter ihren Artgenossen zurück und hatte kaum Augenkontakt. Erst als Lise 1 Jahr alt war, begannen Untersuchungen im Facharztdienst und im darauffolgenden Jahr kamen weitere Diagnosen; Autismus, komplexe und komplexe Epilepsie, schwere geistige Behinderung und schließlich ein seltener, fortschreitender Gendefekt. Lise schläft sehr wenig und ist jede Nacht bis zu 6 Stunden ununterbrochen wach. Lises Verhalten in der Nacht erfordert, dass ein Elternteil die ganze Nacht bei ihr ist und wach ist, wenn sie wach ist. 

Lise verbrachte die ersten fünf Jahre in ständigen Notaufnahmen, wo ihre ältere Schwester jahrelang mehrmals im Monat einen Krankenwagen und einen Arzt zu Hause beobachtete. 

Mutter bleibt nachts wach, um Lises epileptische Anfälle zu erkennen, bevor sie auftreten. Sie lösen nicht die als Hilfsmittel empfangenen Alarme aus. Tagsüber gehen beide Eltern zur Arbeit, während Lise und die ältere Schwester im Kindergarten sind.

In den größten Krankenhäusern Norwegens gibt es ständige Einweisungen, es gibt neue Untersuchungen und neue Erkenntnisse. Es ist die Mutter, die mit dem spezialisierten Gesundheitsdienst interagiert und Routinen für den Umgang mit dem Status epilepticus, dem Sättigungsgefühl und dem Kontakt mit medizinischer Notfallhilfe erstellt. Die einzige Verbindung zwischen dem Fachgesundheitsdienst und den anderen Unterstützungseinrichtungen der Gemeinde (Gesundheits- und Pflegedienste, PPT, Kindergarten, Krankenpfleger, Physiotherapeut, Ergotherapeut und mehr) ist die Mutter des Kindes. Es ist die Mutter des Kindes, die alle Abläufe vom Fachgesundheitsdienst an die Gemeinde weitergibt.

Der Gendefekt von Lise ist der Grund dafür, dass sich ihre Füße plötzlich in einer falschen Stellung entwickeln und häusliche Anpassungen und Hilfsmittel wie z.B. Rollstuhl kommt nach vorne. Kein Arzt kann mit Sicherheit erklären, was passiert oder welche Fähigkeit oder Funktion als nächstes auf der Liste steht. Eltern werden gebeten, sich für den Erhalt möglichst vieler Fähigkeiten in allen Bereichen des Kindes einzusetzen, da diese irgendwann nicht mehr wiederhergestellt werden können. Gleichzeitig achten alle Menschen im Umfeld des Kindes jederzeit auf mögliche Veränderungen, um beginnende Verluste möglichst frühzeitig zu erkennen. 

Die Eltern sind sehr müde und arbeiten hart, um den Alltag aufrechtzuerhalten. Ein Elternteil muss immer bei Lise sein und es gibt wenig Kommunikation zwischen den Eltern. 

Fall 3: Mehrere Kinder in der Familie mit Herausforderungen

Mikkel wird mit einer schweren Krankheit geboren und muss sich schließlich einer Untersuchung im Krankenhaus unterziehen. Nach einigen Wochen zeigen Gentests, MRT, Wirbelsäulentests, Blutuntersuchungen usw., dass er an einer seltenen und schweren Muskelerkrankung leidet. Sie können nicht wissen oder versprechen, dass das Kind erwachsen wird. Im Laufe der Jahre braucht Mikkel immer mehr Hilfe beim Atmen und im Alter von 2 Jahren wird er mit einem Tracheostoma (Beatmungsschlauch) operiert, der rund um die Uhr an ein Beatmungsgerät angeschlossen ist. Er braucht bei allem Hilfe, muss jeden Tag Physiotherapie, wird über einen Knopf am Bauch ernährt und kennt keine verbale Sprache. Als Mikkel 2,5 Jahre alt ist, bekommt er eine kleine Schwester, Maja. Maja muss per Kaiserschnitt zur Welt kommen, da alles um Mikkel herum geplant werden muss. Man sieht, dass Maja etwas zu früh geboren wurde und deshalb einen unentwickelten Darm hat, der ihr in den ersten 6 Wochen Koliken und seit über einem Jahr Reflux mit Erbrechen bereitet. Sie können auch sehen, dass sie eine unentwickelte Lunge hat, was bedeutet, dass sie eine falsche Kruppe hat, oft krank ist und im Alter von 1 Jahr Asthma im Kindesalter diagnostiziert wird. 

Mikkel braucht viel Betreuung und seine Mutter ist die ganze Zeit für ihn da. Er trifft eine Entscheidung über BPA, aber die Mutter muss kämpfen, um genügend BPA-Stunden zu bekommen, um Mikkel ein würdevolles und sicheres Leben zu ermöglichen, aber auch, um Zeit zu haben, sich um Maja zu kümmern. 
Die Lösung der Gemeinde besteht darin, Mikkel für sechs Jahre in einem Kinderheim unterzubringen, was die Mutter ständig ablehnt und immer wieder um weitere BPA-Stunden bittet. 

Mikkel bekommt nie ein Kindergartenangebot, da die Gemeinde keinen geeigneten Platz hat, der sicher genug für Mikkel ist. Die Gemeinde ist auch nicht bereit, ihn von seinen BPA-Assistenten durch die Kita begleiten zu lassen. Den Kontakt zu anderen Kindern knüpft er erst, wenn er in die Schule kommt. Maja hingegen wird ein Kindergarten angeboten und mit Unterstützungskontakten der Gemeinde vermittelt, wenn sich herausstellt, dass es ihr nicht gut geht. 
Schließlich entwickelt Maja ein Verhalten, das ihre Mutter beunruhigt, und bringt sie ins Gesundheitszentrum. Sie werden über BUP informiert und erhalten eine Überweisung. 
Damit Mutter Maja zur BUP begleiten kann, muss sie ständig mit BPA-Assistenten Streiche spielen und sich stundenlang von einem anderen Ort entfernen, um Mikkel verlassen zu können. Das belastet die Mutter und es hat nun viele Jahre des Rätselns gekostet, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen.
Bei BUP stellt sich heraus, dass Maja einige Herausforderungen bei der Anpassung und Emotionsregulation hat. Die Gemeinde fragt nie, wie es der Mutter, Mikkel oder Maja geht. Die Frage „Was können wir für Sie tun?“ wird nie gestellt. Als die Mutter darum bittet, dass Mikkel auch ein Angebot bei BUP erhält, um über die Möglichkeit zu sprechen, über ein Geschwisterkind zu sprechen, das laufen, schwimmen, Rad fahren und mit Freunden spielen kann, über seine Krankheit und vielleicht sogar über den Tod. Als Antwort erhält die Mutter, dass BUP Mikkel kein Angebot machen könne, da er nicht mit dem Mund sprechen könne. 
Gleichzeitig verschließt BUP Maja die Tür, weil sie glaubt, dass die Schule übernehmen kann. Immer wieder wird sie wegen Schulverweigerung und Essensverweigerung überwiesen und erhält erneut ein Angebot. Doch sobald Maja aufblüht, schließt BUP die Tür und ist der Meinung, dass das niedrigschwellige Angebot der Gemeinde gut genug sein sollte. Allerdings hat die Mutter noch nie eine niedrigschwellige Einrichtung in der Gemeinde gesehen oder davon gehört und wird wiederholt aufgefordert, ihre Tochter an BUP zu überweisen. 

Die Eltern von Mikkel und Maja trennten sich, als Maja noch kein Jahr alt war, als sie völlig erschöpft waren, weil sie nicht genug BPA-Unterricht für Mikkel bekamen und es sich ständig wie ein Kampf gegen das System anfühlte. Die Mutter wurde dann zur alleinigen Ernährerin, und ab und zu ist auch der Vater im Bilde. Die Mutter hat keine Gelegenheit zu erfahren, wie sie sich wirklich fühlt. Der Koordinator, den sie haben, seit Mikkel klein war, ist gut und fürsorglich und steht immer auf „der Seite der Familie“. Aber die Mutter wollte, dass die Stimme des Koordinators bei der Fallbearbeitung Autorität über das Kind und die Bedürfnisse der Familie hat und dass sie ihr die Last der Koordination rund um die Kinder abnehmen kann.

Fall 4: Schwere Fehlzeiten in der Schule und Neurodivergenz

Cecilie besucht in der 8. Klasse die weiterführende Schule. Sie ist seit der Grundschule für längere Zeit von der Schule abwesend. Sie wurde nun von der BUP untersucht, die mit der Diagnose ADHS und Autismus-Spektrum-Störung abschloss. 

Cecilies Eltern teilten der Schule im Übergang zur 5. Klasse mit, dass es oft schwierig sei, sie aus der Tür und zur Schule zu bringen. Sie mussten sie selbst überreden, fahren und ihr in den Flur zur Schule folgen. In den nächsten zwei Jahren war sie oft tage- und wochenlang mit diffusen Schmerzen im Bauch zu Hause. Sie hatte immer weniger Kontakt zu ihren Mitschülern in der Klasse und war während der Corona-Epidemie überwiegend bei ihrer Familie. Nach der Wiedereröffnung der Gesellschaft und dem Übergang zur weiterführenden Schule bekam sie zunehmend anspruchsvolle Wutanfälle und sie sagte, sie würde lieber sterben, als zur Schule zu gehen. Sie kennt keine Lehrer gut und hat sich geweigert, Besuche von Lehrern zu Hause anzunehmen. Die Eltern wollen, dass sie einen AV1-Schulroboter bekommt, der von der Versicherung abgedeckt wird, doch der Schulleiter verweist auf die Privatsphäre und lehnt das Angebot eines Roboters ab. PPT erhielt in der 6. Phase eine Überweisung, aber Wartelisten und Verzögerungen bei der Expertenbegutachtung bis zu einer Untersuchung bei BUP führten dazu, dass sie in der Vergangenheit weder eine Expertenbegutachtung noch eine individuelle Entscheidung noch einen individuellen Schulungsplan hatte. Die Eltern fragen sich, ob sie Anspruch auf einen Kinderkoordinator haben und wollen einen individuellen Plan. Sie haben mehrere Gespräche mit der Krankenschwester des öffentlichen Gesundheitswesens geführt, was am Anfang nützlich war, aber jetzt hat die Krankenschwester des öffentlichen Gesundheitswesens das Gefühl, dass die Schwierigkeiten und die Komplexität ihr Kompetenzniveau übersteigen. Sie hat sich daher aus der aktiven Nachverfolgung zurückgezogen und hofft, dass jemand anderes diese Verantwortung übernehmen kann. 

Fall 5: Multifunktionale Variante. Gesundheitsbedürfnisse. Beschweren Sie sich über die Shuttle-Kindertagesstätte

5-jähriger Junge wurde blind geboren. Es fehlt uns der Sinn, den wir in all den verschiedenen Situationen nutzen, in denen wir uns im Laufe des Tages befinden. Über den Sinneseindruck Anblick erhalten wir leicht zugängliche Informationen. Fehlt dieser Sinn, entstehen große Herausforderungen. Sinnesverlust im Allgemeinen stellt den Alltag vor große Herausforderungen. Sowohl im Kindergarten, in der Schule, im Berufsleben, bei den täglichen Aufgaben, in der Körperpflege. Die Liste ist unerschöpflich und das Ziel ist natürlich ein Höchstmaß an Unabhängigkeit. Um die Unabhängigkeit zu erreichen, gibt es viele Agenturen, die sich gezielt um das Kind kümmern. Dabei kann es sich um alles handeln, von der Schulung über die Begutachtung bis hin zur Beantragung von Hilfsmitteln. Wir haben einen Koordinator, der grundsätzlich all diese Dinge koordinieren muss. Dennoch bin ich es als Mutter, die unermüdlich die verschiedenen Angebote rund um das Kind koordiniert. In der individuellen Kinderplanung sind staatliche Akteure, die auch eng mit dem Kind zusammenarbeiten, gar nicht erst willkommen. Es stellt eine Herausforderung dar, wenn Sie über eine gut funktionierende IP verfügen, die ständig genutzt wird. Informationen kommen zu spät, Informationen kommen nie – und die Informationen können nie im Kontext und im Gesamtbild zusammen mit allen anderen Informationen im IP gesehen werden. Als Mutter würde ich sagen, dass die Aufgabe der Koordination bleiern ist – aber trotzdem erledigt werden muss. Denn wenn nicht ich, wer dann?

