Suchen
Schließen Sie dieses Suchfeld.

Pflegetage aus NAV (Krankheitstage)

Nav Sykt barn omsorg

Betreuungstage werden auch „Krankheitstage“ genannt. Betreuungstage kommen zum Einsatz, wenn Ihr Kind z.B. eine Erkältung hat und nicht im Kindergarten oder in der Schule sein kann/sollte oder wenn das Kind zum Arzt geht, auch wenn das Kind an diesem Tag nicht krank ist. Sie erhalten dann von Ihrem Arbeitgeber oder der NAV ein Gehalt (Pflegegeld), auch wenn Sie mit Ihrem Kind zusammen sein müssen.

Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen Sie

  • Kümmere dich um das Kind
  • Mindestens 4 Wochen berufstätig sein, bevor Sie Betreuungstage in Anspruch nehmen können

(Wenn Sie nicht erwerbstätig waren, aber Pflegegeld, Krankengeld, Tagegeld, Elterngeld, Schwangerschaftsgeld oder Ausbildungsgeld beziehen, ist dies einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt und berechtigt Sie daher auch zur Inanspruchnahme von Pflegetagen).

Der Arbeitgeber ist zur Zahlung von Pflegetagen verpflichtet, solange im laufenden Kalenderjahr noch Tage übrig sind. Für die Beurteilung des Zustands des Kindes sind die Eltern selbst verantwortlich.

Wie viele Betreuungstage stehen Ihnen pro Jahr zu? Das Kalenderjahr hängt von Ihrer Situation ab

  • Wenn Sie mit dem anderen Elternteil zusammenleben
  • Wenn Sie alleinige Pflege haben
  • Wie viele Kinder hast du
  • Wenn der andere Elternteil das Kind nicht beaufsichtigen kann, auch wenn Sie zusammenleben
  • Wenn das Kind eine Funktionsstörung, eine chronische oder langfristige Krankheit hat und Ihnen von NAV zusätzliche Tage genehmigt wurden 

Als Arbeitnehmer (bzw. eines der oben genannten NAV-Systeme) stehen Ihnen automatisch jeweils 10 Pflegetage zu Kalenderjahr, bis das Kind 12 Jahre alt ist, und muss nicht beantragt werden.
Wenn Sie alleine in der Pflege sind, erhalten Sie automatisch auch die doppelte Anzahl an Pflegetagen (also 20 Pflegetage pro Kalenderjahr).

Extra-Betreuungstage (zusätzliche Kinderkrankentage)

Wenn Sie ein Kind mit funktionellen Schwankungen, einer chronischen oder langfristigen Krankheit haben, die das Risiko einer Abwesenheit erhöht, können Sie bei der NAV zusätzliche Betreuungstage beantragen. 

In dieser Situation können Sie als Arbeitnehmer/in für jedes Kalenderjahr 10 zusätzliche Betreuungstage beantragen, bzw. 20 zusätzliche Betreuungstage, wenn Sie die alleinige Betreuungsperson sind.

Wenn Sie mehrere Kinder mit Funktionsstörungen, chronischer oder langfristiger Erkrankung haben, können Sie für jedes Kind 10 zusätzliche Tage erhalten. 

Wenn Ihnen wegen eines Kindes mit Funktionsstörungen, einer chronischen oder langwierigen Erkrankung zusätzliche Betreuungstage gewährt werden, gelten die Betreuungstage bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, unabhängig davon, ob Sie es sind üblich Angestellter, Freiberufler oder Selbstständiger.

Dem Antrag muss ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand des Kindes beiliegen. Darin muss bestätigt werden, dass aufgrund der Erkrankung/Funktionsvariation des Kindes ein deutlich erhöhtes Risiko für Fehlzeiten am Arbeitsplatz besteht.

Übrigens können Sie in 3 Situationen zusätzliche Betreuungstage beantragen:

  • Sie sind allein mit der Betreuung Ihrer Kinder
  • Sie/Sie haben ein Kind mit Funktionsstörungen, einer chronischen oder langfristigen Erkrankung
  • Sie leben mit dem anderen Elternteil zusammen, der die Kinder für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht beaufsichtigen kann

Wann können Sie Pflegetage in Anspruch nehmen?