Fall 6: Kinder ohne verbale Sprache, die keine Gebärdensprache verwenden können. ASK – Alternative und ergänzende Kommunikation

Mari hat eine Erkrankung, die dazu führt, dass sie weder verbal sprechen noch ihre Hände für die Gebärdensprache verwenden kann. Das bedeutet, dass Mari immer mitten im Nirgendwo landet, da das Recht auf ASK in keinem Gesetz enthalten ist, das dem Kind ein echtes Recht einräumt, entweder eine Sprache zu erwerben, die Sprache weiterzuentwickeln oder die Möglichkeit zu haben, in der Schule Englisch zu lernen oder eine angemessene Schulung im Umgang mit ASK. 

Um mit der Außenwelt kommunizieren zu können, benötigt sie einen augengesteuerten PC, auf dem ein Sprachbuch mit Symbolen erstellt wird (angepasst an das Alter, die Genauigkeit der Augen und etwaige kognitive Herausforderungen). Natürlich hat Mari den Wunsch, mit ihren Eltern und Geschwistern sprechen zu können, sich beim Arzt verständlich zu machen, wenn sie Schmerzen hat, mit Kommilitonen sprechen zu können und ihr Studium abschließen und Noten bekommen zu können . 
Mari ist eine der Glücklichen, die auf ihrem augengesteuerten PC eine Sprache erstellen durfte, diese aber erst mit 5 Jahren bekam, weil Weigerung, Unwissenheit und die Tatsache, dass alle Behörden die Verantwortung gegenseitig abwälzten – niemand übernahm die Verantwortung dafür, dass Mari gleichberechtigt mit anderen Kindern die Möglichkeit zur Kommunikation erhielt. 
Daher fehlten ihr fünf Jahre Sprachentwicklung und sie hatte große Mühe, sich mit ihrem Sprachbuch vertraut zu machen und in der ersten Klasse mit allen Fächern anzufangen, die man absolvieren muss. 

ASK-Kompetenz bei Sonderpädagogen zu finden, ist eine nahezu unmögliche Aufgabe, da es in Norwegen nur sehr wenige gibt, die über echte Kompetenz verfügen. Das bedeutet, dass diejenigen, die mit Mari zusammenarbeiten und Schulaufgaben organisieren, nebenbei ASK-Kompetenz erwerben müssen. Es braucht Zeit, bis es umgesetzt ist, und Mari verpasst viele wichtige Themen und das, was der Rest der Klasse lernt. Beispiel: Mari bekam die Gelegenheit, zwei Wochen nachdem das Thema über Juden zu Ende war, „Jude“ sagen zu dürfen. 
Niemand in der Gemeinde kann Mari helfen und überlässt die Verantwortung der Schule – die noch nie zuvor Schüler hatte, die ASK brauchten. Auch in der Gemeinde war niemand daran interessiert, mit Mari selbst zu sprechen, selbst nachdem sie ihre Sprache gelernt hatte. Sie fragten nie, welche Hilfe sie brauchte. Mari hat es in die 6. Klasse geschafft und hat immer noch keinen Zugang zum gesamten Unterricht in allen Fächern, den ihre Mitschüler haben, sie darf nicht an nationalen Prüfungen teilnehmen und die Schule darf nicht genügend Zeit dafür einplanen Zuordnungen. Erst in der 6. Klasse ließ sie ihr Sprachbuch ins Englische übersetzen, damit sie die Möglichkeit hatte, Englisch zu lernen. 
Die Gemeinde hat sich nie mit Maris Sprache beschäftigt und sie musste viele Jahre lang von der Bildung und dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Wenn Mari nur einen Koordinator hätte, der viel Zeit hätte, ihr zuzuhören (es dauert viel länger, mit den Augen zu sprechen als mit dem Mund/den Händen) und die Agenturen zu koordinieren, damit die Entwicklung der Sprache, das Training darin usw. zustande kommen an Ort und Stelle, dann hätte Mari einen völlig anderen Ausgangspunkt in ihrer Sprache gehabt.

Udir hat viel Informationsmaterial zur Sonderpädagogik erstellt. Sonderpädagogik umfasst Herausforderungen in den Bereichen Sinne, Kommunikation und Lernen. Die fachliche Begutachtung und individuelle sonderpädagogische Entscheidung des PPT ist für viele Kinder/Jugendliche mit vielfältigen Funktionen ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags. Ein Kinderkoordinator, der über viele Informationen von vielen Partnern verfügt, kann eine wichtige Ressource bei der Verknüpfung verschiedener Dienste sein und über Fachwissen in der gemeinsamen Gestaltung und Interaktion rund um das Kind verfügen.

Siehe auch:

https://ungdomogsorg.no/

https://www.udir.no/laring-og-trivsel/spesialpedagogikk/

https://www.helsedirektoratet.no/veiledere/parorendeveileder 

https://www.helsedirektoratet.no/retningslinjer/palliasjon-til-barn-og-unge

https://www.statsforvalteren.no/nb/portal/Nyheter/2022/04/melding-til-barnevernet-ved-hoyt-skolefravar/

https://www.helsedirektoratet.no/veiledere/gode-helse-og-omsorgstjenester-til-personer-med-utviklingshemming

https://www.helsedirektoratet.no/veiledere/barn-og-unge-med-habiliteringsbehov/Barn%20og%20unge%20med%20habiliteringsbehov%20%E2%80%93%20Veileder.pdf/_/attachment/inline/ab46edad-6c58-4c23-9115-9d77893d9cad:051362bf85ad243bdab308e68c52d3d4e1633e67/Barn%20og%20unge%20med%20habiliteringsbehov%20%E2%80%93%20Veileder.pdf 

2. Zusammenarbeit auf Systemebene

2.1 Die Sozialdienste müssen über die Betreuung des einzelnen Kindes, Jugendlichen und seiner Familie hinaus zusammenarbeiten

Der Zweck der Mitwirkungspflicht wird in Abschnitt 2.1 eingangs dargelegt und positiverweise auch erwähnt „Nationale Berufsrichtlinie zur Früherkennung gefährdeter Kinder und Jugendlicher“.

Løvemammaene ist der Ansicht, dass die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Gemeinde im Abschnitt über Abschnitt 3-1 des Kinderschutzgesetzes klargestellt werden müssen. Dies gelingt ganz einfach, indem man den Kontext mit der am 01.01.22 in Kraft getretenen Erziehungsreform (Kinderwohlfahrtsreform) herstellt. Ziel der Reform ist es unter anderem, die Präventions- und Frühinterventionsarbeit der Gemeinde zu stärken und die Hilfe besser auf die Bedürfnisse von Kindern und Familien abzustimmen. 

Siehe auch:

https://ny.bufdir.no/fagstotte/barnevern-oppvekst/barnevernsreformen/hva-er-barnevernsreformen/

Vorschläge für ergänzende Texte: 
„Aus § 3-1 des Kinderschutzgesetzes ergibt sich, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, gute Erziehungsbedingungen zu fördern, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche Vernachlässigung ausgesetzt werden oder Verhaltensauffälligkeiten entwickeln.“ Abschnitt 3-1 des Kinderschutzgesetzes muss die Gesamtverantwortung der Gemeinde für den Präventionsdienst für Kinder und Familien sicherstellen. Der Gemeindevorstand selbst muss einen Plan für die Präventionsarbeit verabschieden. 

„Wichtig ist, dass die Gemeinde ihre Mitwirkungspflicht auf Systemebene mit der Pflicht der Gemeinde gemäß § 3-1 des Kinderschutzgesetzes zur Koordinierung der Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche sieht.“ Der Plan der Gemeinde für die Präventionsarbeit muss unter anderem beschreiben, wie die Behörden zusammenarbeiten können, und wird Teil des kommunalen Systems für die Zusammenarbeit auf Systemebene sein.“

2.2 Verantwortung für die Mitwirkungspflicht auf Systemebene

Løvemammaene ist der Ansicht, dass der Überblick darüber, welche Akteure für die Erfüllung der Kooperationspflicht in den verschiedenen Sozialdiensten verantwortlich sind, klar und konkret ist. Dennoch muss unter diesem Punkt des Verfahrens ein kurzer Überblick gegeben werden und an wen, wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Akteur seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Bezüglich der Anforderungen an die interne Kontrolle, die in einem gesonderten Abschnitt beschrieben werden, wird auf mehrere Richtlinien und Gesetze verwiesen, in denen diese festgelegt sind. Die Løvemammaen sind der Ansicht, dass die folgenden Vorgesetzten in diesen Punkt einbezogen werden müssen: 

  • KS-Leitfaden für interne Kontrolle im Jahr 2020: „Ordnung im eigenen Haus – Die interne Kontrolle des Gemeindedirektors“

Siehe auch:

https://www.ks.no/globalassets/fagomrader/lokaldemokrati/internkontroll/Kommunedirektorens-internkontroll-veileder-F41-web.pdf

  • Bufdir von 2022: Interne Kontrolle für den Kinderschutzdienst der Gemeinde – ein Leitfaden. 

Siehe auch:

https://www.regjeringen.no/globalassets/upload/kilde/bld/bro/2006/0007/ddd/pdfv/284443-q-1105_ny.pdf

2.3 Kinder und Jugendliche müssen in die Arbeit einbezogen und auf Systemebene kooperiert werden

Positiv ist, dass auch auf Systemebene Wert auf die Einbeziehung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt wird und mehrere konkrete Beispiele für die Praxis genannt werden. Die Løvemammaen werden den Einsatz von Erfahrungsberatern als Beispiel für Partizipation hinzufügen, wo man die Möglichkeit hat, eine enge Beteiligung und Einbindung von Menschen sicherzustellen, die über eigene Erfahrungen verfügen.

Die Løvemammaen sind der Ansicht, dass es unter Kapitel 2 auch einen eigenen Abschnitt geben muss, der sich damit befasst Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes". Der Zweck der Zusammenarbeit auf Systemebene besteht darin, dass die Sozialdienste dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche, die sie benötigen, die richtige Hilfe zur richtigen Zeit erhalten, indem die Dienste zusammenarbeiten, um das gesamte Erziehungs- und Lernumfeld der Kinder zu stärken. Die Bewertung des Kindeswohls muss auch auf Systemebene klar zum Ausdruck gebracht werden, und auf diese Weise trägt der Vorgesetzte dazu bei, dass die Dienste in die gleiche Richtung gehen und das Kindeswohl das Zielbild ist.  

Aktuelle Vorgesetzte, die die Zusammenarbeit im besten Interesse des Kindes zwischen Kindertagesstätte und Kinderschutz sowie zwischen Kinderschutz und psychiatrischen Diensten erläutern:

https://www.regjeringen.no/globalassets/upload/bld/til-barnets-beste—samarbeid-mellom-barnehagen-og-barneverntjenesten.pdf

https://www.helsedirektoratet.no/rundskriv/samarbeid-mellom-barneverntjenester-og-psykiske-helsetjenester-til-barnets-beste

2.4 Organisation der sektorübergreifenden Zusammenarbeit

Abschließend werden im Betreuerkapitel 2.4 Beispiele für unterschiedliche Kooperationsstrukturen aufgeführt. Dies ist zunächst positiv, erfordert jedoch, dass die norwegische Gesundheitsdirektion Vorarbeiten zur Überprüfung der vorgelegten Beispiele durchführt. Wenn Strukturen durch einen nationalen Leitfaden veranschaulicht werden, muss man damit rechnen, dass es sich um Modelle handelt, die eine dokumentierte Wirkung oder Dauer haben oder in einem bestimmten Anteil der Kommunen verbreitet sind. Die Löwenmütter reagieren auf die Tatsache, dass sich das norwegische Gesundheitsamt dafür entschieden hat, auf das „Lochmodell“ zu verweisen. Im Leitfaden heißt es: 

  • «Das Lochmodell ist ein Modell für systematische Zusammenarbeit für Kinder und Jugendliche und basiert auf „Co-Creation“ zwischen Bewohnern und Mitarbeitern in den verschiedenen Diensten (Hebammendienst, Gesundheitszentrum und Schulgesundheitsdienst, Physiotherapiedienst, Kommunalpsychologe, Bildungspsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychologie). Schutzdienst, NAV, Behinderteninitiativen, Schulen und Kindergärten). 

Das Hole-Modell wird nicht einmal in der Gemeinde Hole angewendet und ist als Präzedenzfall für gute Kooperationsstrukturen kaum geeignet. Die Löwenmütter bitten darum, das Beispiel und den Link zu entfernen, da dies mehr irreführen als leiten würde. 

Beispiele für Richtlinien und Leitfäden für die Zusammenarbeit zwischen Sektoren:

https://www.helsedirektoratet.no/veiledere/parorendeveileder

https://www.helsedirektoratet.no/retningslinjer/palliasjon-til-barn-og-unge

https://www.helsedirektoratet.no/veiledere/gode-helse-og-omsorgstjenester-til-personer-med-utviklingshemming

https://www.helsedirektoratet.no/veiledere/barn-og-unge-med-habiliteringsbehov/Barn%20og%20unge%20med%20habiliteringsbehov%20%E2%80%93%20Veileder.pdf/_/attachment/inline/ab46edad-6c58-4c23-9115-9d77893d9cad:051362bf85ad243bdab308e68c52d3d4e1633e67/Barn%20og%20unge%20med%20habiliteringsbehov%20%E2%80%93%20Veileder.pdf

3. Zusammenarbeit auf individueller Ebene

3.1 Der Sozialdienst muss bei Bedarf kooperieren

„Das Erfordernis der Notwendigkeit sollte nicht streng ausgelegt werden. Für die Mitwirkungspflicht der Wohlfahrtspflege sind die Gesamtbedürfnisse des einzelnen Kindes, des Jugendlichen und der Familie ausschlaggebend. 

Auch wenn die Hilfe nur von kurzer Dauer ist, kann eine Zusammenarbeit erforderlich sein. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Bedarf dauerhaft ist oder sich über eine bestimmte Anzahl von Monaten oder Jahren erstreckt.“ 

Ohne Beispiele fordert es ein hohes Maß an Diskretion und ein hohes Maß an kommunaler Ungleichbehandlung, wenn es darum geht, was „nicht streng ausgelegt“ wird. Damit sich Eltern im Leitfaden orientieren können, müssen klare Beispiele dafür vorhanden sein, was enthalten sein soll. 

Beispiele für Situationen, in denen eine Zusammenarbeit erforderlich sein kann: 

  • „Einige Kinder und Jugendliche haben im Schulalltag einen umfangreichen und regelmäßigen Bedarf an Gesundheits- und Betreuungsleistungen. Beispiele für solche Bedürfnisse können Medikamente, Sondenernährung, Umgang mit medizinischen Geräten usw. sein. Einige Schüler können beispielsweise während der Schulzeit Asthmaanfälle oder epileptische Anfälle erleiden. Dann ist eine Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Gesundheits- und Pflegedienst notwendig, damit die Bedürfnisse der Schüler im Schulalltag berücksichtigt werden.“ 

Diagnosen und Erkrankungen, die hier beispielhaft als Gesundheitsversorgung in Schulen dargestellt werden, sind sehr begrenzt. In vielen Fällen, die in den Kommunen am schwierigsten zu erreichen sind, hat das Kind in seinem alltäglichen Leben sehr komplexe Bedürfnisse nach Gesundheitsversorgung, wie z. B. Zugang zu Sauerstoff, intravenöse Ernährung, kontinuierliche Atemunterstützung, 1:1-Betreuung bei Anfällen, unregulierter Diabetes usw. Es wird auch nichts über die notwendige Zusammenarbeit gesagt, um nachhaltige Notfallpläne/Notfallpläne rund um die einzelne Familie oder das einzelne Kind zu erstellen, damit im Bedarfsfall schnell Notfall- und Ersatzlösungen umgesetzt werden können, während die Familie dann Einsicht hat , hat zugestimmt und hat vorab Mitspracherecht bei den umgesetzten Sofortmaßnahmen. 

Es sollte auch auf Präzedenzfälle verwiesen werden, bei denen es gelungen ist, eine Gemeinsamkeit zwischen Schule und Gesundheit zu erreichen, beispielsweise beim Zugang zu BPA im Schulalltag. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Beispiele aus dem Kindergartenalltag in diesem Zusammenhang im Leitfaden gar nicht erst erwähnt werden. 

  • „In manchen Fällen erhält die Familie Leistungen von mehreren Leistungserbringern. Einige der Dienstleistungen richten sich an die Kinder, andere an die Eltern. Es könnte sein, dass das Kind psychische Probleme hat, vom Training nur wenig profitiert und dass es große Konflikte in der Familie gibt. Dem Kind wird eine Sonderpädagogik gewährt, die Schule arbeitet daran, einen alternativen Schulbetrieb zu organisieren, und das Kind hat eine Klasse in der BUP besucht. Aufgrund des hohen Konfliktniveaus zu Hause erhält die Familie vom Kinderschutzdienst Hilfe in Form einer Elternberatung. Mutter nimmt an einem berufsorientierten Kurs unter der Schirmherrschaft von NAV teil. Die Mutter hat Schwierigkeiten, Vereinbarungen mit der Schule, dem Kinderschutzdienst und BUP einzuhalten und zusätzlich selbst am Kurs teilzunehmen. Ihr Vorgesetzter bei NAV hat ihr mitgeteilt, dass sie das Initiativgeld verliert und riskiert, ihren Platz im Kurs zu verlieren, wenn sie den vereinbarten Kurs nicht besucht. In solchen Fällen ist es notwendig, die Betreuung und Betreuung für die Eltern so zu koordinieren, dass das Kind bzw. der Jugendliche von jedem Leistungserbringer ein gutes Leistungsangebot erhält.

Die Løvemammaen weisen darauf hin, dass es angebracht ist, Beispiele zu haben, die zeigen, dass Familien Dienstleistungen von mehreren Dienstleistern erhalten. Andererseits besteht eine Schiefverteilung darin, dass der Kinderschutz die Dienststelle ist, die in erster Linie als leitende Instanz hervorgehoben wird. In vielen Fällen ist es der spezialisierte Gesundheitsdienst, der über das beste Wissen und Fachwissen über ein Kind verfügt, und dennoch wird durch die Leitlinien nicht die Tatsache in Frage gestellt, dass die Gemeinde Ratschläge, die sie beispielsweise von einem leitenden Arzt auf der Kinderstation erhalten, außer Acht lassen kann in einem behandelnden Krankenhaus. Der Kinderschutz verfügt nicht über Fachwissen für schwerkranke Kinder. Daher können sie keine Beratung anbieten, da diese Kinder komplexe medizinische Probleme haben, die einen völlig anderen professionellen Ansatz erfordern als der Kinderschutz.

3.2 Planen und implementieren Sie die Zusammenarbeit

Zu Beginn des Kapitels wird der Zweck von „Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder“. Es ist gut, dass der Leitfaden einen Abschnitt darüber enthält, was in der Praxis am besten für das Kind ist und welche Aspekte eine solche Beurteilung sein kann. Allerdings muss eine solche Beurteilung und Fokussierung klarer dargestellt werden und mehr Raum eingeräumt werden, um sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes als grundlegende Überlegung berücksichtigt wird. So wie es jetzt ist, müssen wir uns darauf freuen, den Abschnitt zu finden „Wohl des Kindeswohls“ was unter der Überschrift versteckt ist „die Zusammenarbeit planen und umsetzen“. Das Wohl des Kindes muss im Leitfaden eine eigene Überschrift haben, sowohl bei der Zusammenarbeit auf Systemebene, auf die sich die Løvemammaene weiter unten bezieht Kapitel 2, sowie hier in Kapitel 3 Zusammenarbeit auf individueller Ebene

Zusätzlich zu dem Abschnitt, der jetzt unten steht „Wohl des Kindeswohls“muss festgehalten werden, dass die Beurteilung des Kindeswohls individuell, konkret und schriftlich erfolgen muss. Die bestmögliche Beurteilung eines Kindes bedeutet in der Praxis, dass Sie Folgendes durchführen müssen: 

  • Eine konkrete und diskretionäre Beurteilung dessen, was in dieser Angelegenheit im besten Interesse des Kindes ist. Die Beurteilung setzt sich aus mehreren Elementen zusammen, die im Einzelfall abzuwägen sind. Dabei müssen alle relevanten Aspekte der Situation des Kindes einbezogen werden, welche Bedürfnisse das Kind hat und was die beste Lösung für das Kind ist. 
  • Nachdem Sie entschieden haben, was für das jeweilige Kind das Beste ist, müssen das Wohl des Kindes gegen andere Überlegungen abgewogen werden. Das Wohl des Kindes muss eine grundlegende Überlegung sein und daher eine große Rolle spielen, muss aber im Einzelfall gegen andere Faktoren abgewogen werden. Je stärker sich die Interessen des Kindes für eine bestimmte Lösung einsetzen, desto mehr wird es nötig sein, sie aufzugeben. 
  • Schließlich muss der Inhalt der Kindeswohlabklärung dargestellt und dokumentiert werden. Dabei erläutern Sie die Gewichtung der verschiedenen Überlegungen und beziehen sich auf die Begründung, Schlussfolgerung oder Entscheidung.

Wenn es um Elemente einer Beurteilung geht, die im besten Interesse des Kindes sind, fügt die Løvemammaene der bestehenden Liste Folgendes hinzu: 

  • Das Recht des Kindes auf Bildung.

Das Recht des Kindes, gehört zu werden 

„Die Sozialämter müssen dafür sorgen, dass das Kind, der Jugendliche und die Eltern ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ansichten äußern können.“ Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich zu äußern, aber keine Verpflichtung.“  

Der Betreuer gibt Ratschläge für das Gespräch mit Kindern und Jugendlichen, es gibt jedoch keinen Hinweis darauf Artikel 13 der Konvention über die Rechte des Kindes Dies bestätigt, dass Kinder ihre Meinung auf vielfältige Weise äußern können. Der Artikel legt klare Leitlinien dafür fest, wie vielfältig das Hören auf die Stimme des Kindes sein kann. 

Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; Dieses Recht umfasst die Freiheit, Informationen und Ideen jeglicher Art ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich oder gedruckt, in künstlerischer Form oder durch jedes vom Kind gewählte Ausdrucksmittel erfolgen.

„Kinder mit Behinderungen sind möglicherweise zusätzlich gefährdet, wenn es um das Recht auf Anhörung und Teilhabe geht. Die Dienste müssen sicherstellen, dass nicht nur die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Informationen erhalten und teilnehmen dürfen und dass die Informationen an das Alter, die Reife und die Behinderung der Kinder und Jugendlichen angepasst sind. Die Dienste müssen auch prüfen, ob Bedarf an der Hilfe eines Dolmetschers, einer ASK (alternative ergänzende Kommunikation) oder ähnlichem besteht.

Siehe auch: 

Leitfaden zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (bufdir.no).“

Mangelnde Unterstützung durch ASK muss als Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention und das Recht des Kindes, in der Beratung gehört zu werden, deutlich gemacht werden. 

„Zum Beispiel möchte ein Kind möglicherweise die Anzahl der Teilnehmer an den Kooperationstreffen begrenzen, damit es einfacher ist, aktiv teilzunehmen und seine eigenen Ansichten zu äußern. Dann kann es relevant sein, dass nur die zentralsten Wohlfahrtsdienste an den Treffen teilnehmen, auch wenn es notwendig ist, dass mehrere Wohlfahrtsdienste auf andere Weise an der Zusammenarbeit teilnehmen. » 

Es erscheint unklar, ob das Recht auf Begrenzung der Teilnehmerzahl aus dieser Sicht auch ein Recht ist, das den Eltern zusteht. Die Eltern und das Kind selbst haben ein großes Mitspracherecht bei der Entscheidung darüber, wer Informationen erhält und wie diese Informationen weitergegeben werden. Der Betreuer muss dazu etwas sagen und wie der Kinderkoordinator einigermaßen relevante Informationen über das Thema/den Bereich weitergeben kann, die genau dieser Akteur wissen muss. Für das Kind und die Eltern kann es schwierig sein, dass viele Menschen an einem Tisch sitzen und intime Details besprechen, z. B. rund um Pflege, Inkontinenz etc., über die nur wenige Teilnehmer Informationen benötigen, um ihre Leistungen für das Kind erbringen zu können. Heutzutage stellen viele Eltern fest, dass alle Informationen über ihr Kind mit jedem geteilt werden, unabhängig davon, ob sie diese Informationen benötigen oder nicht. Ein Beispiel könnte sein, dass ein junger Mensch Antibabypillen einnehmen soll. Ein Physiotherapeut, ein Ergotherapeut oder eine Schule müssen das nicht wissen, um ihren Teil der Arbeit rund um das Kind zu erledigen. 