Sie können Betreuungstage in Anspruch nehmen, wenn Sie der Arbeit fernbleiben müssen, weil:

  • Das Kind oder die es betreuende Person ist erkrankt.
  • Das Kind muss einen Arzt aufsuchen, auch wenn das Kind an dem betreffenden Tag nicht krank ist.
  • Sie müssen unbedingt an einem Folgegespräch mit Ihrem Kind teilnehmen. Dies kann beispielsweise bei einem Arzt, Physiotherapeuten, PPT, BUP oder einer Verantwortungsgruppe im Rahmen eines individuellen Plans erfolgen.
  • Die Person, die das Kind üblicherweise betreut, muss ein anderes Kind zur Prüfung oder Aufnahme begleiten.
  • Die andere Betreuungsperson kann das Kind aufgrund der Betreuung anderer Kinder nicht beaufsichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die andere Betreuungsperson Elterngeld bezieht.

Flexibler Ausgang

Wenn Sie Pflegetage flexibler gestalten müssen, z.B. halber Arbeitstag oder stundenweise, dann ist es Sache des Arbeitgebers, dies zu genehmigen.

Der Arbeitgeber hat jedoch die Pflicht, mit den Vertrauensleuten zu besprechen, ob das Recht auf flexible Nutzung der Betreuungstage gewährt werden soll.

Verteilung der Betreuungstage zwischen den Eltern

Eltern, die nicht zusammen sind, können Betreuungstage nach Vereinbarung einteilen, unabhängig vom in der Besuchsvereinbarung vereinbarten Besuch. Eine schriftliche Mitteilung an die NAV ist nicht erforderlich.

Ist ein Elternteil allein in der Betreuung, können die Betreuungstage nach Vereinbarung zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden.

Wenn ein Elternteil die Betreuung alleine übernimmt, können bis zu 10 der Betreuungstage auf einen Ehegatten oder einen Lebenspartner übertragen werden, wenn die Lebenspartnerschaft seit mindestens 12 Monaten besteht.

In manchen Fällen kann es auch sein, dass nur ein Elternteil die Möglichkeit hat, das Kind zu beaufsichtigen, auch wenn die Eltern zusammen sind. Dies führt dann dazu, dass ein Elternteil gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als allein für die Betreuung verantwortlich angesehen werden kann: „Der Arbeitnehmer gilt auch dann als mit der Betreuung eines Kindes allein beschäftigt, wenn der andere Elternteil des Kindes das Kind längere Zeit nicht beaufsichtigen kann, weil es behindert ist, in eine Gesundheitseinrichtung eingewiesen ist, im Gefängnis sitzt oder Militärdienst leistet.“ Service usw.

Auch dann können die Eltern selbst die Betreuungstage unter sich aufteilen. Es darf nicht beantragt werden.

Beispiele dafür, was der Grund dafür sein könnte, dass ein Elternteil keine Aufsicht haben kann, sind:

  • Körperlich oder psychisch krank, eigene funktionelle Variation
  • Einweisung in eine Gesundheitseinrichtung/ein Krankenhaus
  • Gefängnis
  • Leistet Militärdienst

Link zur Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt digital:

Antrag auf zusätzliche Betreuungstage

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld aus dem Pflegegeld wird in der Regel von Ihrem Arbeitgeber gezahlt. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Pflegegeld zahlt, erhalten Sie Urlaubsgeld für alle in Anspruch genommenen Pflegetage.

Wenn die NAV Pflegegeld direkt an Sie ausgezahlt hat, erhalten Sie auch das Urlaubsgeld von der NAV. Das Urlaubsgeld beträgt dann 10,2 % des Pflegegeldes und wird im Jahr nach dem Bezug ausgezahlt.

Relevante Informationen und Gesetze

Rundschreiben zum Pflegegeld

Das Nationalversicherungsgesetz

Lesen Sie mehr zum Thema Pflegegeld bei NAV Hier.

Gesetzesänderungen zu den Betreuungstagen ab 1. Januar 2023

Dieser Artikel wurde am 30.12.2022 überarbeitet und aktualisiert.

Suchen