Der Leitfaden enthält keine Beispiele dafür, wie man das oben Genannte erreichen kann, z. durch die Aufteilung der Treffen in zwei Teile, bei denen das betreffende Kind an Teilen des Treffens und mit den Kooperationspartnern teilnimmt, ist das selbstverständlich. In manchen Fällen kann ein separates Treffen des Kindes mit dem Kinderkoordinator vor und/oder nach dem Treffen eine günstige Lösung sein.

Beispiele (der Zusammenarbeit auf individueller Ebene)

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei beiden beschriebenen Beispielen im Wesentlichen um den Kinderschutzdienst als zentralen Dienstleister handelt. Es fehlt eine Beschreibung von Fallbearbeitungsstellen wie Vergabestellen und ähnlichen Diensten, spezialisierten Gesundheitsdiensten und mit Rechtegremien wie Patientenvertretern, Freiwilligenorganisationen, Kompetenzzentren und anderen. 

Wenn das Kind 18 Jahre alt wird, werden Pflegegeld (Voraussetzungen laut NAV sind eine schwere Krankheit und Entwicklungsstörung, die sehr viele Pflegegeldempfänger an ihrem 18. Geburtstag nicht zahlen), Betreuungsgeld (abgestuft auf Tarifstufe 1) und Pflegegeld (Sozialurlaub mit) gezahlt Lohn verschwindet) wird über Nacht gekürzt oder verschwindet. Viele dieser jungen Menschen leben zu Hause und werden beim natürlichen Übergang ins Erwachsensein begleitet. Wenn die Gemeinde keinen Ausgleich leistet und gut mit der Familie zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass der Übergang möglich ist, wird der junge Mensch fast gezwungen, in einer Unterkunft mit Personal unterzukommen. Dabei handelt es sich oft auch um junge Menschen, die ihre Arbeit mit funktionaler Unterstützung, VTA oder Tagesbetreuung fortsetzen werden, was sowohl Planung als auch Zusammenarbeit erfordert. Im Leitfaden fehlt auch ein Fall mit einer Beschreibung des Übergangs in die Volljährigkeit.

Vorschlag für den Fall: Übergang zum 18. Lebensjahr:

Brage hat CP, aber mit der richtigen Hilfe und Betreuung ist er in der Lage, viele Dinge im Leben zu meistern. Er hat gerade die Oberstufe der Sekundarstufe mit vereinbarten Aufgaben und einem Schulassistenten abgeschlossen, der ihm bei der körperlichen und persönlichen Hygiene sowie im sozialen Bereich geholfen hat, was dazu geführt hat, dass Brage mehr Freunde in seiner Klasse hat. 
Da Brage über eine gute und stabile Schulbildung verfügt, konnten beide Elternteile einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und haben einen für sie wichtigen Bezug zum Berufsleben. Brage hat außerdem 6 Stunden pro Woche mit Supportkontakt. Es gibt einen 25-jährigen Jungen, der ein guter Freund geworden ist. Jeden Dienstag nimmt er Brage mit zu seinem Corps, und jeden Donnerstag trainiert Brage bei einem Physiotherapeuten in der Gemeinde. Jeden zweiten Samstag gibt es verschiedene Aktivitäten wie Kino, Museum, Kochen für die Familie usw.

Brage ist sehr sozial und freut sich auf die Einführung eines von der Gemeinde angebotenen Tagesbetreuungsprogramms. Dort bekommt er Gemeinschaft, Arbeit und kann Geld verdienen. Doch die Gemeinde lehnt BPA ab und bietet stattdessen an, Brage in einem Pflegeheim unterzubringen. Die Gemeinde ist der Ansicht, dass das Pflegeheim ein ebenso gutes Angebot für Brage hat, da es tagsüber verschiedene Aktivitäten gibt. Brage möchte noch nicht umziehen, und die Eltern möchten, dass Brage weiterhin das Gefühl hat, durch die Kindertagesstätte, die ein Gehalt bietet, die Kontrolle zu behalten. Ein Koordinator der Gemeinde verschwand an dem Tag, an dem Brage 18 wurde. Brage ist aus allen Systemen der Gemeinde, die ihm als Kind und Jugendlicher gefolgt sind, verschwunden, und jetzt kennt ihn niemand mehr in der Gemeinde. Ein Übergang wurde nie vorbereitet, da die Eltern davon ausgingen, dass dies in der Gemeinde automatisch geschehen würde, und nicht auf Übergangstreffen bestanden haben. Das gute Schulangebot und die Betreuungskontakte haben dazu geführt, dass die Eltern ein hohes Vertrauen in die Kommune haben und nun ratlos sind. 

Da Brage ansonsten gesund ist, haben die Eltern keinen Anspruch auf Pflegegeld von der NAV und erhalten auch kein Pflegegeld von der Gemeinde, da die Gemeinde der Ansicht ist, dass sie das Angebot des Pflegeheims annehmen müssen. Der Vater muss unbezahlten Urlaub von der Arbeit nehmen, um zu Hause bei Brage zu sein. Nach ein paar Monaten ist der Vater erschöpft davon, seinem Sohn bei allem helfen zu müssen. Auch Brage selbst ist stark untermotiviert, weil er nicht mehr zur Schule geht oder zur Arbeit in die Kindertagesstätte muss, so dass er mit depressiven Schwierigkeiten zu kämpfen hat und krankgeschrieben ist. Die Beschwerde wegen BPA dauert insgesamt 1 Jahr und 9 Monate, bis der Landesverwalter schließlich mit der Familie einverstanden ist und die Gemeinde ermutigt, eine Entscheidung über BPA zu treffen, damit Brage ein möglichst unabhängiges und freies Leben führen kann.

4. Koordinierungspflicht der Gemeinde

4.1 Die Gemeinde muss klären, welcher Sozialdienst die Koordinierung übernimmt

„Mit der Koordinierungspflicht wird eine Verantwortung der Gemeinde begründet, dafür zu sorgen, dass der einzelne Leistungsempfänger ein abgestimmtes Leistungsangebot erhält.“ 

Die Koordinierungspflicht besteht erst, wenn die Leistungen erbracht wurden Pflicht zur individuellen Zusammenarbeit. Die Koordinierungsaufgabe muss sicherstellen, dass einem kommunalen Dienst die Hauptverantwortung für die Koordinierung der Dienste übertragen wird. 

Die Pflicht zur Koordinierung liegt bei der Kommune und nicht bei den einzelnen Kommunaldiensten. In vielen Fällen ist klar, welcher Sozialdienst für die Koordination des Leistungsangebots zuständig ist, beispielsweise wenn eine Leistung am meisten mit dem Kind oder Jugendlichen zu tun hat.“

Für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, aber auch für kommunale Mitarbeiter erscheint die Einführung kompliziert zu verstehen. Im selben Abschnitt wird darauf hingewiesen, dass die Koordinationspflicht bei der „Gemeinde“ liegt, während gleichzeitig von der Pflicht der einzelnen Dienststelle gesprochen wird. Es ist nicht ersichtlich, dass der einzelne Kommunalbedienstete oder Kommunalleiter des Dienstleistungsortes diese Koordinierungspflicht bei der Ausübung des Dienstleistungsangebots wahrnehmen und wahrnehmen muss. 

4.2 Die Gemeinde entscheidet selbst, wie sie die Koordinationsverantwortung wahrnehmen kann

„Es gibt keine detaillierten Regelungen in Gesetzen oder Verordnungen, die Vorgaben dafür machen, wie die Kommune die Koordinierungsverantwortung wahrnehmen muss.“ Gemäß Gemeindegesetz entscheidet darüber die Gemeinde selbst. Dies gibt der Gemeinde Spielraum für örtliche Anpassungen entsprechend den Bedingungen und Bedürfnissen. 

Der Gemeindedirektor verfügt über Entscheidungsbefugnisse und kann diese beispielsweise an eine Koordinierungsstelle oder an eine Stabs- und Unterstützungsfunktion im Bildungsbereich delegieren.  

Wichtig ist, dass in jeder Kommune klar ist, wer über die Koordinierung entscheidet, wenn die Sozialämter selbst nicht einverstanden sind, damit Kinder, Jugendliche und ihre Eltern wissen, an wen sie sich wenden können, wenn die Koordinierung nicht klappt.“ 

Die Løvemammaene betont, dass im Koordinierungskapitel für die Kommunen nirgends festgelegt wird, was die Kommunen, Eltern oder andere Stellen tun müssen, wenn jemand die Koordinierung versäumt, wenn die Koordinierung nicht funktioniert oder wenn sie ihre Sichtweise nicht vorbringen. Auch die Tatsache, dass es keine detaillierten Regelungen in Gesetzen und Verordnungen zur Wahrung der Koordinierungsverantwortung gibt, wird die bereits sehr großen kommunalen Unterschiede noch verstärken. In Gemeinden, in denen dies für die Eltern von vornherein schwierig war, wird der Berufsberater keine Entlastung von der belastenden Koordinierungs- und Beschwerdeverantwortung bewirken, die den Eltern nur zur Entscheidungsfindung im Rahmen ihrer Rechte auferlegt wird. Es sagt auch sehr wenig darüber aus, wie Familien nicht müssen der Meinungsverschiedenheitsdebatte in der Gemeinde ausgesetzt sein oder wie sie sich auf die Entscheidungen der delegierten Entscheidungsbefugnis auswirken. 

Der Leitfaden gibt in seiner jetzigen Fassung keine Antwort darauf, was Eltern von der Koordinierungspflicht oder den Leistungen als Kinderkoordinator erwarten können und wie sie sich beschweren können, wenn es nicht klappt. Auch geht aus dem Leitfaden nicht hervor, von wem solche Beschwerden bearbeitet werden sollen und wie mit dem Fall umgegangen wird. Es ist wichtig, dass die Aufsichtsperson auch diesen Abschnitt präzisiert, um die Rechtssicherheit für Eltern und Kinder zu gewährleisten.

Es scheint auch nicht ersichtlich, wie die Kommunen klarstellen sollen, ob die Delegationsbefugnis beim Direktor der Kommune verbleibt oder an eine Koordinierungseinheit delegiert wird. Es ist auch nicht klar, wer Delegationsbefugnisse erhalten kann, wenn die koordinierende Einheit kein operatives Organ einer Gemeinde ist. 

Es ist wichtig, dass der Vorgesetzte die Gemeinde dazu ermutigt, in den verschiedenen Abteilungen der Gemeinde ständige Ansprechpartner einzurichten, an die sich die Eltern, das Kind und der Koordinator wenden können.

Besorgnis über mangelnde angemessene Hilfe bei der Nachbereitung im Hinblick auf die Koordinierungspflicht und andere Bestimmungen zur Koordinierung und Koordinierung: 

Die Løvemammaen haben mehrfach betont, dass es mehrere Kommunen gibt, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, um die Eltern zu entlasten und unverantwortliche Dienstleistungen und Überlastung zu verhindern. Kommunale Entscheidungen sind oft durch ihren Wortlaut gekennzeichnet verantwortliche Dienstleistungen, ohne anzugeben, was die Gemeinde unter der Soliditätsanforderung versteht. Es kann eine große Lücke zwischen den Empfehlungen und Überzeugungen des Fachgesundheitsdienstes für eine angemessene häusliche Gesundheitsversorgung und den tatsächlichen Entscheidungen der Kommunen bestehen. Den Ämtern des Gesundheits- und Pflegewesens wurde eine Verantwortung übertragen, die weit in das Leben des Einzelnen eingreift.

Ein besonderes Anliegen sind uns Familien mit Migrationshintergrund, die aufgrund sprachlicher Barrieren und kultureller Verständigung dazu führen, dass diese Familien nur sehr wenig oder gar keine Hilfe erhalten, obwohl ihre Kinder sehr stark auf Hilfe angewiesen sind. Die Familien, die wir in unserer Arbeit treffen, und die Begegnung dieser Familien mit dem Hilfssystem, bis sie zu uns kommen, kann nur als diskriminierend bezeichnet werden. Der Reiseleiter muss auf die besondere Verantwortung hinweisen, diese Familien einzufangen, zu betreuen und engmaschig zu begleiten. Die Löwenmütter sind der Meinung, dass ein eigener Abschnitt über diese Gruppe in den Leitfaden aufgenommen werden muss, der Folgendes umfasst:

  • Sprachbarrieren 
  • der Dolmetscherdienst
  • kulturelle Unterschiede, Tabu
  • Verständnis des System- und Servicestandorts
  • Fall, in dem es um die Minderheitenperspektive geht
  • Gemeinden/Bezirke mit einem hohen Anteil an Familien mit Migrationshintergrund
  • relevante Partner/Organisationen (z. B. Abloom, LDO)

Fallbeispiel: Familien mit Migrationshintergrund: 

Aufgrund eines seltenen und schwerwiegenden Gendefekts gibt es von Halima eine Multifunktionsvariante. Sie ist 15 Jahre alt und braucht Hilfe bei allem, von der Fellpflege über das Anziehen bis hin zum Füttern. Sie muss rund um die Uhr beaufsichtigt werden, da sie sich ständig in Gefahr begibt, jede Nacht mehrere Stunden wach ist und alle möglichen Gegenstände und Dinge in den Mund steckt. Sie ist ein sanftes Mädchen, das es liebt, wenn ihre Geschwister mit ihr scherzen oder ihr die Haare schön machen. 
Halimas Vater musste zehn Jahre lang 150-2001 TP3T pro Monat arbeiten, damit seine fünfköpfige Familie sich den Lebensunterhalt leisten konnte. Halima hat zwei ältere Schwestern, eine 17 und eine 19 Jahre alt. Halimas Mutter spricht nicht gut Norwegisch, da sie nach ihrer Ankunft im Land vor zehn Jahren nie die Gelegenheit hatte, Norwegisch zu lernen oder in Norwegen zu arbeiten. Mutter musste ihre ganze Zeit zu Hause verbringen, um sich um Halima zu kümmern. 

Es dauerte etwas mehr als zwei Jahre, bis Halimas Mutter Kontakt mit der Gemeinde (einschließlich der Koordinierungsstelle oder dem Zuteilungsbüro) aufnahm, obwohl die Rehabilitation der Kinder sowohl bei der Gemeinde als auch beim Gesundheitszentrum Epikrisen auslöste. 

Zwei Jahre lang glaubte der Fachgesundheitsdienst, Halima werde von der Gemeinde betreut, weil die Kommunikationsschwierigkeiten der Mutter, als sie zu vermitteln versuchte, dass sie nur mit der Krankenpflegerin der Schule Kontakt hatte. Wenn das Missverständnis aufgedeckt wird, schaltet sich eine Sozialarbeiterin der Habilitation ein und hilft der Mutter bei der Suche nach Kontaktdaten und einem Antragsformular für öffentliche Dienstleistungen.

Halima wurde daraufhin ohne weitere Informationen über kommunale Dienstleistungen in einer Sonderschule untergebracht. In der Sonderschule klappt es gut und Halima geht es gut. Obwohl die Mutter die Information erhält, dass es in der Schule mehrere Möglichkeiten gibt, möchte sie, dass Halima zwei Jahre lang an der Schule bleibt, die sie besucht hat. Die Mutter beantragt dann sowohl BPA nach der Schule als auch ein Wochenende im Monat bei einem privaten Hilfsarbeiter (dem Freund der Mutter). Halima wird abgelehnt! Stattdessen wird die Unterbringung der Kinder rund um die Uhr bzw. 2 Stunden pro Woche mit Betreuungskontakt angeboten. Die Mutter erklärt sich bereit, den Kontakt zu unterstützen, da sie möchte, dass ihre jüngste Tochter zu Hause bleibt. 

Erst jetzt, da Halima 15 Jahre alt geworden ist, ohne dass die Unterstützungskontakte ausgeweitet wurden oder eine Betreuungsvergütung für die enorme Arbeit der Mutter angeboten wurde, kam die Mutter mit einer Freiwilligenorganisation in Kontakt. Dort wird ihr bei der Beantragung von BPA geholfen und sie erleichtert sich privat noch einmal. Es wird außerdem ein Pflegegeld für die Stunden beantragt, die möglicherweise nicht durch BPA und Entlastung abgedeckt sind. Darüber hinaus wird die Gemeinde dem Staatsverwalter wegen unverantwortlicher Dienste und Haftungsausschluss für die 10 langen Jahre, in denen die Familie ohne Hilfe war, angezeigt. Dann bekommt Halima endlich einen Koordinator, der schnell vor Ort ist und beginnt, die Bedürfnisse von Halima und dem Rest der Familie zu ermitteln und die Anträge für öffentliche Dienstleistungen problemlos unterstützen kann.

Die Schwestern mussten beim Babysitten helfen, wenn die Mutter den wöchentlichen Einkauf erledigen musste, und sie mussten in den meisten Fällen als Dolmetscher fungieren, wenn der Dolmetscherdienst nie eingeschaltet war. Seit 10 Jahren ist die Mutter vom Berufsleben und dem Erlernen der norwegischen Sprache ausgeschlossen und alle drei Kinder haben durch die viel zu große Belastung der Familie ihre Kindheit verloren.

Siehe auch:

https://abloom.no/

https://www.ldo.no/

https://www.pasientogbrukerombudet.no/

https://lovemammaene.no/hjelpetjenesten/

Sorge um Familien mit mangelnder Rechtssicherheit.

Bei der Rechtssicherheit geht es um den Schutz des Einzelnen vor Missbrauch oder Willkür seitens der Behörden sowie um eine ordnungsgemäße Fallbearbeitung und Anforderungen an den Inhalt der Entscheidungen. Die Rechtssicherheit bei der Einrichtung des Berufungssystems und die mangelnde Befugnis des Staatsverwalters spiegeln nicht die Machtausübung wider, der mehrere Familien mit belastender Betreuungsarbeit ausgesetzt sind. Um ein lebenswertes Leben zu führen, sind die Familien auf die Hilfe der Öffentlichkeit angewiesen. Wenn die Gemeinde ihren Pflichten nicht nachkommt und grob versagt, mangelt es dem Staatsverwalter an wirklicher Befugnis, zurückzutreten.

Wir empfehlen Ihnen, das gesamte zuvor gesendete Benachrichtigungsschreiben zu lesen:

https://lovemammaene.no/alvorlig-varsel-om-manglende-rettssikkerhet/

Die Løvemammaen weisen darauf hin, dass es dem Vorgesetzten an Leitlinien zum Verfahren, zur Verantwortung und zum Recht auf Berufung im Falle unangemessener Leistungen sowie im Falle mangelnder Rechtssicherheit für betroffene Familien mangelt. Dies sehen wir als sehr gravierendes Manko an, wenn eine der Zielgruppen des Nachhilfelehrers Eltern sind. 

Zu den Stellen, die im Leitfaden als mögliche Hilfsstellen aufgeführt werden sollten, an die man sich bezüglich der Rechte wenden kann, gehören: 

Der Ombudsmann für Gleichstellung und Diskriminierung (LDO)

https://www.ldo.no/ombudet-og-samfunnet/ombudets-arbeid/veiledningstjenesten/

Gemeinsame Behindertenorganisation (FFO) 

https://ffo.no/rettighetssenteret/

Der Hilfsdienst der Löwenmütter:

https://lovemammaene.no/hjelpetjenesten/ 

Der Patienten- und Anwendervertreter: 

https://www.pasientogbrukerombudet.no/

5. Kinderkoordinator

Koordinator für das Recht auf Kind – Bedingungen: 

„Es muss insgesamt beurteilt werden, ob der Zustand des Kindes oder Jugendlichen ernst ist.“ Gegenstand der Beurteilung ist, welche Auswirkungen die Erkrankung in Bezug auf Funktionsstörungen und Bewältigungsfähigkeiten, Invalidität, Krankheitsentwicklung, Schmerzen oder verminderten Lebensausdruck haben kann. Ob die Erkrankung zum Verlust wichtiger Körperfunktionen oder Sinne führt, gehört zu den zentralen Themen. In die Gesamtbeurteilung sollten vorhandene Kenntnisse über die jeweilige Erkrankung einbezogen werden. 

Körperliche Hindernisse in der Lebensentwicklung können sowohl psychische als auch soziale Folgen haben. Auch psychische Erkrankungen können zu sozialer Isolation und einer Einschränkung der körperlichen Aktivität führen. Kombinationen von Erkrankungen, Verletzungen oder Funktionseinschränkungen können dazu führen, dass die Erkrankung insgesamt als schwerwiegender angesehen wird. 

Bei der Beurteilung kann auch berücksichtigt werden, wie kompliziert die Behandlung der Erkrankung ist oder welche gesundheits- und sozialpädagogischen Fachkenntnisse zur Behandlung der Erkrankung oder ihrer Folgen erforderlich sind.“ 

Es wird darauf hingewiesen, dass viele Kinder mit sehr komplizierten Erkrankungen leben, bei denen Gesundheits- und Sozialarbeitskompetenz allein nicht der Maßstab für den Schweregrad oder die Komplexität sein können. Schwerkranke Kinder leben mit BPA mit und ohne Gesundheitsfürsorge, mit und ohne Fachkräfte, in Arrangements, die gerade deshalb sehr gut funktionieren, weil die Assistenten für dieses spezielle Kind gut geschult werden. Durch eine sichere Beziehung zwischen Kind und Betreuer und eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern als Betreuer kann eine medizinisch einwandfreie und kindgerechte/familiengerechte Betreuung des Kindes gewährleistet werden. Es fehlt der Zugang zu Beispielen, die es den Kommunen ermöglichen, den Handlungsspielraum anstelle von Einschränkungen bei der Nachverfolgung und der Bereitstellung guter Dienstleistungen zu prüfen. 

„Momente wie familiäre Situation, sozioökonomische Bedingungen oder sprachlicher und kultureller Hintergrund Vielleicht Ist wichtig für eine Gesamtbeurteilung des Bedarfs des Kindes an komplexen oder koordinierten Dienstleistungen. Die Bedürfnisse des Kindes dürfen soll wird auch im Kontext der gesamten Fürsorge- und Betreuungspflichten der Familie beurteilt. Wenn Zweifel bestehen, ob die Voraussetzung erfüllt ist, die Situation der Familie jedoch sehr schwierig ist, Kann es richtig sein?  die Gemeinde muss Betonen Sie bei der Beurteilung die Gesamtsituation der Familie. Das Kind kann die Bedingung auch unabhängig von der familiären Situation erfüllen.“  

Es gibt sehr große kommunale Unterschiede hinsichtlich des Ausmaßes, in dem Gesamtbewertungen angemessen durchgeführt werden. Es muss Beispiele für solche Gesamtbeurteilungen geben und Eltern, an die sie sich wenden können, wenn die Gesamtbeurteilung als nicht gut genug empfunden wird. In diesem Leitfaden muss die Gesundheitsdirektion auch den Wortlaut stärker ändern: von „kann und sollte“ zu „soll und muss“.

5.2 Die Gemeinde muss einen Kinderkoordinator bereitstellen

„Der Gemeinde wurde die Verpflichtung hinzugefügt, einen Kinderkoordinator anzubieten Gesetz über Gesundheits- und Pflegedienste § 7-2 a

Die Koordinierungseinheit in der Gemeinde trägt die Gesamtverantwortung für die Ernennung, Schulung und Überwachung der Kinderkoordinatoren. 

Durch die Bestellung eines Kinderkoordinators wird dessen Verantwortlicher benannt die Koordination der Leistungen für das Kind.“ 

Es ist nicht ersichtlich, welche Konsequenzen dies für Kommunen haben wird, die keinen Kinderkoordinator anbieten, und nicht, an wen sich Eltern wenden können, wenn die Kommune immer noch keinen Kinderkoordinator für jemanden anbietet. Es ist nicht ersichtlich, welche Verpflichtung die Gemeinde hat, einen Mangel an Dienstleistungen zu dokumentieren oder Eltern, die ihr Recht nicht wahrnehmen, bei einer Beschwerde beim Staatsverwalter zu unterstützen. 

„Wenn die Gemeinde sich der Bedürfnisse bewusst ist, die das Recht auf einen Kinderkoordinator begründen könnten, muss die Gemeinde aus eigener Initiative die Familie über das Recht informieren und die Initiative für eine Rechtebewertung ergreifen, wenn die Familie dies wünscht. 

Die Entscheidung über den Kinderkoordinator muss von der Gemeinde schriftlich unter Angabe einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung getroffen werden. Die Entscheidung ist in einem geeigneten Fallmanagementsystem zu dokumentieren.“

Es liegen keine Informationen darüber vor, welche Konsequenzen dies für Kommunen haben wird, die keine Beratung anbieten oder die Initiative dazu ergreifen oder die keine schriftliche Entscheidung über einen Kinderkoordinator erlassen oder keinen Zugang zu Rechtsmitteln haben. 

Die Erfahrungen der Løvemammaene aus Familien im ganzen Land zeigen, dass es noch ein langer Weg ist, bis der Kinderkoordinator in der Praxis zu einer funktionierenden und zugänglichen Rolle wird. 

Um Familien mit chronisch kranken Kindern oder Kindern mit funktionellen Variationen durch Interaktion und Koordination der Angebote echte Hilfe und Entlastung im Umgang mit dem „System“ zu geben, muss Folgendes geschehen:

  • Vollständige Koordinatorpositionen mit regelmäßiger Schulung/Ausbildung. 
  • In kleinen Gemeinden kann eine interkommunale Zusammenarbeit in Betracht gezogen werden
  • Digitale Tools mit Zugriff auf einen Kalender, der behördenübergreifend interagiert.
  • Der Koordinator muss über ausreichende Befugnisse verfügen, um gute Dienstleistungen für Familien gewährleisten zu können.
  • Mehrere vollwertige Koordinatorstellen für Kinder und Jugendliche im Fachgesundheitsdienst

Dies sind absolut wesentliche Punkte, um sicherzustellen, dass echte Interaktion und Koordination tatsächlich vom Papier in die Realität übergehen. 

5.3 Pflichten des Kinderkoordinators

„Die Aufgaben des Kinderkoordinators folgen.“ Gesetz über Gesundheits- und Pflegedienste § 7-2 a zweiter Absatz Buchstaben a–e.

Der Kinderkoordinator muss sicherstellen „

Die Löwenmütter reagieren darauf, dass es für die Aufgaben der Kinderkoordinatorin nur 5 Punkte gibt. Damit die Rolle des Kinderkoordinators wie vorgesehen funktioniert, müssen hier noch deutlich mehr Punkte berücksichtigt werden. Wir haben daher unbedingt notwendige Punkte aus fq hinzugefügt.

a. Koordination des gesamten Leistungsangebots, 

b. den Überblick zu behalten und bei Bedarf aktiv zur Wahrung der kommunalen Aufgaben beizutragen
Nachsorge und Erleichterung für die Familie und das Kind in Form eines Angebots oder einer Durchführung von Gesundheits- und Pflegediensten und anderen Wohlfahrtsleistungen, 

c. dass die Familie und das Kind die notwendigen Informationen und umfassende Beratung über die angebotenen Gesundheits- und Pflegeangebote erhalten, 

d. dass die Familie und das Kind die notwendigen Informationen und umfassende Beratung über andere Wohlfahrtsdienste und relevante Patienten- und Nutzerorganisationen erhalten, dass die Familie und das Kind im Kontakt mit diesen Organisationen beratend unterstützt werden und dass Kontakt zu diesen aufgenommen oder an diese verwiesen wird Dienste oder Organisationen und 

e. Fortschritte bei der Arbeit am Einzelplan,

f. eine Verantwortungsgruppe einzurichten und Verantwortungsgruppentreffen einzuberufen und sicherzustellen, dass die Verantwortungsgruppe aus den richtigen Leuten besteht, die Verantwortungsgruppe zu leiten, Schulungen für IP-Teilnehmer durchzuführen und IP zu koordinieren sowie die Vereinbarungen weiterzuverfolgen bei Treffen der Verantwortungsgruppe,

B. Einwilligung/Vollmacht mit den Eltern klären,

h. im Namen der Familie Kontakt zu verschiedenen Hilfsorganisationen aufnehmen,

i. Koordinieren Sie die Termine des Kindes, indem Sie Kontakt zu den Agenturen halten, die das Kind umgeben, sorgen Sie dafür, dass möglichst mehrere Termine am gleichen Tag stattfinden (wenn es für das Kind möglich ist, natürlich) und fördern Sie unzureichende Termine nachverfolgen,

J. die Bedürfnisse des Kindes und der Familie erfassen – die gesamte Familiensituation betrachten,

k. regelmäßigen Kontakt mit der Familie haben, um herauszufinden, ob es etwas gibt, bei dem sie Hilfe benötigt, und um herauszufinden, welche Rechte sie hat, und so eng mit der Familie zusammenarbeiten, dass sie/er die Bedürfnisse des Kindes und der Familie kennt und ihnen im Laufe der Zeit nachkommt,

l. dafür zu sorgen, dass das Kind und die Familie ausreichend Erleichterungen, Hilfsmittel und notwendige Dienste um sich haben, die ihnen Freiheit und Lebensqualität ermöglichen,

m. Anträge und Beschwerden verfassen und bei Bedarf Unterlagen einholen,

n. Geräte bei der Behandlungshilfe und in der Apotheke bestellen (wo Hilfe benötigt und möglich ist, z. B. bei festen, standardisierten Bestellungen und Familien mit Sprachbarrieren),

o. dem Kind und der Familie gegenüber loyal sein

p. eine gute Ausbildung erhalten (Kurse, einschlägige Ausbildung usw.) 

Q. muss über Kompetenz in Gesetzgebung, Diensten und Systemen verfügen, darüber hinaus über Kompetenz im Umgang mit Kindern mit schweren Erkrankungen und komplexen Herausforderungen, Kenntnisse über ein anderes Familienleben, Familien mit Migrationshintergrund, Krisenmanagement, Trauerfälle, Geschwister usw Angehörige, Kinderlinderung, ASK usw.

5.4 Die Gemeinde muss sicherstellen, dass der Kinderkoordinator über ausreichende Kompetenz und Rahmenbedingungen verfügt, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können 

Kompetenz in der Rolle des Kinderkoordinators

„Kinderkoordinator sollen muss Sie verfügen über gute Kenntnisse im Gesundheits- und Pflegebereich sowie anderen Sozialdiensten. Dabei geht es sowohl um eine Schulung vor dem Einstieg in die Rolle als auch um Anleitung und Nachbereitung im weiteren Lernprozess. 

Die Rolle des Kinderkoordinators kann unabhängig von Fach- und Fachkompetenz ausgeübt werden, und das sollte es auch aber es muss Der Schwerpunkt liegt auf der tatsächlichen Kompetenz und den Voraussetzungen des Einzelnen, um die gesetzlichen Aufgaben des Kinderkoordinators wahrnehmen zu können. Ein Faktor, der für Kinderkoordinatoren wichtiger ist als für andere Koordinatorfunktionen, ist, dass sie sich sowohl um das Kind als auch um die Familie kümmern müssen. Eine Kombination aus relevanter Fach- und Fachkompetenz, Erfahrung und persönlicher Eignung ist ein zentraler Ausgangspunkt. Der Umgang mit Komplexität, die Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten und gute Fähigkeiten im Aufbau von Beziehungen sind wichtige Eigenschaften bei der Beurteilung der Eignung. "

Wir verweisen noch einmal auf Formulierungen, die im Leitfaden geändert werden müssen: 

Die Gemeinde muss Kurse und/oder Schulungen für Kinderkoordinatoren sicherstellen, die die Interaktion auf individueller und Systemebene, Gesetzgebung, CRPD und Menschenrechte, Ethik, Kinder- und Jugendkompetenz sowie die Perspektive von Familie und Verwandten, normale Geschwister in ungewöhnlichen Familien und Kinderlinderung umfassen , Trauer, Leben in Bereitschaft, Krisenmanagement, ethnische Minderheiten/Familien mit Migrationshintergrund und dergleichen. Ohne die Sicherstellung der oben genannten Punkte wird der Kinderkoordinator diesen Familien niemals helfen können.

Offen ist auch, wie und wo Kinderkoordinatoren Fachwissen in der Kinderlinderung erwerben können sollen, wie es in der nationalen Leitlinie zur Kinderlinderung empfohlen wird und wie der Gesundheitsminister darauf hinweist, dass dies vom Kinderkoordinator erwartet wird.

Siehe auch:

https://www.stortinget.no/globalassets/pdf/innstillinger/stortinget/2022-2023/inns-202223-036s-vedlegg.pdf.

Die Gemeinde muss für einen guten Rahmen für die Arbeiten sorgen

„Es liegt in der Verantwortung eines Managers, dafür zu sorgen, dass der Kinderkoordinator über einen Rahmen verfügt, in dem er seine Aufgaben erfüllen kann.“ Wesentliche Voraussetzungen für die Sicherheit in der Rolle sind, dass der Kinderkoordinator Führungsunterstützung erhält und die Rolle im Arbeitsalltag im Unternehmen wertgeschätzt und legitimiert wird. Beispielsweise ist es wichtig, dass Manager anerkennen, dass der Kinderkoordinator Zeit damit verbringt, gute Beziehungen und Kompetenzen in der Rolle aufzubauen.“

Die verwandten Eltern des Landes brauchen keine Führungskräfte, die eine Rolle wertschätzen und legitimieren, wenn diese Rolle nicht über die nötige Zeit oder Fachkompetenz verfügt, um die Eltern von der enormen Koordinationsarbeit, die sie heute leisten, zu entlasten und darüber hinaus für Zusammenarbeit und Koordination zu sorgen mit den umliegenden Agenturen. Man kann so viel ankern und applaudieren, wie man möchte, aber das hat in den letzten 20 Jahren nicht funktioniert, daher würden wir dazu raten, anders zu denken und Prioritäten zu setzen. 

Fehlende Sichtbarkeit der Geschwister als Verwandte im Vorgesetzten

Eine landesweite Umfrage zeigt, dass nur 14 % der Gemeinden des Landes eine systematische Erfassung von Kindern, einschließlich Geschwistern, als Verwandten durchführen. Løvemammaene glaubt, dass diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitszentrumsdienst/Schulgesundheitsdienst zur Rolle des Kinderkoordinators hinzugefügt werden kann. Es ist wichtig, Geschwister zu erfassen, die in Familien mit Kindern leben, die an einer Krankheit oder Funktionsstörung leiden, und die Gemeinde muss die Verantwortung für diese Arbeit übernehmen, indem ihnen Rollen in der Gemeinde zugewiesen werden, die natürlich im Dialog mit diesen Kindern/Familien stehen.

Anzahl der Kinder/Familien pro Kinderkoordinator 

„Ein Kinderkoordinator sollte nicht für zu viele Kinder und Familien verantwortlich sein. Die Anzahl kann je nach Unterstützungsbedarf der einzelnen Familien und Kinder variieren. Wenn die Familie mehrere Kinder hat, die einen Kinderkoordinator benötigen, kann es sinnvoll sein, dass die Kinderkoordinatoren ein Team bilden.“

Familien verbringen durchschnittlich 19 Stunden pro Woche mit der Koordinationsarbeit rund um ihre Kinder mit Erkrankungen/Funktionsstörungen. Dies muss als Ausgangspunkt genommen werden, wenn die Gemeinde einen Kinderkoordinator einstellt. In einer Gemeinde mit Dutzenden von Familien mit umfangreichen Bedürfnissen summieren sich diese 19 Stunden pro Woche schnell zu vielen vollwertigen Kinderkoordinatorstellen. 

Es ist schwierig, eine konkrete Zahl festzulegen, da die Bedürfnisse der Familien, die einen Kinderkoordinator benötigen, sehr unterschiedlich sein werden. Ein alleinerziehender Elternteil mit Migrationshintergrund, der Kinder mit schweren Entwicklungsstörungen und Autismus hat, wird aller Wahrscheinlichkeit nach mehr Zeit und Hilfe benötigen als norwegische Eltern, die Kinder mit den gleichen Herausforderungen haben. Dies ist immer eine Einschätzung und Abwägung, für die die Kinderkoordinatoren über ausreichende Kenntnisse verfügen müssen. Es könnte jedoch eine Idee sein, einen Blick darauf zu werfen, welche Richtlinien andere Hilfsorganisationen haben. Beispielsweise gibt es im Bereich Kinderschutz gemäß der nationalen Leitnorm für die Personalbesetzung eine maximale Anzahl von 15 Fällen pro Fallmanager. Die Personalnorm des FACT-ung-Teams mit der Anzahl aktiver Fälle pro Fallmanager kann ein weiterer enger Maßstab sein. 

In Kommunen mit einem hohen Anteil an Familien mit Migrationshintergrund muss die Kommune die Notwendigkeit prüfen, eigene „Minderheitenkoordinatoren“ mit besonderer Expertise in diesen Familien einzusetzen, unter Berücksichtigung von Sprachbarrieren, Dolmetscherdiensten, kulturellen Unterschieden, Tabus und deutlich mehr Zeitaufwand -Aufwendiger Assistenzbedarf bei der Begegnung mit dem Assistenzapparat. 

6. Individueller Plan

Die Herausforderung bei den Gesetzesänderungen besteht darin, dass sie erfolgen, bevor die erforderlichen Systeme und Instrumente vorhanden sind. Es ist eine schwierige Aufgabe, einen Leitfaden für eine Gesellschaft mit bereits großen kommunalen Unterschieden zu erstellen, der auf einem neuen Gesetz basiert, das den Weg für eine weitere große nationale Ungleichbehandlung ebnet. 

Um den Bedürfnissen unserer Mitgliedsfamilien gerecht zu werden, würde geistiges Eigentum in einer idealen Welt Folgendes umfassen: 

  • Digitale IP-Plattform (mit BankID-Login)
  • Einfache Chat-/Nachrichtenfunktion in der IP
  • Gemeinsame Kalenderfunktion
  • Eigene IP-App (mit BankID-Login)
  • Benachrichtigungsfunktion und Erinnerungsfunktion für (neue) Aktivität
  • Integration mit anderen Systemen (z. B. Health Norway, Tamigo)
  • Möglichkeiten des schrittweisen Zugriffs im IP (Datenschutzaspekte)
  • Dokumentenarchiv löschen
  • Alle erforderlichen Teilnehmer nehmen am IP teil und nutzen den Plan aktiv 

Wir wissen, dass es noch ein langer Weg ist, bis viele der oben genannten Punkte in Erfüllung gehen. Deshalb konzentrieren wir uns hier weiterhin darauf, was mit den heutigen Frameworks und Tools möglich ist. Die Løvemammaene beginnen nicht mit geistigem Eigentum in Papierform, da es sich in keiner Weise um ein Planformat handelt, das für die Verwendung im Jahr 2022 gerechtfertigt werden kann. Die Løvemammaene glauben, dass die Aufsichtsbehörde die Kommunen ausdrücklich dazu anleiten muss, digitales geistiges Eigentum einzuführen.

Kinder und Jugendliche, die eine langfristige und koordinierte Betreuung benötigen, haben das Recht auf die Erstellung eines individuellen Plans

Kindern, die langfristige und koordinierte Dienste benötigen, muss ein Koordinator und ein individueller Plan angeboten werden, und ein individueller Plan wird der Palliativplan des Patienten während des Palliativprozesses sein, so der Gesundheitsminister. Wir möchten klarstellen, dass Kinder in der Palliativversorgung auch Notfallpläne, Notfallpläne und Medikamentenpläne benötigen, die in das IP aufgenommen und aktiv genutzt werden müssen. 

Es ist eine große und bisher ungelöste Herausforderung, dass das Instrument, das der individuelle Plan (IP) überhaupt ist, nicht im ganzen Land vollständig digitalisiert ist. IP hat großes Potenzial, funktioniert aber aus mehreren Gründen nicht wie beabsichtigt. Hauptsächlich gibt es immer noch Kommunen, die über geistiges Eigentum in Papierform verfügen und digitales geistiges Eigentum aufgrund mangelnder Ausbildung und Kompetenz sowie mangelnder Teilnehmer an den Plänen falsch nutzen. 

Die Tatsache, dass Kommunen geistiges Eigentum in Papierform verwenden, stellt eine Herausforderung dar, da dadurch eine interdisziplinäre Interaktion in Echtzeit verhindert wird. Und bis die Dokumente überprüft und von den Teilnehmern nach den Sitzungen der Verantwortungsgruppen mit Beiträgen versehen wurden, hat die Person, für die der Plan gilt, häufig bereits eine Antwort erhalten neue Diagnose, begann mit zwei neuen Medikamenten und änderte den Behandlungsplan. Es mangelt auch an Sicherheit, wenn Dokumente mit umfangreichen und sensiblen Informationen per Post an mehrere Behörden verschickt und an mehreren Orten aufbewahrt werden müssen. Die Kommunen müssen daher in digitale Lösungen für geistiges Eigentum investieren, und dies muss im Leitfaden auftauchen. 

Obwohl digitales geistiges Eigentum ein gutes Werkzeug für die interdisziplinäre Interaktion ist, gibt es große Herausforderungen in Bezug auf Nutzung und Nutzen. 

Die Vorteile bestehen darin, dass digitales IP eine sichere Plattform für den Dialog und die Interaktion in der Gegenwart sowie die Speicherung von Besprechungsprotokollen, Berichten, Plänen und anderen relevanten Dokumenten darstellt. Verschiedene Software, z.B. DIPS Samspill verfügt außerdem über eine digitale Kalenderfunktion. Leider interagiert HelseNorge nicht mit Dips Samspill in dem Sinne, dass es sinnvoll gewesen wäre, wenn die Termine des Kindes im Facharztdienst automatisch zum Kalender im IP hinzugefügt würden.

Ein bekannter Nachteil ist, dass es selten gelingt, alle notwendigen Teilnehmer in die digitalen Tarife zu bekommen, dies gilt insbesondere für Teilnehmer aus Fachgesundheitsdiensten und der NAV. Ohne die notwendigen Teilnehmer am Einzelplan ist auch eine bestimmungsgemäße Nutzung nicht möglich.

Auch bei der praktischen Umsetzung des Plans bestehen große Schwierigkeiten. Dies ist in erster Linie auf mangelnde Schulung und Anleitung im Programm sowie auf fehlende Anleitungen dazu zurückzuführen, wie geistiges Eigentum aktiv und sinnvoll genutzt werden kann. Als Dienstleister ist es nahezu unmöglich, eine Schulung in etwas anzubieten, in dem man nicht geschult wurde und keine Fachkenntnisse hat, und als Teilnehmer des Plans erhält man oft nur Zugangsdaten und einen schnellen Überblick über bestimmte Funktionen. Ein Mangel an Struktur, Verteilung der Verantwortlichkeiten und Plänen für die Arbeit mit geistigem Eigentum ist ebenfalls eine große Gefahr. Dies führt nicht zu einer guten Nutzung des geistigen Eigentums, da sowohl die Eltern des Kindes als auch die umliegenden unterstützenden Geräte das geistige Eigentum aktiv nutzen müssen, damit es funktionieren kann. Darüber hinaus ist der Mangel an Ressourcen (Zeit) ein großes Hindernis für die Kontinuität der Planungsarbeit.

Eine gute Anleitung für Dienstleister zur Schulung, Strukturierung und zielgerichteten Arbeit mit einem individuellen Plan sowie dazu, wie man als Dienstleister und Teilnehmer einen individuellen Plan nutzen kann und sollte, muss dieser Vorgesetzte sicherstellen. 

Eine gründliche Schulung muss in Zusammenarbeit mit dem Programmanbieter erfolgen. Mindestens (abhängig von der Größe der Kommune) sollte eine Person ausreichend geschult sein, um ein sogenannter „Superuser“ mit weiteren Schulungsaufgaben im digitalen IP-Programm der Kommune zu werden.

Beispiele für Strukturen können Routinen für regelmäßige wöchentliche und/oder monatliche Aktualisierungen des Plans sein, die sowohl den Status der Erreichung von Teilzielen des Plans durch das Kind, ggf. die Überarbeitung des Medikamentenplans und des Notfallplans als auch standardisierte Aktualisierungen umfassen Kindergarten/Schule, Logopäde, Assistent, Physiotherapeut, Eltern (evtl. Kinderkoordinator im Namen der Eltern) etc

Ein Beispiel für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mittels digitaler IP ist, dass durch die aktive und regelmäßige Nutzung sowohl durch den Kinderkoordinator in der Gemeinde als auch durch den Koordinator im Fachgesundheitsdienst die Koordination der Kindertermine und -nachsorge, die Koordination von Zuständigkeitsgruppensitzungen und die Dokumentation für ermöglicht werden kann Bewerbungen, ohne dass die Eltern diese Belastung wie heute übernehmen müssten. Für den Ablauf der Planung ist es wichtig, dass die beteiligten Agenturen auch hier funktionsübergreifend zusammenarbeiten. 

Zu den einzelnen Planteilnehmern muss mindestens einer aus jeder an der betreffenden Person beteiligten Agentur/Dienstleistung gehören, z. B.:

  • Von der Gemeinde:
    - Kinderkoordinator
    – Kindergarten/Schule
    – PPT
    – Der Gesundheits- und Pflegedienst, z.B. Physio/Ergo/Entlastung
    – BPA, falls gewünscht/benötigt
    - Hausarzt, falls erforderlich
    - Falls gewünscht/benötigt, Fallmanager/Vergabestelle
  • Vom Fachgesundheitsdienst:
    - Behandelnder Arzt/Kontaktarzt/Kontaktschwester
    - Vertreter des Kinder-Palliativ-Betreuungsteams 
    – Krankenhauskoordinator 
    - Aufmerksamkeit! Bei der Nachbereitung in mehreren Abteilungen, z.B. Sowohl ambulant, Habilitation als auch BUP müssen sowohl Vertreter aus der Somatik als auch aus der Psychiatrie vorhanden sein, oder zumindest ein Vertreter, der die Person und die Familie sehr gut kennt 
  • Vom Staat (falls eine wichtige Rolle bei der Betreuung des Kindes spielt):
    – Gesagt
    – NKSD, z.B. Frambu
  • Ev. aus NAV:
    - Ansprechpartner im NAV
    – Hilfszentrum

Die neue gesetzliche Abstimmungs- und Mitwirkungspflicht lässt sich nur so weit interpretieren, dass diesen Stellen nun die Mitwirkung am Kindesrecht auferlegt werden kann. 

7. Beratungspflicht, Fürsorgepflicht und Verschwiegenheitspflicht

7.1 Führungspflicht

Kapitel 7.1 dient ausschließlich der Zusammenfassung der verschiedenen Fachgesetze, in denen die Beratungspflicht konkretisiert wird. Die Løvemammaen glauben, dass ein solcher Überblick angebracht sein könnte und dass er der Zielgruppe des Vorgesetzten helfen könnte. Eine Auflistung verschiedener Gesetze ist jedoch weder für Berufstätige noch für Familien eine Orientierungshilfe. Løvemammaene schlägt vor, dass der Leitfaden ergänzende Informationen aus dem Rundschreiben zum Verwaltungsgesetz enthält, um eine konkretere Orientierung für den Gesetzestext zu bieten. 

Vorschläge für ergänzende Texte: 

„Alle Wohlfahrtspfleger, die in diesem Leitfaden Zielgruppen sind, haben in ihrem Fachgebiet eine grundsätzliche Beratungspflicht.“ Dies folgt aus Abschnitt 11 des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung erster Paragraph". Die Regelung umfasst sowohl die Beantwortung von Fragen als auch die eigenverantwortliche Auskunftserteilung. Die Beratung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, und auch wenn zunächst die Verwaltung darüber entscheidet, ob die Beratung mündlich oder schriftlich erfolgen soll, müssen die Bedürfnisse der Parteien berücksichtigt werden.

„Ziel der Beratung ist es, Kindern, Jugendlichen und Familien den bestmöglichen Zugang zur Betreuung ihrer Bedürfnisse in bestimmten Belangen zu ermöglichen.“

„Der Umfang der Beratungspflicht muss an die Situation und Leistungsfähigkeit der einzelnen Verwaltungsbehörden angepasst werden.“Dies bedeutet, dass eine Abwägung zwischen der Art des Falles, dem Beratungsbedarf und der zur Verfügung stehenden/sollten Zeit erfolgen muss. Die Priorisierung darf sich nicht auf Personen oder Personengruppen erstrecken, die einen besonderen Beratungsbedarf haben, und die Beratung muss an die Bedürfnisse des Einzelnen angepasst sein. 

„Verwaltungsorgane müssen aus eigener Initiative den Beratungsbedarf der Parteien beurteilen, vgl. § 11 Abs. 2 VwVfG.“ Diese Beurteilung muss auf der Grundlage der Art des Falles und der Kenntnisse erfolgen, die das Verwaltungsorgan über die Partei hat, sowie auf der Grundlage der Möglichkeiten der Partei, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Bei dieser Bedarfsermittlung ist es wichtig zu berücksichtigen, wie einfallsreich die betroffene Partei ist. 

Wenn die Partei um Beratung bittet oder wenn die Art des Falles oder die Umstände der Parteien dies erfordern, gelten jedoch Mindestanforderungen für die Beratung durch die Verwaltungsbehörde. Die Mindestanforderung, zu der Hinweise gegeben werden müssen, sind „Regeln für das Verfahren, insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Parteien nach dem Verwaltungsgesetz“ (Rundschreiben zum Verwaltungsgesetz)..

„Wenn sich jemand an die falsche Verwaltungsbehörde wendet, muss die Verwaltungsbehörde, die die Anfrage entgegennimmt, den Betroffenen nach Möglichkeit an die richtige Behörde weiterleiten, vgl. § 11 Absatz 4 des Verwaltungsgesetzes …“ 

Digitale Führung

Løvemammaene möchte in diesem Beitrag die Gelegenheit nutzen, das beispielhafte Beispiel der Gemeinde Steinkjer für intuitive, leicht verständliche und leicht zugängliche Anleitungen auf den öffentlichen Websites der Gemeinde zu zeigen. 

Als Beispiel guter kommunaler und öffentlich zugänglicher Beratungspraxis soll dieser Leitfaden in den Leitfaden aufgenommen werden:

https://www.steinkjer.kommune.no/tjenester/helse-omsorg-og-sosiale-tjenester/barn-og-ungdom/veiviser-barn-og-unge-med-funksjonsnedsettelse-2/

Universelles Design von IKT

Løvemammaene ist der Ansicht, dass im Leitfaden darauf hingewiesen werden muss, dass IKT-Lösungen universell konzipiert sein müssen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und sowohl für private als auch für öffentliche Unternehmen gilt.  

Universal Design basiert auf der Idee, dass Dienstleistungen für jeden verfügbar sein sollten, unabhängig von Alter, Funktionsvielfalt und Bildungsniveau. Menschen sollen Websites, die ihnen im Alltag begegnen, auf einfache Weise nutzen können. Ziel ist es, der Vielfalt Raum zu geben, indem dem Einzelnen die Möglichkeit gegeben wird, sich gleichberechtigt, also gleichberechtigt, zu entfalten, selbst zu entscheiden und an der Gesellschaft teilzuhaben .  

Siehe auch: 

https://www.digdir.no/standarder/universell-utforming-av-ikt/1499

https://www.uutilsynet.no/

7.2 Sorgfaltspflicht

Ebenso wie Kapitel 7.1 besteht auch Kapitel 7.2 ausschließlich aus der Auflistung verschiedener Gesetze und Verordnungen. Wie oben erwähnt, kann dies an sich nützlich sein, stellt jedoch keine Orientierung dar, die über die Kenntnis der verschiedenen Verwaltungsbehörden und der Gesetzgebung des Diensteanbieters hinausgeht. Auch hier fordert Løvemammaenee Inhalte, die Orientierung geben. Der Inhalt dessen, was eigentlich unter Fürsorgepflicht zu verstehen ist, ist sowohl oberhalb der Notwendigkeit von Maßnahmen des Kinderschutzdienstes als auch nach dem Gesundheits- und Betreuungsdienst schwer zu verstehen. Das Kapitel muss verständlich erklärt werden können, insbesondere mit Rücksicht auf einen Teil der Zielgruppe, die sich mit Kindern, Jugendlichen und Familien beschäftigt. 

Verpflichtung, sich der Notwendigkeit von Maßnahmen aus dem Kinderschutz bewusst zu sein

Im letzten Absatz soll präzisiert werden, was unter der Informationspflicht und der Meldepflicht gegenüber dem Jugendamt zu verstehen ist. Das geht ganz einfach wie folgt:

Vorschläge für ergänzende Texte:

Informationspflicht und Meldepflicht

Der Begriff der Auskunftspflicht umfasst sowohl die Pflicht, sich aus eigener Initiative beim städtischen Kinderschutzdienst zu melden (sprich: Meldepflicht), als auch die Pflicht zur Auskunftserteilung aufgrund einer Anordnung des Kinderschutzdienstes und anderer Kinderschutzbehörden Behörden. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus den gleichen Gesetzen, auf die eingangs im Kapitel „Sorgfaltspflicht“ verwiesen wird. 

Dies bedeutet, dass das Personal ungeachtet der Verschwiegenheitspflicht aus eigener Initiative dem Jugendamt Auskunft erteilen muss, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Kinder zu Hause misshandelt werden, schwerwiegender Vernachlässigung ausgesetzt sind oder ein Kind hartnäckig ist schwerwiegende Verhaltensstörungen. Unter schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten versteht man schwere oder wiederholte Straftaten, Drogenmissbrauch oder andere Formen deutlich abnormalen Verhaltens. 

Das Erfordernis des Grundes zur Annahme bedeutet, dass die berechtigte Sorge bestehen muss, dass sich das Kind in einer der oben beschriebenen Situationen befindet.

„Liegen die Voraussetzungen für die Meldepflicht vor, besteht für dieselben Dienste eine Meldepflicht gegenüber dem Kinderschutzdienst.“ Siehe auch: Meldepflicht (bufdir.no).“

7.3 Vertraulichkeit, Einwilligung und anonyme Gespräche

Die Løvemammaen glauben, dass es sich bei den ersten Absätzen hier um konkrete und verständliche Informationen handelt. 

Zugang zur Weitergabe vertraulicher Informationen an andere Verwaltungsbehörden

Es handelt sich hier um ein Paradebeispiel für einen Text, dessen Inhalt ohne fundierte Kenntnisse von Recht und Gesetzgebung kaum zu verstehen ist. Begriffe wie „gute Sprache“ fehlen und es mangelt an Fallbeispielen, die den Inhalt der Vorschrift tatsächlich verständlich erläutern. 

Die genannten Beispiele werden in ein bis zwei Sätzen erläutert und geben keinen konkreten oder nachvollziehbaren Rückschluss auf die tatsächlichen Verhältnisse. Wir selbst haben Schwierigkeiten zu verstehen, was der Vorgesetzte hier erklären will. Hier muss die norwegische Gesundheitsdirektion konkrete und verständliche Beispiele für die drei Möglichkeiten des Informationsaustauschs mit anderen Verwaltungsbehörden geben.

Darüber hinaus ist Løvemammaene der Ansicht, dass Sie, wenn Sie sich auf die Aufsichtspflicht, die Aufmerksamkeitspflicht, die Meldepflicht und die Verschwiegenheitspflicht beziehen, auch über die Präventionspflicht des Vorgesetzten informieren müssen. Obwohl es sich hierbei um eine Pflicht handelt, die nicht unbedingt dienstübergreifend gilt, verdeutlicht die Pflicht die Verantwortung des Einzelnen, wenn man sich der von der Pflicht erfassten Umstände bewusst wird. 

Vorschlag zur Fürsorgepflicht des Vorgesetzten

Wenn Sie erfahren, dass jemand Gewalt oder Missbrauch ausgesetzt sein könnte, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies zu verhindern. Jede Form von Gewalt ist inakzeptabel und die Präventionspflicht beinhaltet die Pflicht, Gewalt zu verhindern, die eine große Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt. Die Pflicht ist in § 196 StGB beschrieben und wird ausgelöst, wenn Sie erkennen, dass die Tat stattfinden wird oder Sie davon ausgehen, dass die Tat mit großer Wahrscheinlichkeit stattfinden wird.

Die Pflicht zur Prävention gilt für uns alle und liegt in der individuellen und persönlichen Verantwortung. Die Verschwiegenheitspflicht gilt sowohl für Berufstätige, für die verschiedene Geheimhaltungsgesetze gelten, als auch für Privatpersonen. 

Die Pflicht zur Verhinderung steht vor der Pflicht zur Vertraulichkeit, und wenn Sie eine Pflicht zur Verhinderung haben, bedeutet das auch, dass Sie eine Pflicht zur Benachrichtigung haben, auch wenn Ihre Kollegen oder Ihr Vorgesetzter Ihre Auffassung, dass es zu einer schwerwiegenden Straftat kommen wird, nicht teilen. 

An vielen Arbeitsplätzen gibt es eigene Routinen für die Vorgehensweise bei der Meldung beim Kinderschutzdienst oder bei der Benachrichtigung der Polizei. Im Zweifelsfall oder als Privatperson können Sie sich unter der Telefonnummer 02800 an den Kinderschutzdienst oder die Polizei wenden. Erklären Sie die Situation und bitten Sie um Hilfe bei der Einschätzung des weiteren Vorgehens. Je nachdem, welcher Form der Vertraulichkeit Sie unterliegen, kann es in solchen Fällen erforderlich sein, den Fall zunächst zu anonymisieren. Wenn Sie als Privatperson anrufen, können Sie selbst anonym bleiben und müssen zunächst nicht Ihren eigenen Namen oder den Namen einer anderen Person nennen. 

Überblick über Gewalt- und Sexualdelikte, zu deren Verfolgung und Verhinderung Sie verpflichtet sind (von plikt.no):

  • Zwangsheirat, § 253 StGB
  • schwere Freiheitsberaubung, § 255 StGB
  • Verein zur schweren Freiheitsberaubung § 256
  • schwerer Menschenhandel, §258 StGB
  • schwere Körperverletzung, § 274 StGB
  • Heirat mit einer Person unter 15 Jahren, § 262 Abs. 2 StGB
  • Mord, § 275 StGB
  • Mord oder erhebliche Körper- und Gesundheitsschädigung, § 279 StGB
  • Missbrauch in engen Beziehungen, § 282 StGB
  • grober Missbrauch in engen Beziehungen, § 283 StGB
  • Genitalverstümmelung, § 284 StGB
  • Warten in hilflosem Zustand, § 288 StGB
  • Vergewaltigung, § 291 StGB
  • Missbrauch von Übermacht und dergleichen, § 295 StGB
  • Vergewaltigung von Kindern unter 14 Jahren, § 299 StGB
  • grober Geschlechtsverkehr usw. mit Kindern im Alter von 14 bis 16 Jahren, § 303 StGB
  • Inzest, wenn das Opfer unter 16 Jahre alt ist, § 312
  • Geschlechtsverkehr zwischen anderen nahen Verwandten, wenn das Opfer unter 16 Jahre alt ist, Strafgesetzbuch 213
  • Zu weiteren Straftaten, zu deren Verhütung Sie verpflichtet sind, siehe § 196 StGB

Siehe auch:

https://plikt.no/

https://www.facebook.com/visuallab.no/videos/5-sp%C3%B8rsm%C3%A5l-om-du-faktisk-har-avvergingsplikt/1418884294932529/

8. Über den Vorgesetzten 

Bewertung der Gesetzesänderungen

Die Löwenmütter weisen darauf hin, dass lediglich erklärt wird, dass untersucht werden soll, ob die Gesetzesänderungen ihrem Zweck entsprechend funktionieren. Es ist nicht ersichtlich, wie Kinder, Jugendliche und ihre Familien selbst an der Untersuchung teilnehmen können, mit der bewertet wird, ob Familien umfassendere und koordiniertere Dienstleistungen erhalten. Es zeigt sich nicht, wie Familien rekrutiert werden sollen, welche Patienten- und Nutzerorganisationen zu konsultieren sind oder welche Vielfalt komplexer Herausforderungen einbezogen werden soll. Es stellt sich auch nicht, ob hier nur die Kommunen selbst antworten müssen und ob Statistiken für Beschwerden an den Staatsverwalter, den Bürgerbeauftragten und andere Stellen enthalten sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Löwenmütter

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